Volltext: Gemeinde Lichtenberg

Abgabe vom Erträgnis und zu Robotarbeiten. Die Abgaben hießen Zehent und Dienste. Der 
Zehent wurde vom Getreide erhoben. Bei den Wilheringer Untertanen wurde er auf dem 
Felde ausgesteckt; wenn das Getreide abgeschnitten war, ging der Amtmann, der Vertreter der 
Grundherrschaft, durch die Reihen der auf dem Felde stehenden „Getreidemandeln“ oder 
„Böcke“ und steckte auf jedes zehnte einen Zweig. Hinter ihm fuhr ein Erntewagen, der 
dieses Getreide auflud. Bei Gerste und Hafer wurde die zehnte Mahd genommen. Der 
Einfachheit halber sah man später ab von dieser jährlichen Umständlichkeit und bestimmte 
für jeden Bauern eine gewisse Lieferung von Metzen und „Maßln“. 
Diese Leistungen wurden in einem Buch, Urbar genannt, aufgeschrieben. Beide Teile 
begrüßten diese Festlegung: Die Bauern, weil sie vor Willkür geschützt waren, die 
Grundherrschaften, weil sie nicht so leicht hintergangen werden konnten. In diesem Urbar 
waren auch die Dienste eingetragen, Abgaben von Eiern, Hühnern Gänsen, Kälbern, 
Käselaiben, Mohn, Flachs, Linset (Leinsaat), Hopfen. Der Nimmervoll bei Waxenberg 3 
lieferte jährlich nach Wilhering hundert Holzschüssel, der Dopplhammer 4 Pfünd Wachs. 
Die Robotarbeiten bestanden in Wegeherrichten und Zuführen von Holz, Salz, Wein. 
Die Zehente und Dienste mussten entweder unmittelbar nach Wilhering gebracht werden oder 
sie wurden von den Amtmännern, einer Art niederer Beamtem, eingesammelt. Solche 
Klosteramtmänner waren der Ober- und Niederkogler, der Oberhametner für Asberg, der 
Ortner für Lasserstorf, der Fichtner für Feldstorf, der Wimhofer, Aichinger und Niedereder, 
der Mitter für Eidenberg, der Gerer am Wald für Geng, Schöfeck und Saumstraße. Die 
Pfarrvikare von Zwettl und Obemeukirchen heimsten den Kirchenzehnt von ihren Pfarren ein. 
Die Leonfeldner Bauern waren nach Waxenberg zehentpflichtig. 
Die Großgrundbesitzer hatten nicht alle Güter leihweise oder lehensweise ausgegeben, 
sondern behielten sich wenigstens eines zur Selbstbewirtschaftung zurück. Auf diesen Hof 
setzten sie als Verwalter und Wirtschaftsführer einen Meier ein. Dieser bekam eine bestimmte 
Entlohnung, musste aber den ganzen Ertrag, nicht etwa nur den Zehent, an die Herrschaft 
abführen. Neben jedem Schlosse war ein solcher Meierhof. Bei Lobenstein steht jetzt noch 
der Meierhof, bei Rottenegg heißt er Hofbauer, bei Lichtenhag Meier in Aspelhof (richtiger 
wäre: Aspanhof). 
Die Meier waren gewöhnlich verheiratet und ihre Söhne übernahmen das Amt des Vaters. Im 
Laufe der Zeit verwandelte sich dieser Brauch zum Gewohnheitsrecht und die Stellung des 
Meier wurde erblich. Der Grundherr konnte nicht mehr nach Belieben solche Meierfamilien 
absetzten und entfernen; schließlich bildete sich der Brauch heraus, dass die Herrschaft nicht 
mehr den vollen Ertrag, sondern wie von anderen Häusern nur Zehent empfing. So glichen 
nun die Meierhöfe den übrigen bäuerlichen Lehen, deren Inhaber auch Erbpächter wurden 
und nicht mehr ohne ausreichende Ursache abgesetzt, abgestiftet werden durften. 
Auch das zur Pfarrkirche Gramastetten gestiftete Bemdorf können wir uns durch Meier 
bewirtschaftet denken. Die Hausnamen Brunmair, Edtmair, Hochmair und Obermair erinnern 
noch daran. Aber auch sie erlitten dasselbe Schicksal wie überall: aus dem Eigenbetrieb 
gingen sie in Pacht über. 
Diese Art der lehensweisen Bewirtschaftung war weithin verbreitet. In Deutschland, in 
Frankreich und England war es nicht viel anders. 
3 Der Wolfgrüber beim Nimmervoll 
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