Volltext: Salzkammergut-Familien-Kalender 1921 (1921)

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Herbst: Erster Teil hat viel. Regelt und zeitlichen Frost, weine aber die 
Hälfte des Oktobers vorüber ist, fällk trockenes Wetter ein, bis zum Anfange 
des Advents. 
Winter: Nach dem schönen Herbste kommt zu Anfang des Dezembers der 
Winter auf einmal, ist kalt und schneit bis in den Februar, der sich etwas gelinde 
an.läßt, um die Hälfte ist er sehr kalt bis den 4. März, danach Sturmwind bis 
zum Ende. 
Abkürzungen im Kalendarium. 
Sie 
zur 
Psti 
gen 
!3us 
gilt 
geb 
mel 
A. = Abt; Ap. --- Apostel; B. --- Bischof; E. = Einsiedler; Ev. ----- Evangelist; dpr< 
I. = Jungfrau; K. ----- König oder Königin; M. ----- Märtyrer oder Märtyrin; Mlhk 
P. = Papst; Pr. ----- Priester. ' 
-Frei 
Bewegliche Feste. 
Septuagesimä . . . 
Aschermittwoch . . 
Ostersonntag . . ... 
Bittage 
Christi Himmelfahrt 
. . 23. Jänner 
. . 9. Februar 
. . . 27. März 
2., 3. u. 4. Mai 
.... 5. Mai 
Pfingstsonntag ...... 15. Mai 
Dreifaltigkeitssonntag . . . 22. Mai 
Fronleichnamsfest 26. Mai der 
Herz-Jesu-Fest 3. Juni?bors 
1. Adventsonntag . . .27. November nur 
Von Weihnachten bis Aschermittwoch finb 45 Tage ----- 6 Wochen 3 Tage. 
teilt 
Länge der Fastnacht 33 Tage == 4 Wochen 5 Tage. Sonntage nach Epiphania im\ 
sind 2, nach Pfingsten 27, nach Trinitatis 26. Fastnachtsonntage sind 5, Fasten- fu 1 
ansang am 9. Februar, Fastenende am 26. März, Fastendauer 46 Tage. ----- 
Fasttage der Diözese Linz. 
1. Die im nachfolgenden Kalendarium mit einem Krenz (st) bezeichneten 
Tage sind Abstinenz- und Abbruchstage; an denselben ist der Genuß von 
Fleischspeisen verboten und nur eine einmalige Sättigung im! 
Essen erlaubt. 
2. Die mit einem Stern (*) bezeichneten Tage sind Abbruch stage, an 1 
denen eine mehr als einmalige Sättigung im Essen untersagt, der Genuß! 
von Fleischspeisen aber durch Dispens mittags und abends gestattet ist. 
3. Die gewöhnlichen Freitage des Jahres, denen weder ein Stern, noch! 
ein Kreuz beigesetzt ist, sind bloße Abstinenztage, an denen nur der Genuß! 
der Fleischspeisen verboten, ein Abbruch aber nicht vorgeschrieben ist. - 
Fällt ein gebotener Feiertag auf einen Freitag, so ist das F lei sch e s se n erlaubt. ! 
4. Bezüglich Karsamstag ist zu bemerken, daß schon bei der Mittagsmahlzeit ! 
Fleischgenuß und von da an mehrmalige Sättigung erlaubt ist. ! 
Die abgeschafften Feiertage. 
Da mit Pfingstsonntag, 19. Mai 1918, der neue Codex Juris in Kraft 
trat, gelten nach can. 1247 in Zukunft außer den Sonntagen nur me|r ! 
folgende Feste als allgemein gebotene Feiertage in der ganzen! 
Kirche: das Weihnachtsfest, Neujahr, Epiphanie, Christi Himmelfahrt, Fron¬ 
leichnam, Unbefleckte Empfängnis, Mariä Himmelfahrt, das Fest des heiligen Josef! 
(19. März), Peter und Paul, Allerheiligen. 
In Wegfall kommen daher in der Diözese Linz folgende 
sieben Feiertage: Ostermontag, Pfingstmontag, Mariä Lichtmeß, Mariä! 
Verkündigung, Mariä Geburt, das Fest des heiligen Leopold und des heiligen '
	        
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