Volltext: Erläuterungen zur Gemeindeordnung

Formularien. 
Bauerngutsbesitzer in Stein bitten um commissionelle Erhebung und schleunige 
Stein, am . . . 18 
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Die Gemeindevorstehung ordnet hierüber Commission an Ort und Stelle 
an, und nimmt über das Ergebnis folgendes Protokoll auf: 
Commissions-Protokoll, 
zufgenommen in der Ortschaft Stein am .. 
18 
Gegenwärtig: 
N. N., Gemeinderath, Commissionsleiter. 
R, Besitzer des Gasthauses „zum Adler“ in Wiesberg. 
Die fünf Bauerngutsbesitzer in Stein. 
8 und Wals Gedenkmänner. 
A., Schriftführer. 
J Gegenstand: 
Beschwerde der Bauerngutsbesitzer von Stein wegen Absperrung eines Fahrtweges, 
Nach gepflogener Localerhebung wurde Folgendes aufgenommen;;:; 
In der Ortschaft Stein zweigt aus der Bezirksstraße ein Fahrtweg aus, 
der zuerst in nördlicher und dann gegen Ost abbiegender Richtung in einer Länge 
von 1Kilometer zu der aus fünf Häusern bestehenden Ortschaft Stein führt. 
Der Weg, im Cataster der Steuergemeinde Stein sub Parcelle Nr. 20 als steuer— 
freier Weg ausgezeigt, durchzieht bis zur Ortschaft Stein die Wiesgrüude des 
Gastwirtes R, ist 2 bis 2/, Meter breit, nothdürftig hergehalten und dem An— 
scheine nach schon lange Zeit ziemlich stark benützt. Neben der Bezirksstraße ist 
der Weg durch einen vom Gastwirte Ruvor 14 Tagen exrichteten Schranken 
abgesperrrt r. 
Gastwirt R gibt an, der frühere Besitzer des Gasthauses „zum Adler“ in 
Wiesberg habe ihm bei der käuflichen Uebernahme vor drei Monaten gesagt, daß 
der Weg Parcelle Nr. 20 sein Privatweg sei indem derselbe zu beiden Seiten 
von den Wiesgründen des Adlergasthauses begrenzt wird und auch stets von den 
jeweiligen Besitzern dieses Gasthauses ganz allein hergehalten wurde. Die Haus— 
besitzer von Stein hätten wohl manchmal den Weg befahren, doch über Bewilligung 
des jeweiligen Adlerwirtes. Auch sei der Weg für die Steiner Bauern ganz über— 
flüssig und für den öffentlichen Verkehr ohne jede Bedeutunug. 
Die fünf Hausbesitzer von Stein protestieren gegen die Absperrung des Weges, 
indem derselbe seit Menschengedenken nicht bloß von den jeweiligen Hausbesitzern 
von Stein, sondern allgemein anstandslos und ohne Befragen oder Zustimmung 
des Adlerwirtes benützt worden ist. Der Weg sei für sie zum Verkehre mit Wies— 
berg und Thal nothwendig, da sie sonst einen Umweg von einer halben Stunde 
machen müßten. 5
	        
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