Volltext: Salzkammergut-Familien-Kalender 1921 (1921)

28. Selb st freimachn ng durch den Empfänger: a) Vormerk¬ 
gebühr für jedes Kalenderjahr 20 K; b) außerdem für jedes Paket oder jede 
Wertschachtel eine Traggebühr von 1 K für die Ueberstellung zum Zollamte und 
eine Gebühr von 20 hi für die Zustellung der Benachrichtigung; letztere Gebühr 
kann bei Vorbehalt der Abholung der Benachrichtigungen durch eine Bauschgebühr 
monatlicher 8 K ersetzt werden. 
29. Zollfrankozettel-Verfahren: Für jede Sendung 1 K. 
30. Reparatur-, Muster- und Losungswaren: Vormerk-Ver - 
mittlungsgebühr von 3 K für jedes Paket bei der Versendung ins Ausland; 
Ausgangs-Vermittlungsgebühr von 3 K für jedes Paket bei der Rückleitung ins 
Ausland. 
31. Verpackungsgebühren: Nach den wirklichen Kosten. 
4 
E. Telegrammgebühren. 
32. Inland: Wortgebühr 40 h, Mindestgebühr 4 K, dringende Telegramme 
dreifache Gebühr, Telegrammaufgabeschein 1 K. 
Stempelskala 
Gesetz vom 15. Juli 1920, betreffend die Aenderung einiger Vorschriften über 
Stempel und unmittelbare Gebühren mit Ausschluß der Gerichtsgebühren. * 
fl. Skalagebühren. 
Allgemeine Bestimmumge n. 
8 1. 
(1) An die Stelle der durch § 1 der kaiserl. Verordnung vom 28. August 1916, 
RGB. Nr 281, festgesetzten Skalen haben nachstehende Skalen I, II, HI zu treten: 
Skala I 
Bis zu dem Betrage von K 40 K —10 
über K 40 bis „ 200 „ — 50 
„ „ 200 „ „ 400 „ 1'- 
„ „ 400 „ „ 800 „ 2- 
„ „ 800 „ „ 1200 „ 3 - 
„ „ 1200 „ „ 1600 „ 4 — 
„ „ 1600 „ „ 2000 „ 5 — 
- „ „ 2000 „ „ 2800 „ 7'- 
„ „ 2800 „ „ 4000 „10 — 
Uebersteigt die Berechnungsgrundlage 4000 K, so ist von je 2000 L der 
Berechnungsgrundlage eine Gebühr von 5 L zu entrichten, wobei ein Restbetrag 
„ „ 500 „ „ 1000 „ 10'- 
„ „ 1000 „ „ 1500 „ 15'— 
„ ,A 1500 „ „ 2000 „ 20 — , 
Uebersteigt die Berechnungsgrundlage 2000 K, so ist von je 1000 K der 
Berechnungsgrundlage eine Gebühr von 10 K zu entrichten, wobei ein Restbetrag 
von weniger als 1000 K auf den vollen Betrag von 1000 K aufzurunden ist.
	        
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