Volltext: Erläuterungen zur Gemeindeordnung

Formularien. 
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Sie wären sonst beide nicht solange im Dienstplatze geblieben. Ihr Dienstherr 
habe noch mit keinem Dienstboten außer dem Lohne in Geld auch Kleidungsstücke 
oder andere Gegenstände vereinbart. Veronika Steer habe auch einen Jahreslohn 
von 72 fl. und sonst, nichts zu fordern. Was sie an Kleidern erhalte, sei nicht 
bedungen und nur ein Geschen. 
Theresia Eisner beharrt bei ihrer Aussage. 
Folgen die Unterschriften des Georg Baum, der Theresia Eisner und der zwei Zeugen. 
Erkenntnis. — 
Aus der gepflogenen Verhandlung ergibt sich, daß Theresia Eisner eine nicht 
zur Hausgenossenschaft ihres Dienstherrn Georg Baum, Bauerngutsbesitzer zu Thal 
Nr. 18, gehörige Weibsperson gegen das Verbot ihres Dienstherrn wiederholt bei 
sich übernachten ließ, und daß Theresia Eisner am 15. Julil. J. aus ihrem Dienst— 
platze entwich, ungeachtet schriftlicher Aufforderung nicht zurückkehrte und am 
22. Juli l. J. in den Dienstplatz zwangsweise zurückgebracht werden mußte. Die 
Augabe, der Theresia Eisner, daß sie wegen schlechter Kost und Ueberbürdung sich 
bei ihren Eltern erholen mußte, entbehrt mit Rücksicht auf die Aussagen der zwei 
Zeugen Matthias Stelzer und Veronika Steer jeder Glaubwürdigkeit. Theresia 
Eisner wird deshalb, wegen zweifacher Uebertretung der Dienstbotenordnung in Ge— 
mäßheit der 88 12 und 28 in eine Arreststrafe von 3 Tagen verfällt, welche binnen 
14 Tagen im Gemeindearreste zu Thal abzubüßen ist. Zugleich hat Theresia Eisner 
ihrem Dienstherrn Georg Baum die durch die Dienstesentweichung wegen Verwendung 
einer Taglöhnerin vom 15. Juli bis 15. August verursachten Mehrkosten per b fl. 
zu ersetzen und von ihrem Lohnguthaben per 10fl. nach Abzug dieser Mehrkosten 
nur noch einen Betrag von 4 fl. zu erhalten, da die Angabe der Theresia Eisner, 
sie habe außer dem Lohnguthaben per 10 fl. in Geld noch ein Paar Schuhe im 
Werte von 4fl. zu bekommen, vom Dienstherrn bestritten, von Theresia Eisner aber 
durch nichts bewiesen, hingegen durch die Zeugenaussagen, nach welchen im Dienst— 
platze des Georg Baum noch nie von einem Dienstboten außer dem Lohne in Geld 
eine Betheilung mit Kleidungsstücken oder anderen Gegenständen bedungen wurde, 
— V vollständig widerlegt wird und die 
Behauptung der Theresia Eisner, ihr Dienstherr könne nur Schadenersatz mit 
3fl. bis 1. August begehren, weil sie bis dahin in den Dienstplatz zurückgekehrt 
wäre, schon deshalb nicht berücksichtigt werden kann, weil Georg Baum erklärte, 
die entwichene Dienstmagd im Dienste nicht mehr behalten zu wollen, somit jeden— 
falls bis zum Eintritte der neuen Dienstmagd, d. h«a bis 15. August eine Tag— 
löhnerin benöthigte. — 
Josef Felder, 
Gemeindevorsteher. 
Mitunterfertigt in Betreff des Straferkenntnisses gemäß 8 55 Gemeinde— 
ordnung von den zwei Gemeinderäthen 
Anton Kapeller.
	        
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