Volltext: Salzkammergut-Familien-Kalender 1917 (1917)

Die Salzfahrt zu Wasser war sehr 
lebhaft und bedeutend, besonders her— 
vorragend in Passau, welche. Stadt 
überhaupt Herrin des Salzhandels 
sein wollte und auch die Macht hiezu 
Während einer großen Spanne 
Zeit waren in der Oberpfalz die Bür⸗ 
ger Hänoͤler mit Salz, im Laufe der 
Jahre jedoch sahen sich die Stadtge— 
meinden zu Verbesserungen ihrer Ein— 
nahmen gezwungen, und dies war im 
weiteren die Veranlassung, daß der 
Salzhaudel von privatpersonen ab— 
genommen und solcher als vermutlich 
ergiebige Einnahmequelle von den 
Stadtverwaltungen in eigene Regie 
übernommen wurde.— 
Einige Etädie, z3.B. Amberg, er— 
hielten für den Salzhandel vom Lan— 
desherrn besondere Privilegien, in 
Nabburg z. B. wurde er schon 1531 
unter die Kammergefälle gezogen und 
ein eigener Salzmeister bestellt, wel⸗ 
cher den Salzhandel für öffentliche 
Rechnung zu führen hatte. 
Die übrigen oberpfälzischen Städte 
und Märkte gelangten im Laufe des 
16. Jahrhunderts zu einem ausschließ— 
lichen Salzhandel, der jedoch in den 
Wirren des Dreißigährigen Krieges 
wieder den Bürgern überlafsfen wurde. 
Für diese zugestandene Freiheit hat— 
ten dieselben an die Stadt festgesetzte 
Gebühren zu zahlen. In Nabburg 
mußte seitdem von der ausgemess enen 
Salzscheibe 12 kra und von der verkauf— 
ten Scheibe 6 kr. an die Stadt gezahlt 
werden, welche Einrichtung sich bis 
1783 erhalten hat. 
Da die Hauptdepots des Bayrischen 
Salzes sich teils in Straubing und 
Regensburg, teils in Passau befanden, 
so pflegten die oberpfälzischen Stadt— 
und Marktgemeinden ihr Salz dort 
abzunehmen, von wo ihnen die Fracht 
billiger zu stehen kam. Diese Gepflo— 
genheit dauerte bis 1677, in welchem 
FJahre die Regierung der Stadt Am— 
berg eine Konzession verlieh, derzu— 
folge alle Orte, die weiter von Re— 
gensburg als von Amberg entfernt 
lagen, ihr sämtliches Salz, sowohl das 
zum Handel, als auch jenes für den 
eigenen Bedarf benötigte, von der 
städtischen Niederlage letzterer Stadt 
abzunehmen hatten. 
Dieses Monopol wurde 1678 von 
der kurfürstlichen Regierung allent— 
halben bekanntgemacht und über die 
von Regensburg und Straubing ein—⸗ 
— 
verhängt. Das Monopol hatte viele 
Streitigkeiten zwischen Amberg und 
den verschiedenen Provinzstädten zur 
Folge, auch der Schmuggel begann sich 
zu regen. Um diesem etwas zu steuern, 
errichtete die Stadt Niederlagen an 
den Handelsstraßen, und zwar schon 
gleich anfangs in Kemnath, Mitter⸗ 
teich, Tirschenreuth, Konnersreuth, 
später kamen noch hinzu Es— chenbach, 
Auerbach, Friedenfels, Waldsassen und 
Bernau .— 2. 
. Eine Hauptschwierigkeit dieser Ein— 
richtung aber war in dem Umstand zu 
fuchen, daß viele Städte und Märkte 
sich das Salz aus Regensburg viel 
wohlfeiler beschaffen konnten, als von 
Amberg, weil sie dort eine billige 
Rückfracht hatten, hier außer dem hö— 
heren Ankaufspreis auch noch höhere 
Frachtkosten zahlen mußten. Aus die— 
sen Gründen wurde die Stadt Neun— 
burg v. W. von dem Ambergschen 
Salzzwang befreit, dagegen mußte sich 
aber die Stadt Nabburg 1697 nach lan⸗ 
gem Sträuben herbeilassen, mit Am— 
berg eine Vereinbaͤrung abzuschließen, 
derzufolge ihr bewilligt wurde, eine 
Zweigniederlassung zu errichten, wei— 
kers sich verbindlich machen, von jeder 
Salzscheibe, die sie nicht von Amberg 
kaufte, dem Salzamt das elbst eine Pro— 
vision von 2 kr. zu bezahlen. Dieses 
Uebereinkommen war ursprünglich für 
neun Jahre getroffen, wurde aber in 
der Folgezeit wiederholt erneuert, ge— 
wöhnlich von sechs zu sechs Jahren, 
so daß Amberg schließlich bis 1756 im 
Alleinhandel des Salzes bließb. 
Diese oberpfälzische Hauptstadt aber 
war durch Mißwirtschaft in der Salz⸗ 
wesenverwaltung in einen Zahlungs⸗
	        
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