Volltext: Salzkammergut-Familien-Kalender 1915 (1915)

187 
Lblarn. 3. Mat Jahr- und Viehmarkt: 
19. September Viehmarkt: 30. Novem¬ 
ber Jahrmarkt. 
Rottenmann. 4. Mai, 29. September, 
11. November Jahr- und Viehmarkt. 
Schladming. 3. Montag in der Fasten, 
Montag nach dem Dreifaltigkeitssonn¬ 
tag, Montag nach 11. November Jahr- 
und Viehmarkt. 
Stainach. Osterdienstag, 6. Nov. Jahr-, 
und Viehmarkt. 
Trieben. 22 Sept. oder wenn der 21. Sept. 
ein Sonntag am 23. Sept. Vieh- und 
Pserdewarkt: Dienstag vor, und wenn 
der 16. Oktober auf einen Montag fällt, 
am Dienstag nach dem Kirchweihfest. 
Wörschach. Samstag vor dem zweiten 
Montag im Oktober, Montag in der 
Karwoche Viehmarkt. 
lMnzenwesen. 
Seit 1. Jänner 1900 ist in Oester¬ 
reich-Ungarn die mit Gesetz vom 
2. August 1892, R.-G.-Bl. 126, eingeführte 
Kronenwährung die einzige giltige. 
Die 20 Kronen-Noten (rot) wurden von 
der österr.-ungar. Bank bei ihren Kassen 
bis 30. Juni 1910 an Zahlungsstatt oder 
im Wege der Verwechslung angenommen: 
von diesem Tage bis 30. Juni 1916 aber 
nur mehr im Wege der Verwechslung. 
Nach dem 30. Juni 1916 sind selbe wertlos. 
Die 10 Kronen-Noten mit dem Datum 
vom 31. Mürz 1900 werden bis 28. Februar 
1913 von der Oesterr-ungar. Bank im 
Wege der Verwechslung angenommen: von 
diesem Tage aber nicht mehr und sind selbe 
dann wertlos. 
Die Silbergulöen gelten noch als 2 L- 
Stücke: dagegen werden die 2 fl.-Silber- 
stücke bloß zum Silberwerte eingelöst. 
Infolge der Valuta-Regulierung wer¬ 
den jetzt in Oesterreich-Ungarn geprägt: 
1. Goldmünzen zu 20 K und 10 K; 
2. Silberwünzen (Scheidemünzen) zu 6 K, 
2 K und 1 K; 
3. Nickelmünzen (Scheidemünzen) zu 20 h 
und 10 h; 
4. Vronzemünzen (Scheidemünzen) zu 2 /r, 
und 1 h. 
Die Oesterreichisch-ungarische Bank gibt 
an Kronennoten derzeit solche zu 1000, 100, 
60, 20 und 10 K aus. 
Anläßlich der Valutaregulierung stellt 
stch der Wert der ausländischen Münzen 
zu denen der Kronenwährung wie folgt: 
I Mark = 1 Krone 17 Heller 
1 Frank ----- — „ 95 „ 
1 Holländer-Gulden . = 1 „ 98 „ 
1 Scandinaver Krone = 1 „ 32 „ 
1 Pfund Sterling . . = 24 Kronen 1 „ 
1 Dollar = 4 93 „ 
1 Rubel Gold 3 „81 „ 
1 Hundert Piasterstück ----- 22 „ 12 „ 
1 Napoleonsdor . . . = 19 „02 
1 Dukaten = 11 „29 „ 
Deutschland rechnet nach Mark 
à 100 Pfg Eine Mark ist gleich (=) 1 K 
17 h. 
Frankreich, Belgien, Italien, 
Serbien, Rumänien und die 
Schweiz rechnen nach Franks à 100 
Centimes. Ein Frank (in Italien auch Lire 
genannt) gilt 95 K 
England rechnet nach Pfund (Livres) 
Sterling (Sovereign) à 20 Schilling à 20 
Pences 1 Pfund Sterling ist gleich 24 K 
1 h. 
Rußland rechnet nach Rubeln à 100 
Kopeken. Ein Rubel — 3 K 81 h. 
Nordamerika rechnet nach Dollars 
L 100 Cents. Ein Dollar = 4 K 93 K 
Türket rechnet nach Piastern L 40 
Para. Ein Piaster — 22 h. 
Seandinavien (Dänemark, Schwe¬ 
den und Norwegen) rechnet nach Kroner 
L 100 Oere (Scheidemünze): ein Kroner 
= 1 K 32 h. 
Postbestimmimgen und Tarife. 
I. Lriefpost. 
In Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Her¬ 
zegowina. Liechtenstein nnd Deutschland: 
Einfache Briefe bis 20'Gramm 10 h, über 
20 bis 250 Gramm 20 h. Sendungen über 
250 Gramm sind als Pakete durch die 
Fahrpost zu versenden — Rekomman¬ 
dierte Briefe gegen Aufgabeschein, links 
oben oder unten auf der Adresse mit „Re¬ 
kommandiert" zu bezeichnen, mit Franko¬ 
zwang, Deutschland ausgenommen, und 
mit Anspruch auf Ä 50— Vergütung sei¬ 
tens der Postkassa im Verlustfalle, Ver¬ 
schluß beliebig. Gebühr 25 h. Mit Rück¬ 
schein 25 h mehr. Für dieselbe Gebühr 
können auch Kartenbriefe, Korrespondenz- 
Karten und Kreuzbänder rekommandiert 
werden. Expreßbriefe (im Lokalverkehr 
nicht zulässig) werden sogleich nach Ein¬ 
treffen mit besonderen Voten dem Adres¬ 
saten zugestellt, müssen auf der Aöreßseite 
unten links die Bezeichnung „Durch Ex¬ 
pressen zu bestellen" erhalten und genauest
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.