Volltext: Salzkammergut-Familien-Kalender 1926 (1926)

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November: 1. bis 4. mit Kälte; 16. in der Nacht Schnee; 17. bis 20. 
Regen; 21. bis'Ende schön, warm, wie im Sommer. 
Dezember: 2. Schnee; 3. bis 8. unbeständig; 10. große Kälte, in der Nacht 
darauf viel Schnep; 11. und 12. grimmige Kälte; 13. und 14. mild, mit Schnee¬ 
fall; 16. bis 30. hell und bei wenig Schneefall sehr kalt bis zu Ende. 
Bewegliche Feste. 
Septuagesimä 31. Jänner 
Aschermittwoch .... 17. Februar 
Ostersonntag 4. April 
Bittage 10., 11. u. 12. Mai 
Christi Himmelfahrt . . . 13. Mai 
Pfingstsonntag ...... 23. Mai 
Dreifaltigkeitssonntag ... 30. Mai 
Fronleichnamsfest 3. Juni 
Herz-Jesu-Fest 11. Juni 
1. Adventsonntag . . 28. November 
Von Weihnachten bis Aschermittwoch sind 54 Tage — 7 Wochen 5 Tage. 
Länge der Fastnacht 41 Tage — 5 Wochen 6 Tage. Sonntage nach Epi- 
phania sind 3, nach Pfingsten 26, nach Trinitatis 26. Fastnachtsonntage 
sind 6, Fastenanfang am 17. Februar, Fastenende am 3. April, Fasten- 
dauer 46 Tage. 
Fasttage der Diözese Linz. 
1. Die im nachfolgenden Kalendarium mit einem Kreuz (f) bezeichneten 
Tage sind Abstinenz- und Abbruchstage; an denselben ist der Genuß 
von Fleischspeisen verboten und nur eine einmalige Sättigung 
im Essen erlaubt. 
2. Die mit einem Stern (*) bezeichneten Tage sind Abbruchstage, an 
denen eine mehr als einmalige Sättigung im Essen untersagt, der Genuß 
von Fleischspeisen aber durch Dispens mittags und abends gestattet ist. 
3. Die gewöhnlichen Freitage des Jahres, denen weder ein Stern, noch 
ein Kreuz beigesetzt ist, sind bloße Abstinenztage, an denen nur der Genuß 
der Fleischspeisen verboten, ein Abbruch aber nicht vorgeschrieben ist. — 
Fällt ein gebotener Feiertag auf einen Freitag, so ist das Fleischessen erlaubt. 
4. Bezüglich Karsamstag ist zu bemerken, daß schon bei der Mittagsrnahl- 
zeit Fleischgenuß und von da an mehrmalige Sättigung erlaubt ist. 
Die abgeschafften Feiertage. 
Da mit Pfingstsonntag, 19. Mai 1918, der^neue Codex Juris in Kraft 
trat, gelten nach oan. 1247 in Zukunft außer den Sonntagen nur mehr 
folgende Feste als allgemein gebotene Feiertage in der 
ganzen Kirche: das Weihnachtsfest, Neujahr, Epiphanie, Christi Himmelfahrt, 
Fronleichnam, Unbefleckte Empfängnis, Mariä Himmelfahrt, das Fest des 
heiligen Josef (19. März), Peter und Paul, Allerheiligen. 
In Wegfall kommen daher in der Diözese Linz folgende 
sieben Feiertage: Ostermontag, Pfingstmontag, Mariä Lichtmeß, Mariä 
Verkündigung, Mariä Geburt, das Fest des heiligen Leopold und des heiligen 
Stephanus. An diesen Tagen ist demnach niemand mehr durch das Kirchen¬ 
gebot zur Anhörung der heiligen Messe und Enthaltung von knechtlicheu 
Arbeiten verpflichtet. Da ferner nach § 3 desselben Kanons, wenn eines 
der genannten allgemein verbindlichen Feste bisher in einer Diözese nicht
	        
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