Volltext: Der Weltkrieg der Dokumente

Amerikanische Vorbehalte vom 4. 4. 1919 
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Staaten nicht tun, ebensowenig konnten sie dies von den anderen 
verlangen. 
Im Laufe der ersten Versammlungen der Kommission und der 
drei Unterkommissionen, die dafür eingesetzt wurden, um die der 
Kommission unterbreitete Materie nach allen Seiten hin zu unter 
suchen, haben die amerikanischen Delegierten erklärt, daß es hier 
eine zweifache Schuld gäbe, nämlich eine Schuld, die gegen das 
Gesetz verstößt, und eine Schuld, die gegen die Moral verstößt, daß 
die im Gesetz vorgesehenen Übertretungen dem Urteile und der 
Bestrafung durch die dazu berufenen Gerichte unterliegen, während 
die moralischen Verbrechen, so widerrechtlich und infam sie auch 
sein mögen, und welche schrecklichen Folgen sie auch nach sich 
gezogen haben mögen, nicht dem gerichtlichen Verfahren unter 
ständen, sondern nur eine moralische Verurteilung nach sich ziehen 
können. 
Wenn nun hinsichtlich der Verantwortlichkeit der Urheber des 
Krieges die Kommission sich diesen Grundsatz in ihrem Bericht zu 
eigen gemacht zu haben scheint, so scheint sie sich seiner Anwen 
dung zu widersetzen in dem Falle einer indirekten Verantwortlich 
keit bei Übertretungen der Kriegsgesetze und -gebräuche, die nach 
Beginn und während des Krieges verübt worden sind. Es wird er 
gebenst darauf hingewiesen, daß diese Inkonsequenz zum großen 
Teil verursacht wird durch die Absicht, gewisse hochstehende Per 
sönlichkeiten, insbesondere die feindlichen Staatsoberhäupter, zu 
bestrafen, obwohl bis jetzt die Staatsoberhäupter vor dem Gesetz 
nicht für verantwortlich gehalten wurden für Grausamkeiten, die 
ihnen unterstellte Behörden begangen haben. Die amerikanischen 
Delegierten der Kommission haben sich geweigert, ihre Einwilligung 
zu dieser Inkonsequenz zu geben, und von dem Augenblick an, wo 
es offenbar wurde, daß gewisse Kommissionsmitglieder fest dazu 
entschlossen waren, haben sie an der Möglichkeit einer vollen Über 
einstimmung gezweifelt. Dennoch haben sie ihre Bemühungen fort 
gesetzt, um die Annahme einer festen Basis von Grundsätzen zu er 
reichen in der Meinung, daß es wünschenswert sei, soweit wie mög 
lich zu einer Einstimmigkeit zu gelangen. Sie bedauern lebhaft, daß 
ihre Bemühungen umsonst gewesen sind. 
In der offenbaren Absicht, die erwähnten Persönlichkeiten ab 
zuurteilen und zu bestrafen, wurde die Einsetzung eines hohen Ge 
richtshofes internationalen Charakters vorgeschlagen, um vor ihn 
diejenigen zu berufen, die als verantwortlich anzusehen wären nicht 
nur dafür, gesetzwidrige Kriegshandlungen direkt befohlen zu haben, 
sondern auch dafür, daß sie es unterlassen hätten, derartige Hand 
lungen zu verhindern. 
In Anbetracht der Wichtigkeit und der Neuheit eines derartigen 
Prozesses unterbreitet die amerikanische Delegation der Kommission
	        
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