Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1928 (1928)

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Hausi erbe Willi gungs-Gesuche< vom 
ersten Bogen 1'50. 
von den folgenden Bogen je 1*— 
Hausschlachtung von Schweinen, Ge 
suche hierum von jedem Bogen . . . 1 — 
Jnvalidenentschädigungs-Gesetz vom 
25. April 1919, St.-G.-Bl. Nr. 245. Alle 
zur Durchführung dieses Gesetzes erfor 
derlichen Eingaben und Protokolle sind 
unbedingt, deren Beilagen bedingt stem- 
pel- und gebührenfrei. 
Kaufverträge (Skala III.) 
Matrikelauszüge, das sind Auszüge au$ 
den Registern über Geburten (Taufen), 
Trauungen und Sterbefälle, für jeden 
einzelnen Fall 1*— 
Mietverträge (Skala II.) 
Namensänderung, Gesuche,um . . . 10'— 
Entscheidung darüber . . .' —'20 bis 400'— 
Pachtvertrüge.(Skala II.l 
P ensi onsgesuch e an öffentliche Behörden 
und Ämter, von jedem Bogen .... 1' 
Quittungen, Skala II; über Beträge 
unter 5 8 oder über Sachen im Werte 
unter 5 8 gebührenfrei. 
Rechnungen der Handel- und Gewerbe 
treibenden über Gegenstände ihres Han 
dels- oder Gewerbebetriebes ohne Unter 
schied, ob sie an Handels- und Gewerbe 
treibende oder an andere Personen aus 
gestellt werden, ob sie saldiert sind oder 
nicht, auch wenn sie vom Aussteller nicht 
unterschrieben sind, unterliegen für jeden 
Bogen folgenden Gebühren: 
Über Beträge bis 
von mehr als einschließlich 
30 8 50 —'10 
50 „ 100 —'20 
100 „ 2500 —'50 
2500 „ 1 — 
Rechnungen über Forderungsbeträge bis 
einschließlich 30 8 sind stempelfrei. Die 
Gebührenpflicht tritt auch dann ein, wenn 
eine solche Rechnung über mehr als 30 8 
in Form einer kaufmännischen (gewerb 
lichen) Korrespondenz ausgestellt wird. 
Der Aussteller einer Rechnung ist berech 
tigt, den Rechnungsstempel dem Abneh 
mer der Ware oder Leistung aufzurechnen 
Reisepässe 1'50 
für Dienstboten, Gesellen, Arbeiter usw. —'25 
Rekurse, das sind alle Berufungen gegen 
die Entscheidung oder Verfügung einer 
ttnteren Instanz an die höhere und 
Rechtsmittel überhaupt. 
Außer dem gerichtlichen Verfahren: 
1. Im allgemeinen für den ersten Bogen 1'60 
für die folgenden Bogen 1'— 
2. die außerordentlichen Gnadengesuche im 
Gefällsstrafverfahren, vom erstenBogen 1'50 
von den folgenden Bogen 1'— 
3. Steuer- und Gebührenkurse: 
a) erste Rekurse gegen Stempel- und 
G ebührenv ors chreibungen stemp elfrei, 
b) Einkommensteuerbernfungen und Ge 
suche um Berufungsfristverlängernng 
oder um Mitteilung derBemessungs- 
grundlagen behufs Verfassung solcher 
Berufungen stempelfrei; 
c) Rekurse und Beschwerden (einschließ 
lich der Gnadengesuche), welche ledig 
lich gegen Strafen- und Gebühren 
erhöhungengerichtet sind, stempelfrei; 
cl) sonstige bis zu einem Steuer- (Ge- 
bühren-)betrage von 10 8, von jedem 
Bogen. . . . . —'25 
darüber von jedem Bogen .... —'50 
Steuerrückstände. Eingaben um ziffer 
mäßige Bekanntgabe eines bestimmten 
Steuerrückstandes stempelfrei; weiter 
gehende Begehren, z. B. um den Stand 
der Vorschreibung und Abstattung von 
jedem Bogen 1'— 
Tauf- (Geburts-), Trau- Totenscheine, 
siehe „Matrikelauszüge". 
Testamente (Kodizille), vom ersten Bogen 1'50 
von den folgenden Bogen je 1'— 
Theateraufführnngen von Vereinen, 
siehe Bühnenwerke. 
Unterhaltsbeiträge für Angehörige von 
Mobilisierten und Kriegsgefangenen. Alle 
einschlägigen Eingaben, Protokolle, Bei 
lagen und Quittungen sowie die Legali 
sierung von Unterschriften auf solchen 
Quittungen, dann Vollmachten zur Behe 
bung von Unterhaltsbeiträgen sind stem 
pelfrei. 
Vollmachten, siehe Bevollmächtigungs- 
verträae 
Wechsel, (Skala I und II.) 
Zeugnisse, und zwar 
1. von Privatpersonen, dann Befunde der 
Sach- und Kunstverständigen in Partei 
sachen, von jedem Bogen 1'— 
2. für Dienstboten (Hausgehilfen, Haus 
gehilfinnen), Gesellen, Lehrjungen und 
Taglöhner, auch Heimatscheine und 
Sittenzeugnisse, Meisterprüfungszeug 
nisse und Lehrbriefe, von jedem Bogen —'25 
3. Die wichtigsten stempelfreien Zeugnisse 
sind: 
a) Armutszeugnisse; dieselben sind bei 
ihrer Verwendung als Beilagen auch 
vom Beilagenstempel befreit; 
b) . Zeugnisse, die zur unentgeltlichen 
Aufnahme in ein Kranken-, Gebär-, 
Findel-, Siechen-, Waisen-, Erzie 
hungshaus u. dgl. beigebracht werden 
müssen; 
e) Jmpfzeugnisse; 
4) Zeugnisse in Angelegenheit der Kran 
ken- und Unfallversicherung der Ar 
beiter. 
Zollverfahren. 
1. Rekurse bis 10 8 ......... —'25 
über 10 8 ............ —'60 
2. Anfragen um eine verbindliche Tarif 
auskunft von jedem Bogen 1*—
	        
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