Volltext: Erläuterungen zur Gemeindeordnung

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Formularien. 
3. Kundmachung. 
Der von der Gemeindevorstehung verfaßte und zur Prüfung durch den 
Gemeinde-Ausschuß vorbereitete Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der 
Ortsgemeinde A für das Jahr. . . wird von heute an durch 14 Tage in der 
Gemeindekanzlei öffentlich aufgelegt. Den Gemeindemitgliedern steht es frei, während 
der Amtsstunden von 8 bis 12 Uhr vormittags und von 2 bis 5 Uhr nach— 
mittags in den Voranschlag Einsicht zu nehmen und ihre Erinnerungen dagegen in 
der Gemeindekanzlei zu Protokoll zu geben oder bis zum 14. December bei der 
Gemeindevorstehung schriftlich einzubringen. 
Gemeindevorstehung A, am 1. December 18. 
Gemeindevorsteher. 
4. Protokoll 
über die Sitzung des Gemeinde-Ausschusses A am 20. December 18 .. 
Gegenwärtige: Der Gemeindevorsteher N. N. als Vorsitzender. Die Ge— 
meinderäthe. ....... 
Die Gemeindeausschuß-Mitglieder . . .. 
Gegenstand: Ist die Feststellung des Gemeindevoranschlages und die Be— 
stimmung der Gemeindeumlage für das Jahr . .. I 
Der Voranschlag ist in Gemäßheit des S 63 G. O. vom 1. bis 14. De— 
cember l. J. in der Gemeindekanzlei zur Einsicht der Gemeindemitglieder öffentlich 
aufgelegen, und es ist dagegen keine Einwendung eingebracht worden. 
Der Gemeindevorsteher bringt zum Vortrage den Gemeindevoranschlag für 
das Jahr 18.. Die einzelnen Posten der Einnahmen und Ausgaben werden 
eingehend geprüft, und es wird bei den Ausgaben Post-Nr. 2 für den Gemeinde— 
vorsteher ein Honorar von 100 fl. für seine Mühewaltung eingesetzt. Im übrigen 
werden die Einnahmen und Ausgaben nach Antrag des Gemeindevorstehers 
genehmigt. 
Es beziffern sich hienach die Einnahmen auf . . .. 5655 fl. 
und die Ausgaben auf . ... . . .... 2288, 
daher ein unbedeckter Abgang von . . . . . ... 1731 fl. verbleibt. 
Die directen Steuern der Ortsgemeinde belaufen sich laut Certificat des 
Steueramtes auf 5000 fl. — 
Der Gemeindevorsteher beantragt zur Deckung des Abganges die Einhebung 
einer 329 igen Umlage auf die directen Steuern mit einem Erträgnisse von 1600 fl. 
und die Einhebung einer Umlage von 22 kr. für jeden in der Gemeinde ver— 
brauchten Hektoliter Bier. 
Der Bierconsum in der Gemeinde kann per Jahr auf 600 Hektoliter ver— 
anschlagt werden, daher die 22 5 ige Verbrauchsabgabe ein Erträgnis von beiläufig 
132 fl. liefert. Hiedurch wäre der Abgang von 1731 fl. gedeckt.
	        
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