Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1931 (1931)

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Hausierb e willign ngs-Gesuche, vom 
ersten Bogen 1*50 
von den folgenden Bogen je 1-— 
Hausschlachtung von Schweinen, Ge 
suche hierum von jedem Bogen . . . 1'— 
Invalid en entschädign ngs- G esetz vom 
25. April 1919, St.-G.-Bl. Nr. 245. Alle 
zur Durchführung dieses Gesetzes erfor 
derlichen Eingaben und Protokolle sind 
unbedingt, deren Beilagen bedingt stem- 
pel- und gebührenfrei. 
Kaufverträge (Skala III.) 
Matrikelauszüge, das sind Auszüge aus 
den Registern über Geburten (Taufen), 
Trauungen und Sterbefälle, für jeden 
einzelnen Fall 1 — 
Mietverträge (Skala II.) 
Namensänderung, Gesuche um . . . 10'— 
Entscheidung darüber . . —-*20 bis 400 — 
Pachtverträge (Skala II.) 
Pensionsgesuch e an öffentliche Behörden 
und Ämter, von jedem Bogen .... 1*— 
Quittungen, Skala II; über Beträge 
unter 6 8 oder über Sachen im Werte 
unter 6 8 gebührenfrei. 
Rechnungen der Handel- und Gewerbe 
treibenden über Gegenstände ihres Han- 
: dels- oder Gewerbebetriebes ohne Unter- 
( schied, ob sie an Handels- und Gewerbe 
treibende oder an andere Personen aus- 
^ gestellt werden, ob sie saldiert sind oder 
; nicht, auch wenn sie vom Aussteller nicht 
unterschrieben sind, unterliegen für jeden 
s Bogen folgenden Gebühren: 
Über Beträge bis 
von mehr als einschließlich 
30 8 50 .•—•10 
50 „ 100 . —'20 
100 „ 2500 —'50 
2500 „ r— 
Rechnungen über Forderungsbeträge bis 
einschließlich 30 8 sind stempelfrei. Die 
I Gebührenpflicht tritt auch dann ein, wenn 
eine solche Rechnung über mehr als 30 8 
in Form einer kaufmännischen (gewerb 
lichen) Korrespondenz ausgestellt wird. 
Der Aussteller einer Rechnung ist berech 
tigt, den Rechnungsstempel dem Abneh 
mer der Ware oder Leistung aufzurechnen 
Reisepässe 1*50 
für Dienstboten, Gesellen, Arbeiter usw. —'26 
Rekurse, das sind alle Berufungen gegen 
die Entscheidung oder Verfügung einer 
UTt'f-prprr ^trsfrrrti rrrr hip ftnfiprp 
Rechtsmittel überhaupt. 
Außer dem gerichtlichen Verfahren: 
ÜJm allgemeinen für den ersten Bogen 1'50 
für die folgenden Bogen . . . . . . 1*— 
2- die außerordentlichen Gnadengesuche im 
j Gesällsstrafverfahren, vom ersten Bogen 1'50 
von den folgenden Bogen 1*— 
| Steuer- und Gebührenrekurse: 
j a) erste Rekurse gegen Stempel- und 
Gebührenvorschreibungen stempelftei, 
b) Einkommensteuerberufungen unp Ge 
suche um Bernfungsfristverlängeruuss, 
oder um Mitteilung der Bemessungs 
grundlagen behufs Verfassung solcher 
Berufungen stempelfrei; 
e) Rekurse und Beschwerden (einschließ 
lich der Gnadengesuche), welche ledig 
lich gegen Strafen- und Gebühren- 
crhöhungen gerichtet sind, stempelftei; 
d) sonstige bis zu einem Steuer-(Ge- 
bühren-)betrage von 10 8, von jedem 
Bogen — 25 
darüber von jedem Bogen .... —•50' 
Steuerrückstände. Eingaben um ziffer 
mäßige Bekanntgabe eines bestimmten 
Steuerrückstandes stempelfrei; weiter 
gehende Begehren, z. B. um den Stand 
der Vorschreibung und Abstattung von 
jedem Bogen T— 
Tauf- (Geburts-), Trau-, Totenscheine, 
siehe „Matrikelauszüge". 
Testamente (Kodizille), vom ersten Bogen 1*50» 
von den folgenden Bogen je . . . . . 1*— 
Theateraufführungen von Vereinen, 
siehe Bühnenwerke. 
Unterhaltsbeiträge für Angehörige von 
Mobilisierten und Kriegsgefangenen. Alle 
einschlägigen Eingaben, Protokolle, Bei 
lagen und Quittungen sowie die Legali 
sierung von Unterschriften auf solchen 
Quittungen, dann Vollmachten zur Behe 
bung von Unterhaltsbeiträgen sind stem 
pelfrei. 
Vollmachten, siehe Bevollmächtigungs 
verträge. 
Wechsel, (Skala I und II.) 
Zeugnisse, und zwar 
1. von Privatpersonen, dann Befunde der 
Sach- und Kunstverständigen in Partei 
sachen, von jedem Bogen !•— 
2. für Dienstboten (Hausgehilfen, Haus 
gehilfinnen), Gesellen, Lehrjungen und 
Taglöhner, auch Heimatscheine und 
Sittenzeugnisse, Meisterprüfungszeug 
nisse und Lehrbriefe, von jedem Bogen—'25 
3. Die wichtigsten stempelfteien Zeugnisse 
sind: 
a) Armutszeugnisse; dieselben sind bei 
ihrer Verwendung als Beilagen auch 
vom Beilagenstempel befreit; 
b) Zeugnisse, die zur unentgeltlichen 
Aufnahme in ein Kranken-, Gebär-, 
Findel-, Siechen-, Waisen-, Erzieh 
ungshaus u. dgl. beigebracht werden 
müssen;. 
c) Jrnpfzeugnisse; 
d) Zeugnisse in Angelegenheit der Kran 
ken- und Unfallversicherung der Ar 
beiter. 
Zollverfahren. 
1. Rekurse bis 10 8 . ... —-25 
über 10 8 ... —50’ 
2. Anfragen um eine verbindliche Tarif 
auskunft von jedem Bogen 1*—
	        
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