Volltext: Die Brennpunkte der Schlacht im Juli 1916 I. Teil. [20/I. Teil] (Band 20 I. Teil / 1927)

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Armeegruppe v. Stein umfaßte alle Truppen von der rechten Grenze 
der 2.Armee bis zur augenblicklichen Grenze zwischen XIV. R.K. und 
XVII. A.K. Einer Gruppe v. Quast (Kmdr. Gen. IX. A.K.) wurden 
121. I.D., 22.R.D., Div. v. Frentz, 11. I.D. und 44. R.D. zugeteilt. Eine 
dritte Gruppe v. Pannewitz umfaßte das XVII. A.K. (35. und 36. I.D.), 
und eine vierte Gruppe unter Gen. d. Inf. Frhr. v. Plettenberg 
das Garde-K. (1. und 2. G.I.D., 15. Ldw.D.). Weitere Verstärkungen 
waren im Anmarsch, vor allem die 183. I.D., die sich ostwärts Vapaume 
versammelte, und das IX. A.K., das nach der Gegend St. Quentin—Ham 
herangeführt wurde. Eine größere Zahl schwerer Batterien war im 
Anrollen. Die Luftstreitkräfte der 2. Armee erfuhren eine wesentliche 
Verstärkung*). Vorerst aber waren die im Kampfe stehenden Truppen 
noch auf sich selber angewiesen. Nur auf die im Anmarsch befindliche 
3. G.I.D. war bald zu rechnen. Die Absicht des Gen.Lts. v. Stein, 
den Feind anzugreifen und zurückzuwerfen, mußte unter diesem Zwange 
der einfachen Behauptung der Stellungen auf dem Nordufer der Somme 
weichen. 
„Die Schlacht muß trotz der augenblicklichen Überlegenheit des 
Gegners an Artillerie und Infanterie", so sagte ein Armeebefehl des 
Gen. d. Inf. v. B e l o w , „von uns gewonnen werden. Größere Ge- 
ländeverluste, die wir an einzelnen Stellen erlitten, wird die Armee 
nach Eintreffen der herankommenden Verstärkungen im Angriff dem 
Feinde wieder entreißen. Zurzeit kommt es darauf an, die augenblick- 
lichen Stellungen unbedingt festzuhalten und durch kleine Gegenangriffe 
zu verbessern. Ich verbiete das freiwillige Räumen von Stellungen. 
Jeder Führer ist dafür verantwortlich, daß dieser feste Kampfeswille 
jedem Manne der Armee bekannt wird. Nur über Leichen darf der 
Feind seinen Weg vorwärts finden." 
Auf Befehl des A.O.K. 2 wurde vom 6.7. mittags ab das verstärkte 
VI. R.K. (11., 12. R.D. und vorläufig noch 12. I.D.) als selbständige 
Gruppe Goßler zwischen den Armeegruppen Stein und Quast bestimmt. 
*) Dem XIV. R.K. wurden F.Fl.Abt. 32, Armee-Fl.Abt. 22, Artl.Fl.Abt. 221 
und Kampsstaffel 8 2, dem VI. R. K. Bayer.F.Fl.Abt. 1, Armee-Fl.Abt. 26, 
Bayer.Art.Fl.Abt. 101 und zwei Staffeln des Kampfgeschwaders 1 der O.H.L. 
zugeteilt. A.O.K. 2 verfügte außerdem über Armee-Fl.Abt. 23, zwei Kampf- 
emfitzer-Kommandos, Staffeln des Kampfgeschwaders 1 der O.H.L., Halbkampf- 
geschwader 4der D.ij.C. und Kampfstoffe! T.
	        
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