Volltext: Erläuterungen zur Gemeindeordnung

Formularien. 
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Düngerstätte für die auf dem Platze gelegenen Wohnhäuser und insbesondere für 
das Schulhaus daselbst gesundheitsschädlich sei, so werden Sie aufgefordert, die 
Düngerstätte binnen längstens 14 Tagen von dem Ortsplatze zu entfernen, widrigens 
gegen Sie strafend vorgegangen und die Düngerstätte auf Ihre Kosten beseitigt 
werden müßte. Gegen diese Verfügung ist Ihnen innerhalb 14 Tagen vom Zu—⸗ 
stellungstage an gerechnet der Recurs an den Gemeinde-Ausschuß offen gelassen. 
Gemeindevorstehung .. 
N. N. 
Gemeindevorsteher. 
3. Kundmachung. 
Nachdem das Wasser des Wiesenbaches den Bewohnern der Ortschaft G zum 
Trinken und Kochen dient, so wird infolge Beschlusses des Gemeinde-Ausschusses 
vom . . . . . den Bewohnern der aufwärts des Baches gelegenen Ortschaft H 
strengstens untersagt, im Wiesenbache Wäschstücke, Kochgeschirr u. dgl. zu waschen, 
oder das Wasser des Baches in sonstiger Weise zu verunreinigen. Die Ueber— 
tretung dieses Verbotes wird mit Ufl. bis 10 fl. oder mit Arrest bis 48 Stunden 
bestraftft. 
Gemeindevorstehung. 
N. N. 
Gemeindevorsteher. 
4. Fleischbeschau⸗Protokoll. 
— 
— 
J 
c 
Zeit der 
vorgenom— 
menen 
Beschau 
Name, Stand, 
Wohnort 
1. Haus-Nr. der 
Paͤrtei, welche 
die Beschau 
nachgesucht hat 
Befund 
— . Au⸗ 
—58564 der merkung 
A *2843 
5 3— — * Bescan 
51612 o 
Gattung des beschauten Viehes 
J 
3. Fleischbeschau⸗-Zettel. 
Nr. des Beschauprotokolles. 
Dem Gor⸗ und Zuname, Stand, Wohnort und Hausnummer der Partei, 
welche die Beschau nachgesucht hat) wird hiermit bestätigt daß nachbezeichnete 
.Stücke Vieh heute um . . Uhr (Vor— oder Nachmittag) der vorgeschriebenen 
Beschau unterzogen und vollkommen gesund befunden worden sind, nämlich: (Zahl 
und Gattung des beschauten Viehes). 
Datum.“
	        
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