Volltext: Gemeinde Lichtenberg

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Teilung der Pfarre Gramastetten 
Eine der ersten Patronatsverhandlungen des Klosters Wilhering war die Einwilligung zur 
Abtretung von Zwettl als Filialkirche. Das Gebiet am Mittellauf der Großen Rodl gehörte den 
Lobensteinem. Von der kleinen Burg steht noch der siebeneckige Turm, der einst zugleich als 
Wohnraum diente. Im Jahre 1243 wird ein Ulrich von Lobenstein erwähnt. Er besaß 
pfandweise die passauische Burg Riedeck bei Gailneukirchen. Sein Vater ist vielleicht der 
Biber Arnold II. 5 Diese zwei hatten in der Umgebung von Zwettl gerodet und Ulrich 
wünschte in Zwettl eine Seelsorgstation für seine Untertanen. Der Bischof von Passau, das 
Kloster Wilhering als Patronatsherrschaft und der zuständige Pfarrer von Gramastetten 
bewilligten 1264 die Gründung von Zwettl als Filialkirche von Gramastetten. Was Ulrich 
gerodet hatte, wurde der neuen Kirche zugewiesen, die von seinem Vater geschaffenen 
Siedlungen mussten aber bei der alten Pfarrkirche verbleiben. Mit dem letzteren Gebiet 
könnte vielleicht Innemschlag gemeint sein, da heute die Pfarren Gramastetten und Zwettl 
überhaupt nicht aneinander grenzen, sondern sich seit 1292 Obemeukirchen einschiebt. 
Die untergeordnete Stellung als Filialkirche zeigte sich darin, dass der Pfarrer von 
Gramastetten den Leutpriester von Zwettl bestimmen, ja ihn sogar absetzen konnte, wenn es 
notwendig schien. Die Bewohner der neuen Pfarre waren ihrem Pfarrer zum kleinen Zehent 
verpflichtet; sie mussten also zwar Abgaben von minderen Früchten wie Flachs, Kraut u. dgl. 
Leisten, nicht aber von Getreide. Auch ermahnte man sich, freiwillig kleinere Geschenke zu 
bringen. Die Lobensteiner wurden verpflichtet, die Kirche von Zwettl mit Grund und 
Stiftungsgut auszustatten und überhaupt in wirtschaftlichen und rechtlichen Dingen zu helfen; 
aber keineswegs durften die Stifter daraus ein Schutzrecht (advocatia) oder ein 
Vorschlagsrecht ableiten. Ulrich von Lobenstein erklärte in einer eigenen Urkunde vom 15. 
August 1264, alle diese Forderungen anzuerkennen und zu erfüllen. Wie bedacht die 
Lobensteiner auch in scheinbaren Kleinigkeiten für ihre Pfarre sorgten, ersieht man aus dem 
Umstand, dass Ottokar im Jahre 1312 zwei Drittel des Zehents von Biberau dem Kloster 
Wilhering unter der Bedingung schenkte, dass dafür jährlich weiße Oblaten für Hostien an die 
Pfarrkirchen Höflein und Zwettl geliefert werden. Diese Pfarre Höflein ist seit dem Jahre 
1300 bezeugt und umfasste nur die gleichnamige Ortschaft bei Ottensheim; die Kirche wurde 
1626 zur Filiale von Ottensheim erklärt, 1787 aufgehoben und in ein Wohnhaus umgebaut. 
Von den Schicksalen der späteren Lobensteiner ist zu berichten, dass sie Erbstreitigkeiten 
auskämpften, in Schulden gerieten und deshalb Besitzungen bei Lobenstein und Ottensheim 
verpfändeten. 1361 starben die Lobensteiner aus und ihre Burg erwarben die Starhemberger. 
In Zwettl konnte nun, nachdem es Filialkirche geworden war, ein Friedhof errichtet werden; 
es durften alle Sakramente gespendet werden. Der Seelsorger musste ständig dort wohnen, im 
Gegensatz zu früher, da die Priester nur vom drei Stunden entfernten Gramastetten aus ihre 
Tätigkeit entfalteten. 
Später als Zwettl wird 1291 auch Leonfelden eine Filialkirche genannt, ohne dass wir die 
genaue Zeit der Gründung wissen. Diese Kirche in Leonfelden und die Rechte darauf waren 
dem Kloster Wilhering auf unbekannte Weise entrissen worden, weshalb der Landesherr 
Albrecht v. Habsburg seinen Landeshauptmann in Oberösterreich, Eberhard von Wallsee, 
befahl, Wilhering wieder in den rechtlich nachgewiesenen Besitz von Leonfelden zu setzen. 
Vielleicht hatten die Schaumberger als Erben der mittlerweile ausgestorbenen Familie 
Griesbach-Waxenberg Rechtsansprüche erhoben; denn 1292 verzichtet Heinrich von 
Schaumberg in feierlicher Art auf alle vermeintlichen Rechte an der Kirche Leonfelden und 
wünscht für die Zukunft, dass Wilhering im Besitz dieser Kirche innerhalb der rechtlichen 
Grenzen und Zuständigkeiten nicht mehr behindert werde. 
5 Starkenfels, Siebmachers Wappenbuch, Oberöst. Adel, S. 252
	        
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