Volltext: Gemeinde Lichtenberg

18 
versetzt oder verkauft werden mussten. Große Auslagen verursachte die Gastfreundschaft, 
deren Ausübung sich kein Kloster entziehen durfte. Die Herzoge von Österreich behielten 
sich als Landesherren das Recht der Gastung vor, sie mussten samt dem Gefolge, wenn sie in 
der Nähe waren, verpflegt werden oder bezogen statt dessen gewisse Abgaben. Für das eine 
oder andere Jahr wurde Wilhering aus Gnade von dieser Gastung befreit. Zur Zeit, als 
Gramastetten dem Kloster inkorporiert wurde, war das heilige Land wieder an die 
Mohamedaner verloren gegangen und die Päpste versuchten alle Mittel, um neue Kreuzzüge 
zu ermöglichen. Die Christenheit wurde zu Geldspenden aufgefordert; auch den deutschen 
Diözesen wurde ein Kreuzzugszehent vorgeschrieben, den natürlich auch Wilhering leisten 
musste. Bei diesen vielen Auslagen war es also ein Gewinn für das Kloster, dass es 
Gramastetten einverleibt erhielt. 
Dem Pfarrer in Gramastetten musste auf bischöflichen Befehl so viel an Einnahmen gewährt 
werden, dass sein Lebensunterhalt gesichert war und dass er die verschiedenen Abgaben an 
Papst, Bischof, Archidiakonat leisten konnte. Infolge der Inkorporation galt eigentlich der Abt 
von Wilhering als Pfarrer; der statt seiner amtierende Geistliche führte daher den Titel Vikar, 
das heißt Stellvertreter. Da der jeweilige Pfarrvikar anfangs für dauernd eingesetzt wurde, 
nannte man ihn auch Vicarius perpetuus, d. h. ewiger Vikar. 
Trotz der Inkorporation brauchten nicht alle künftigen Pfarrer von Gramastetten dem 
Ordensklerus von Wilhering entnommen werden, sondern konnten auch unter anderen 
Ordensgeistlichen und den Weltpriestem ausgewählt werden 
Als erster Pfarrer nach dieser Neuordnung begegnet uns urkundlich 1248 ein Dietricus 
plebanus. Diese Bezeichnung plebanus, Leutpriester, kehrt immer wieder und bedeutet 
entweder, dass er ein gewöhnlicher Priester von niedriger Rangordnung ist im Gegensatz zu 
den Bischöfen und Weihbischöfen, die ja die ersten Pfarrer waren; oder das Wort lässt sich 
einfach mit Pfarrer übersetzten, indem man plebs als Pfarrgemeinde auffasst. In einem 
Wilheringer Nekrolog (Totenbuch, in dem für jeden Tag aufgeschrieben steht, welche 
Mitbrüder und Wohltäter ihren Sterbetag haben, damit für sie gebetet wird) ist ein Hermannus 
als Pfarrer von Gramastetten verzeichnet, der nach der Anordnung im Totenbuch zu 
schließen, zwischen 1280 und 1290 gestorben sein dürfte. 
Es galt nun, das gewonnene Recht zu wahren und zu sichern. Darum bat Wilhering unter 
Darlegung der ganzen Entwicklung den Papst um Bestätigung; Alexander IV. gewährte alles 
im Jahre 1256. 
Mit Friedrich II. starben 1246 die Babenberger aus. Da die Nachfolge strittig war, erbat 
Wilhering in kluger Vorsorge von jedem neuen Landesherm die Bestätigung des Rechtes auf 
Gramastetten und erhielt sie durch König Przemysl Ottokar II. von Böhmen in den Jahren 
1252 und 1270, durch den Habsburger Albrecht I. im Jahre 1291. 
Obwohl Ottokar II. sich unrechtmäßig der Herrschaft über die Babenbergerländer bemächtigt 
hatte, kann doch seine Regierung als segensreich für Österreich bezeichnet werden. Er war 
deutschfreundlich gesinnt, gewährte den Städten und Klöstern Begünstigungen, die Adeligen 
aber behandelte er strenge. Daher ist es ihm zu verdanken, dass Österreich verschont blieb 
vom berüchtigten Raubritterwesen, das sich gleichzeitig im kaiserlosen Deutschland so 
unheilvoll geltend machte. 
Von einigen Burgen des Pfarrgebietes Gramastetten behaupten heute noch die Leute, dass auf 
ihnen Raubritter gehaust hätten. Lichtenhag z.B. steht in diesem üblen Ruf, wobei als Beweis 
auf den Kerker hingewiesen wird, den man heute noch sieht. Aber ein Verlies musste in jeder 
Burg vorhanden sein; es konnten ja auch ungehorsame Knechte und Untertanen eingesperrt
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.