Volltext: Erläuterungen zur Gemeindeordnung

Formularien. 
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Die beiden Gedenkmänner 8 und W, beide Bauerngutsbesitzer in Thal, und 
von Kindheit an ununterbrochen in dieser Ortschaft, ersterer 70 Jahre und letzterer 
65 Jahre alt, geben an, daß der Weg Parcelle Nr. 20 stets als ein öffentlicher 
Weg betrachtet und seit Menschengedenken, jedenfalls aber seit mehr als 30 Jahren, 
von den Steiner Hausbesitzern und auch von anderen Fuhrwerksbesitzern, insbe— 
sondere von Wiesberg und Thal, frei und ungehindert mit schwerem und leichtem 
Fuhrwerke befahren wurde, daß sie selbst den Weg schon öfter mit Holz- und Mühl— 
fuhren benützten und niemals den jeweiligen Adlerwirt um Erlaubnis hiezu an— 
sprachen. 
Der Commissionsleiter versucht hienach, die Angelegenheit im Vergleichswege 
zu schlichten. Gastwirt Rilehnt jedoch jedes Vergleichsanerbieten ab und bittet um 
Austragung im Entscheidungswege, wobei er bemerkt, daß er die Glaubwürdigkeit 
der Gedenkmänner durchaus nicht in Zweifel ziehen wolle. 
Vorgelesen und die Richtigkeit der Aufnahme durch Unterfertigung bestätigt. 
(Folgen die Unterschriften der Commissionsmitglieder.) 
protokoll 
über die Sitzung des Gemeinde-Ausschusses Wiesberg am. .. .18 
Vorsitzender Gemeindevorsteher BP. 
Anwesend alle Mitglieder des Gemeinde-Ausschusses, mit Ausnahme des 
wegen Krankheit verhinderten D. 
Gemeinderath MNitheilt der Versammlung das über die Beschwerde der Bauern— 
gutsbesitzer von Stein wider den Gastwirt R in Wiesberg wegen Absperrung des 
Weges Parcelle Nr. 20 aufgenommene Commissions-Protokoll mit und stellt den 
Antrag, der Gemeinde-Ausschuß wolle Folgendes beschließen: 
Gastwirt Rasei aufzufordern, den von ihm an dem Fahrtwege Parcelle 
Nr. 20 errichteten Wegschranken bei Vermeidung einer Geldbuße von 10 fl. und 
der Beseitigung auf seine Kosten binnen 24 Stunden zu entfernen und den Weg 
für den öffentlichen Verkehr frei und offen zu lassen, indem der Weg nach Aus— 
sage zweier ganz vertrauenswürdiger Gedenkmänner seit langer Zeit und jedenfalls 
schon länger als 30 Jahre von den Hausbesitzern von Stein und anderen Fuhr— 
werksbesitzern der Ortschaften Wiesberg und Thal ohne Befragen des jeweiligen 
Adlerwirtes von Wiesberg mit Fuhrwerk jeder Art frei und ungehindert benützt 
wurde; indem der Weg für die Verbindung der Ortschaft Stein mit Wiesberg zur 
Vermeidung eines Umweges von einer halben Stunde nothwendig ist; indem der 
Weg auch im Cataster als ein öffentlicher Weg ausgezeigt erscheint, und indem 
endlich der Umstand, daß der Weg nur die Gründe des Adlerwirtes berührt und 
stets von dem jeweiligen Besitzer des Adlerwirtshauses allein hergehalten wurde, 
dem Wege noch nicht die durch den langfährigen öffentlichen Verkehr begründete 
Eigenschaft eines öffentlichen Weges benehmen kann. 
Der Antrag wird einstimmig angenommen, 
5 uUnterschrieben 
Zwei Ausschußmitglieder... Gemeindevorsteher. 
Der Schriftführer.
	        
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