Volltext: Der Weltkrieg der Dokumente

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Anlage 1 a 
eine Denkschrift über die Konstituierung und das Verfahren eines 
Gerichtshofes internationalen Charakters, der in ihren Augen sich 
aus der Vereinigung schon bestehender nationaler Militärgerichte 
oder aus Kommissionen von vorstehend anerkannter Kompetenz zu 
sammensetzen sollte. Und in Anbetracht des Umstandes, daß man 
„Gebräuche“ und „Gesetze“ berücksichtigen müßte, haben sie eine 
andere Denkschrift im Anschluß an die vorliegende über jene Grund 
sätze vorgelegt, die nach ihrer Ansicht die Kommission bei ihrer 
Untersuchung und bei der Abfassung ihres Berichtes leiten sollten. 
Die in dieser Denkschrift vorgeschlagenen Grundsätze wurden 
hinsichtlich ihrer praktischen Anwendung durch die Militärkom 
missionen zum Teil angenommen. Man verharrte jedoch bei der An 
schauung, einen hohen Gerichtshof einzusetzen für die Aburteilung 
von Persönlichkeiten, die souveräne Rechte ausüben, und man be 
tonte den Umstand, daß sie es unterlassen hätten, die Übertretungen 
von Kriegsgesetzen und -gebräuchen und von Gesetzen der Mensch 
lichkeit zu verhindern. Es wurde offen festgestellt, daß man be 
zwecke, den deutschen Ex-Kaiser vor dieses Gericht zu berufen, 
dessen Jurisdiktion ausgedehnt genug sein sollte, um ihn zu ver 
urteilen, sogar für Fälle, in denen er die Übertretungen nicht direkt 
angeordnet hätte. 
Die amerikanischen Delegierten haben sich geweigert, ihre Zu 
stimmung zu dem noch nicht dagewesenen Vorschläge zur Ein 
setzung eines internationalen Kriminalgerichtes zu geben, sowie dem 
Grundsätze der negativen Strafbarkeit zuzustimmen. 
Am 25. Januar 1919 hat die Vorfriedenskonferenz in einer Voll 
sitzung die Bildung einer Konferenz anempfohlen, die beauftragt ist, 
die folgenden fünf Punkte zu prüfen und darüber einen Bericht an 
die Konferenz zu erstatten: 
1. Die Verantwortlichkeit der Urheber des Krieges. 
2. Handlungen, betreffend die von den Streitkräften des Deut 
schen Reiches und seiner Alliierten zu Lande, zu Wasser und 
in der Luft im Laufe des gegenwärtigen Krieges begangenen 
Verletzungen der Kriegsgesetze und -gebräuche. 
3. In welchem Maße für diese Verbrechen die Mitglieder der 
feindlichen Streitkräfte, im einzelnen genommen, verantwort 
lich sind, einschließlich der Mitglieder der Generalstäbe und 
anderer Persönlichkeiten, so hoch sie auch gestellt sein 
mögen. 
4. Einsetzung eines für die Einleitung einer Untersuchung dieser 
Verbrechen zuständigen Gerichtes und dessen Verfahren. 
5. Alle anderen ähnlichen, mit den oben erwähnten Punkten ver 
knüpften Angelegenheiten, die im Laufe der Untersuchung 
zutage treten und deren Erwägung die Kommission als nütz 
lich und geeignet erachten könnte.
	        
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