Volltext: Gemeinde Lichtenberg

XI 
Herrschaftsarchiv Weinberg, Schachtel 1297, Urbarbuch 
Ottensheim 1602, lfn 313 
Zu 313 = Lazarus Ödmayr am Lichtenberg, derzeit Ries Sebastian, Ebnerstraße 6, dient 6 fl 3 
Schilling. Schreibgeld 2 den. 
Musealarchiv Ottensheim, Urbar 1615 Hs 92 
Der Herrschaft Ottensheim 
Gföll vom Marckh Daselbs: Ain Jeder Richter gibt Järlich Gerichtgeldt am Sannt Thomas Tag 
in das Schloss Zehen gülden. Item ain Lägl Muxcatell Item ainen Langen Zwipachen 
Lezelten. Item so gibt gemainer Marckht der Herrschaft am dritten Jahre Steur Vierzig 
Gulden. Dann so wierd Järlich von gemaines Marckhts Salzwesens Vermög der Abraittung, 
und von jeder Khueffen zwen pfeninge der Herrschaft geraicht. 
Freygeldt von Todtfaällen und Kheuffen: Derentwegen Ist zwischen der Herrschaft 
Ottensheim und derselben Unterthannen, nach der Pauem gestilten Aufstandt durch hierzu 
verordnete Khaiserliche Commyssaries, ain Vertrag, den fünf und zwainzigisten Tag May, 
und im jare nach Christy geburth, aintausendt fünfhundert und Achtundneunzig, vermöge 
under obgemelten dato geferttigtes Extract aufgericht worden. Wann der man Stirbt soll das 
ganze guett, ligennt und farrendt Inventiert geschäzt, und als das von demselben das Freygeldt 
zehen von hundert gülden geraicht werden. Wann aber das Weib stirbt solle khain freygeld 
geraicht werden, es wäre dann, dass dasselbe abgeleibte weih ain guett zuvor an die Hand 
genomben, und darüber Tödlichen ableiben thät.
	        
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