Volltext: Erläuterungen zur Gemeindeordnung

Formularien. 
vom Polizeidiener ergangenen Aufforderung zur Entfernung zechend angetroffen 
wurden und Herr B keine Bewilligung zum Offenhalten seines Gasthauses über 
die Polizeistunde hatte, so wird Herr B einer Ueberschreitung der Polizeistunde 
schuldig erkannt und auf Grund der— Ministerial-Verordnung vom 3. April 1855 
und der kais. Verordnung vom 20. April 1854 in Anbetracht seiner früheren 
Bestrafungen mit Efl. und 2fl. wegen gleicher Uebertretung mit einer Geldbuße 
von 3 fl. zu Gunsten des Armenfondes belegt. 
Dieses Erkenntnis wird sogleich kundgemacht.“ 
Herr B verzichtet auf das Berufungsrecht und erlegt sofort den verhängten 
Strafbetrag. 
Geschlossen und gefertigt. 
B Gastwirt. D Gemeindevorsteher. 
Gemeinderath. K Gemeinderath. 8 Schriftführer. 
2. Tanzmusiklicenz. 
Dem Gastwirte Herrn Ruüwird über sein mündliches Ansuchen die Bewilligung 
ertheilt, in seinem Gasthause zu Gein der Nacht vom . . . auf den ... eine 
Tanzmusik mit Eintrittsgeld abzuhalten, und in dieser Nacht sein Gasthaus offen 
zu lassen.— 
Herr Ruhat die Taxe für die Tanzmusiklicenz per 2efl. und für die Be— 
willigung zur Offenhaltung seines Gasthauses über die gesetzliche Sperrstunde per 
2 fl., zusammen per 4 fl., bereits zum Armenfonde erlegt. 
Gemeindevorstehung G, am .... .18.. 
D Gemeindevorsteher. 
3. Licenz für ein Bestkegelscheibiunn. 
Herrn Ruwird über sein Ansuchen zur Abhaltung eines Bestkegelscheibens in 
seinem Gasthause am nächsten Sonntage und dem darauffolgenden Feiertage die 
Bewilligung gegen dem ertheilt, daß Herr Rihiefür gemäß 8 55 lit. k᷑ des Armen— 
gesetzes vom 5. September 1880 eine Taxe von 1fl. zum Armenfonde erlege. 
Gemeindevorstehung G, am . . . . .18. 
215 
N 
D Gemeindevorsteher.
	        
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