Volltext: Salzkammergut-Familien-Kalender 1914 (1914)

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Eingaben um Erleichterung öes Schul¬ 
besuches oder Befreiung hiervon 1 
Eingaben von Stellungspflichtigen we¬ 
gen Stellung in einem unseren als ihrem 
heimatlichen Stellungsbezirke v. j. B. 1 K. 
Eingaben: Gesuch um Nachsicht, Be¬ 
schwerden und Rekurse gegen die Bor- 
schreibung erhöhter Stempel- und unmit¬ 
telbarer Gebühren — stempelfrei. 
Empfangsbestätigungen: n. Sk. II. — 
Empfangsbestätigungen über Beträge un¬ 
ter 4 K sind gebührenfrei. 
Extrakte aus dem Grundbuche, Depo¬ 
sitenbuche oder dem Handelsregister, v. 1. 
B. 2 K. 
Fakturen — siehe Konti. 
Fassionen zur Bemessung von Abgaben 
—- 'stempelfrei. 
Feilbietnngsgesuche v. 1. B. 2 K. 
FischerkarLen nach Formular I des Lan¬ 
desgesetzblattes Nr. 22 ex 1908 2 K; nach 
Formular II und III 1 K; für das Fische¬ 
reipersonale 30 h; Gesuche um Fischerkar¬ 
ten 1 K. 
Geburtsscheine, v. j. B. 1 K, 
Gesuche — siehe Eingaben. 
Gesuche um Befugnisse zur Privat- 
agentie, wie Gewerbsanmelöungeu. 
Gemerbsanmeldungen, womit der Be¬ 
trieb eines freien Gewerbes angemeldet 
ober die erforderliche Konzession angesucht 
wird: ll) in Wien, v. 1. B. 12 K; b) in an¬ 
deren Städten mit einer Bevölkerung von 
mehr als 60.000 Seelen, v. 1. B. 8 K; c) in 
Städten mit 10.000 bis 60.000 Seelen, v. 
1. B. 4 K; d) in Städten von 6000 bis 
10.000 Seelen, v. 1. B. 4 K; e) in allen 
übrigen Orten, v. 1. B. 3 K. 
Giftstoffe, Gesuch um die Lizenz zum 
Bezüge von Giftstoffen 1 K. 
Gnadengesuche, v. j. B. 1 K. 
Gnadengesuche, außerordentliche im Ge- 
fällsstrafverfahren v. 1. B. 2 K. 
Grotzjährigkeitserklärung, Gesuche hie¬ 
rum, v. j. B. 1 K. 
Grundbuchsextrakte, v. j. B. 2 K. 
Handels- und Gewerbebücher, u. zwar: 
a) die Haupt- und Kontokorrent- und die 
Saldo-Kontobücher der Kaufleute, Fabri¬ 
kanten und Gewerbetreibenden, v. jk.B. 
60 h; b) alle anderen Bücher, welche über 
einen Handels- oder anderen Gewerbe¬ 
betrieb, industrielle Unternehmungen, 
dann über Geschüftsvermittlungen geführt 
werden, das Journal oder Tagebuch, die 
Strazza oder das Laöenbuch, das Kassa¬ 
buch, die Primanota, das Fakturenbuch 
oder Verkaufsbuch, das Magazinsbuch, das 
Jnventarsbuch und das Bilanzbuch, v. j. 
B. 10 h; c) Briefkopierbücher, dann Bü¬ 
cher, welche bloß über die Manipulation 
oder den inneren Geschäftsbetrieb geführt 
werden, insbesondere die Notizbüchel, 
welche Handels- und Gewerbetreibende bei 
sich führen, dann die von den Arbeitgebern 
an die Arbeiter erfolgten Einschreibbücher 
sind gebührenfrei. — Das unter a und b 
bezeichnete Gebührenausmaß gilt für ein 
Papierformat, dessen Ouadratfläche bei den 
unter a) angeführten Büchern 5040 cm* 
und bei den unter b) erwähnten Büchern 
2640 cm* nicht überschreitet. Bei gebun¬ 
denen und paraphierten Büchern ist die für 
einen Bogen festgesetzte Gebühr so oft zu 
entrichten, als das Normalflächenmaß für 
einen Bogen in dem Gesamtflächenmatz 
aller Blätter öes Buches enthalten ist. — 
Das Finanzministerium ist ermächtigt, im 
Wege der Abfindung die Entrichtung die¬ 
ser Gebühren mittels Stempelmarken ge¬ 
gen ein jährliches Pauschale zu erlassen. 
Hausiervewilligungen, Gesuche um 
solche, v. 1. B. 2 K. 
Hansierpässe (Büchel) 2 K. 
Heimatscheine a) für Dienstboten, Ge¬ 
sellen, Lehrjungen, Taglöhner, v. j. St. 
30 h; b) für andere Personen, v. j. St. 1 K; 
c) Gesuche hierum — gebührenfrei. 
Heimatsrecht, Gesuche uw Geltend¬ 
machung öes Anspruches auf ausdrückliche 
Aufnahme in den Heimatsverband — stem¬ 
pelfrei. 
Jagdkarten 1 2T. 
Kaufverträge: a) über bewegliche Sa¬ 
chen, n. Sk. III: b) über unbewegliche Sa¬ 
chen, von der Urkunde, v. j. B. 1 K und 
vom Rechtsgeschäfte die Bermögensüber- 
tragungsgebühr. 
Klagen: a) in Rechtsstreitigkeiten, bei 
denen der Wert öes eingeklagten Gegen¬ 
standes ohne Zinsen und Nebengebühren 
100 K nicht übersteigt, v. j. B. 24 h; b) in 
allen anderen Rechtsstreitigkeiten, v. j. B. 
1 K. 
Konzessionsgesuche zur Ausübung von 
Gewerben — siehe Gemerbsanmeldungen. 
Konti der Handels- und Gewerbetrei¬ 
benden über Gegenstände des Handels- od. 
Gewerbebetriebes, ohne Unterschied, ob 
dieselben die Saldierung enthalten oder 
nicht: a) über Beträge bis einschließlich 
20 K — unbedingt gebührenfrei: b) über 
Beträge bis einschließlich 100 K, v. j. B. 
2 h; c) über Beträge von mehr als 100 K, 
v. j. B. 10 h. 
Krankheitszengnisse, v. j. B. 1 K. 
Levenszeugnisse: a) in der Regel v. j. 
B. 1 K; b) für Personen, welche vom Tag¬ 
lohne leben, v. j. B. 30 ly, c) zum Behufe 
der Erhebung von Pensionen und Unter¬ 
haltsbeiträgen — stempelfrei. 
Legitimationskartrn: a) für Dienstbo¬ 
ten, Gesellen, Lehrjungen und Personen, 
welche vom Taalohne leben, v. j. St. 30 h; 
b) alle anderen v. j. St. 2 K; c) welche auf 
nicht längere Zeit als auf 8 Tage ausge¬ 
stellt werden — gebührenfrei. 
Lehrbriefe, v. j. B. 1 K. 
Liesernngsvertäge, wodurch die Ver¬ 
pflichtung übernommen wird, jemanden: 
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