Volltext: Erläuterungen zur Gemeindeordnung

Formularien. 
Strafverhandlungs-Protokoll, 
aufgenommen beim Gemeindeumt Nam . . . . 18 
Gegenwärtige 
Gemeindevorsteher A und die beiden Gemeinderäthe P und 6G. 
Theresia W, beschuldiget wegen Feilbietung unreifen Obstes. 
H Schriftführer. 
Theresia W, 833 Jahre alt, verheiratet, Mitbesitzerin des Weberhofes in R, 
unbescholten, gibt an, sie habe der Taglöhnerin Cäcilia N einen Korb voll Birnen 
zum Verkaufe auf dem letzten Wochenmarkte in Nübergeben, und sie habe wohl 
zewußt, daß die Birnen nicht vollständig reif seien, glaube jedoch, daß sie deshalb 
veder Kindern noch Erwachsenen geschadet hätten. U 
Unterfertigung der. Theresia W. 
173 
Erkenntnis. 
Theresia W, Mitbesitzerin des Weberhofes in R, hat sich durch Feilbietung 
unreifer Birnen auf dem Wochenmarkte zu Neeiner Uebertretung der Lebensmittel— 
Polizei, insbesondere der Hofentschließung vom 6. Februar 1783, schuldig gemacht 
und es wird deshalb gegen Theresia Wäauf Verfall der confiscierten Birnen und 
auf eine Geldstrafe von 2 fl. zu Gunsten des Armenfondes Meerkannt. Dieses 
Erkenntnis wurde der Theresia W sogleich mündlich bekannt gegeben und dieselbe 
erklärte, dagegen Berufung einzulegen, jedoch keine weitere Berufungsausführung 
einzubringen., 
Golgen die Unterschriften) 
Wohllöbliche k. k. Bezirkshauptmannschaft! 
Laut beiliegenden zwei Protokollen ist auf dem letzten Wochenmarkte zu N 
ein Korb voll unreifer Birnen, welche der Bäuerin Theresia Wezu Kogehörten und 
auf Veranlassung derselben zur Feilbietung auf den Markt gebracht worden waren, 
ronfisciert und es ist gegen Theresia Wuwegen Uebertretung der Gesundheitspolizei 
gemäß Hosentschließung vom 6. Februar 1783 auf Verfall der unreifen Birnen 
und auf eine Geldbuße von 2fl. erkannt worden. Theresia Wuhat dagegen 
Berufung eingelegt. 
Die wohllöbliche Bezirkshauptmannschaft wird um Aufrechthaltung des re— 
rurierten Erkenntnisses gebeten. — 
Gemeindevorstehung N am . . . . 18.. 
A, Gemeindevorsteher. 
2. Verhandlung in Betreff einer Düngerstätte. 
Commissions-Protokoll, 
aufgenommen in der Ortschaft Gam . . . . 18.. 
Der Gemeindevorstehung ist angezeigt worden, daß der Oekonomie⸗Besitzer R 
zuf dem Ortsplatze zu Geeine Düngerstätte errichtet habe, welche für die umliegenden
	        
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