Volltext: Erläuterungen zur Gemeindeordnung

252 Formularien. 
Verfügung abgetreten, da nach 8 84 des Armengesetzes wohl die Gemeinden 
bezüglich der öffentlichen Armenpflege der Gemeinden, keineswegs aber die Kirchen⸗ 
vorstehungen in Betreff der kirchlichen Armenpflege der Aufsicht des Landesaus— 
schusses unterstehen. 
Jormularien. 
— — — — 
1. Bestrafung wegen Bettel. 
Strafverhandlungs-Protokoll, 
aufgenommen bei der Gemeindevorstehung Thal, am. . . 18.. 
Der Gemeindediener Jakob Deimer erstattete die mündliche Anzeige, daß er 
den nach Bergau zuständigen Johann Kramer in der Gemeinde Thal im Bettel 
betreten habbee. 
Johann Kramer, Inwohner in Bergau Nr. 19, 50 Jahre alt, ledig, wegen 
Bettel zu 24stündiger Arreststrafe verurtheilt, sonst unbescholten, gesteht, seit einigen 
Wochen in der Gemeinde Thal gebettelt zu haben, indem er keine angemessene 
Arbeit bekommen konnte. I I 
Johann Kramer ist durch die Anzeige des Gemeindedieners Jakob Deimer 
und durch eigenes Geständnis überwiesen, in der Gemeinde Thal gebettelt zu haben 
und wird gemäß 8 16 des Armengesetzes vom 5. September 1880 wegen Bettels 
mit einer Arreststrafe von 48 Stunden belegt. W 
Nach Bekanntmachung dieses Erkenntnisses erklärt Johann Kramer, auf das 
Berufungsrecht Verzicht zu leisten und die Strafe sogleich antreten zu wollen. 
Johann Kramer. Josef Felde, 
Gemeindevorsteher. 
Anton Kapeller, VJohann Berger, Michael Schreiner, 
Gemeinderath. Gemeinderath. Schriftführer. 
1rFW Schreiben an die löbliche Gemeindevorstehung Bergau. 
Der nach Bergau zuständige Inwohner Johann Kramer in Bergau ist am ... J 
von der gefertigten Gemeindevorstehung wegen Bettel in der Gemeinde Thal in 
eine 48stündige Arreststrafe verfällt worden, welche derselbe unter Verzichtleistung 
auf das Recursrecht sogleich angetreten und heute abgebüßt hat. Man gibt sich 
die Ehre, die löbliche Gemeindevorstehung hievon in Kenntnis zu setzen. 
Gemeindevorstehung Thal, am.. . 18.. 
Josef Felder, 
Gemeindevorsteher. 
2. Bettel von Kindern. 
An das löbliche k. k. Bezirksgericht.. ! 
Die acht ünd zehn Jahre alten Kinder Anna und Stephan Harer, deren 
Vater Johann Harer Taglöhner in der Gemeinde Edlbach ist, wurden in der Ge— 
meinde Thal wiederholt im Bettel betreten.
	        
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