Volltext: Salzkammergut-Familien-Kalender 1921 (1921)

0 Stephanus. An diesen Tagen ist demnach niemand mehr durch das Kirchengebot 
zur Anhörung der heiligen Messe und Enthaltung von knechtlichen Arbeiten ver- 
1‘ .pflichtet. Da ferner nach 8 3 desselben Kanons, wenn eines der genannten all- 
c gemein verbindlichen Feste bisher in einer Diözese nicht gefeiert wurde, ohne 
• Zustimmung des Heiligen Apostolischen Stuhles nichts geändert werden soll, so 
gilt das Fest des heiligen Josef (19. März), das bei uns in Oberösterreich fein 
gebotener Feiertag war. auch in Zukunft nicht als solcher, so daß tatsächlich nur 
mehr nenn gebotene Feiertage bei uns in Kraft bleiben. 
An den ausfallenden sieben Feiertagen darf keine Eheverkündigung 
• vorgenommen werden, da zur gültigen und erlaubten Verkündigung nach staat- 
• lichem und kirchlichem Recht ein Sonntag oder gebotener Feiertag erforderlich ist. 
’ Auch ist in Zukunft an diesen neu abgeschafften Feiertagen, wenn sie auf einen 
Freitag fallen, stets der Fasttag zu halten. 
Norumtage. 
1 Nach der Verordnung vom 1. Juli 1868 dürfen an den drei letzten Tagen 
i der Karwoche, am Fröuleichnamstage und am 24. Dezember keine Theater¬ 
vorstellungen stattfinden, am Ostersonntag, Pfingstsonntag und am 25. Dezember 
r nur Vorstellungen zu wohltätigen Zwecken. Im März 1912 wurde diese Verordnung 
teilweise aufgehoben; strenge gilt sie noch für den Gründonnerstag, Karfreitag 
j und 24. Dezember; am Karsamstag dürfen Vorstellungen stattfinden, wenn der 
Dan diesem Tage übliche Gottesdienst "bereits vorüber ist. 
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