Volltext: Salzkammergut-Familien-Kalender 1920 (1920)

einer Diözese nicht gefeiert wurde, ohne 
Zustimmung des Heiligc n Apostoli'schen 
Stuhl es nichts geändert werden soll, so- 
gilt das Fest des heiligen Josef l19. Mürz), 
das bei uns in Oberösterreich kein gebote¬ 
ner Feiertag war, auch in Zukunft nicht 
als solcher, so daß tatsächlich nur mehr 
n e u n g e b o t e n e Feiertage bei uns in 
Kraft bleiben. 
An den allsfallenden sieben Feier¬ 
tagen darf keine Eheverk ü n d i- 
gung vorgenommen werden, da zur gül¬ 
tigen uttö erlaubten Verkündigung nach 
staatlichem und kirchlichem Recht ein 
Sonntag -oder gebotener Feiertag erfor¬ 
derlich ist. Auch ist in Zukunft an diesen 
neu abgeschafften Feiertagen, wenn sie auf 
einen Freitag fallen, stets der Fasttag 
zu halten. 
Kormatsgk. 
Nach der Verordnung vom 1. Juli 
1868 dürfen an den drei letzten Tagen der 
Karwoche, am Fronleichnamstage und am 
24. Dezember keine Th eat er vor st elkung en 
stattfinden, am Ostersonntage, Pfingst¬ 
sonntage und am 26. Dezember nur Vor-, 
stellungen zu wohltätigen Zwecken. Im 
Marz 191,2 wurde diese Verordnung teil¬ 
weise aufgehoben; strenge gilt sie noch für 
den Gründonnerstag, Karfreitag und 
24. Dezembern am Karsamstag dürfen 
Vorstellungen stattfinden, wenn der an 
diesem Tage übliche Gottesdienst bereits 
vorüber ist. 
Likhungrn der dkutschüsterreichischrn Lotterir-Lffekten 
im Ishre l92ll. 
Kredit-Lose vom Jahre 1868: 2. Jän¬ 
ner, 1. Juli. 5% Donau-R e gu l i e rungs- 
Lose vom Jahre 1870: 2. Jänner. Oesterr. 
Note-Kreuz-Lose vom Jahre 1882: 2>. Jän- 
ner, 1. Juli. 3% Bodenkredit-Lose II. Em. 
vom Jahre >1889: 5. Jänüer, 6. Juli. 
Oesterr. Rote-Kreuz-Lose vom Jahre 1916: 
1. Februar, 1. Mai, 2. August, 2. Novem¬ 
ber. 3% Bodenkredit-Lose I. Em. vom 
Jahre 1880: 16. Februar, 16. Mai, 16. Au¬ 
gust, 16. November. Wiener Kommunal- 
Lbse vom Jahre 1874: 1. März, 1. Sep¬ 
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