Volltext: Illustrierte Geschichte des Weltkrieges 1914/15. Zweiter Band. (Zweiter Band)

Illustrierte Geschichte des Weltkrieges 1914/16. 
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gegangen sind, 
den neuen 
glücklichen 
Sieg bringen. 
Möge der Sä- 
belderjenigen, 
die überleben 
werden, scharf 
sein! 
Mehmed 
Reschad." 
Bald dar 
auf wurde der 
vom Kalifen 
verkündete 
Heilige Krieg 
zur Tat. Eine 
Volksver- 
sammlung auf 
dem Platz vor 
der alten Fa- 
tihmoschee 
wurde zu einer 
großen Kund 
gebung für die 
Einheit der 
ganzen islami 
tischen Welt 
und ein Beweis für die Volkstünilichkeit des Zusammen 
gehens mit den verbündeten Zentralmächten. Eine un 
absehbare Menschenmenge war vor der Moschee versammelt, 
als der Führer der „Defense nationale" eine Ansprache an 
die Mohammedaner aller Weltteile richtete und das Fetwa 
verlas, worin der Scheich ul Islam fünf nach uraltem Brauch 
an ihn gerichtete Fragen über die Notwendigkeit des Heiligen 
Krieges mit Ja beantwortete. 
Das Fetwa i Scherif, durch das der Heilige Krieg an 
geordnet wurde, hat folgenden Wortlaut: 
Erste Frage: Wenn Länder des Islams Angriffen 
der Feinde preisgegeben sind, wenn dem Islam Gefahr 
droht, müssen dann jung und alt, Fußvolk und Reiter, in 
allen von Mohammedanern bewohnten Teilen der Erde an 
dem Heiligen Krieg mit Gut und Blut teilnehmen, falls der 
Padischah aller Mohammedaner den Krieg erklärt? — 
Antw ort: Ja. 
Zweite Frage: Da Rußland, England und Frank 
reich und andere Staaten, die diese drei Mächte unter 
stützen, gegen das islamitische Kalifat, das Ottomanische Reich 
durch ihre Kriegschiffe und Landtruppen die Feindseligkeiten 
eröffnet haben, ist es nötig, daß auch die Mohammedaner, 
die die genannten Länder bewohnen, sich gegen ihre Re 
gierungen erheben und am Heiligen Kriege teilnehmen? — 
Antwort: Ja. 
Dritte 
Frage-Wer 
den unter die 
sen Umstün 
den, wo die Er 
reichung des 
Zieles davon 
abhängt, daß 
alle Moham 
medaner an 
dem Heiligen 
Kriege teil 
nehmen, die 
jenigen, die 
sich weigern, 
dieser allge 
meinen Erhe 
bung sich an 
zuschließen, 
wegen eines 
solchen ab 
scheulichen 
Verhaltens be 
straft?—Ant 
wort: Ja. 
Vierte 
Frage: Die 
in feindlichen 
Ländern lebenden Mohannnedaner können unter Drohungen 
für ihr eigenes Leben und selbst das ihrer Familien ge 
zwungen werden, gegen die Soldaten der islamitischen 
Staaten zu kämpfen. Kann diese Handlungsweise nach dem 
Scheriat als verboten gelten und der als Mörder betrachtete 
Täter mit dem Feuer der Hölle bestraft werden?— Ant 
wort: Ja. 
Fünfte Frage: Da es für das mohammedanische 
Kalifat schädlich sein wird, wenn die in Rußland, Frank 
reich, England, Serbien und Montenegro lebenden Mo 
hammedaner gegen Deutschland und Österreich-Ungarn 
kämpfen, die die Retter des großen mohammedanischen 
Reiches sind, werden deshalb die Täter mit schwersten 
Strafen belegt? — Antwort: Ja. 
Gezeichnet: Hairi bin Awni, Scheich ul Islam. 
Dann wurde die grüne Fahne des Propheten entfaltet, 
und unter Musik, Gebet und Paukenschlägen zog die Menge 
zum Eroßwesirat und Sultanpalast, wo eine Abordnung 
vom Sultan empfangen wurde. Erst bei tiefer Dunkelheit 
erreichte die Menge die hellerleuchtete deutsche Botschaft, 
um Deutschland die tiefen Sympathien der mohammedani 
schen Welt zu bekunden. Ungeachtet strömenden Regens 
trat der Botschafter Freiherr v. Wangenheim auf den Balkon 
hinaus, gefolgt von den Herren der Botschaft und den hier 
weilenden deutschen Offizieren. Bei seinem Erscheinen 
Phot. Berliner Illustrations-Gesellschaft m. b. H. 
Eingang zum Suezkanal bei Port Said. 
Der Suezkanal bei Jsmailia.
	        
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