Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1928 (1928)

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Praktisches Verzeichnis. 
Auszug aus dem Stempel-- und Gebührentarif für Schriften und Urkunden. 
' [ v 
Abschriften: nicht amtliche, einfache unter 
liegen nur im Falle der Verwendung als 
Beilagen stempelpflichtiger Eingaben und 
Protokolle einem Stempel, und zwar dem 
Beilagenstempel. 
Arbeitslosenversicherung. Alle zur 
Durchführung des Gesetzes über die Ar 
beitslosenversicherung dienenden Ein 
gaben, Beilagen und Empfangsbestäti 
gungen genießen die Befreiung von den 
Stempel- und unmittelbaren Gebühren. 
Aufkündungen von Wohnungen und an 
deren Bestandverhältnissen, außergericht 
liche für jeden Bogen . .» v 1— 
Beilagen stempelpflichtiger Eingaben: 
Außer dem gerichtlichen Verfahren per 
Bogen — '20 
Für Bücher, Broschüren und andere Gegen 
stände, die nicht Schriften sind, ist im all 
gemeinen der Beilagenstempel nicht zu 
entrichten. 
Bereits gestempelte Urkunden unterliegen 
bei ihrer Verwendung als Beilagen keiner 
Beilagenstempelgebühr; nur für Rech 
nungen der Handels- und Gewerbetrei 
benden ist der Beilagenstempel neben dem 
Rechnungsstempel zu entrichten. 
Bevollmächtigungs-Verträge, wenn 
keine Belohnung bedungen ist, von jedem 
Bogen für jeden Vollmachtgeber . . . 1'—- 
wenn ein Lohn bedungen ist, wie Ver 
träge über Dienstleistungen. 
Buchauszüge (Bilanzierte Konti) der 
Handels- und Gewerbetreibenden unter 
sich, per Bogen —-10 
Bühnenwerke (Theateraufführun- 
gen) von Vereinen. 
a) gegen zahlbaren Zutritt, Gesuch für 
den ersten Bogen 1*50 
Bewilligung für den ersten Bogen . 2— 
b) ohne zahlbaren Zutritt, Gesuch per 
Bogen . 1— 
Bewilligung gebührenfrei. 
B ür g err e ch ts verleih ungs- Gesuche, 
vom 1. Bogen 4— 
von den folgenden Bogen je 1— 
Bürgschaft (Skala II.) 
Darlehen (Skala II.) 
Dienstbotenzeugnisse und Reiseurkun 
den für Dienstboten .— 26 
Die Dienstbotenbücher und die in den 
selben eingetragenen Dienstzeugnisse sind 
stempelfrei; siehe auch „Hausgehilfen". 
Dienstverträge (Skala III.) 
'Dispensgesuche an öffentliche Behörden 
und Ämter, von jedem Bogen .... 1— 
an kirchliche Behörden stempelfrei; Ehe 
fähigkeitszeugnisse der Dienstboten per 
Bogen -. 1— 
8 
Druckschriften, Schulbücher, Kalender, 
Heiligenbilder, Gebete, Gebetbücher; An 
suchen um Bewilligung des Verkaufes 
derselben, vom ersten Bogen 1*50 
Durchfuhr-Bewilligungen, Eingaben, 
hierum von jedem Bogen 1-50 
Effektenlotterie (Tombola, Glücks 
hafen); Gesuch um Bewilligung, vom 
ersten Bogen . IDO 
die Bewilligung selbst, vom ersten Bogen 2— 
Einfuhrbewilligungen, Ansuchen um 
solche: für Postpakete —DO 
für sonstige . 3— 
Eingaben von Privatpersonen an öffent 
liche Behörden und Ämter: 
Außer dem gerichtlichen Verfahren, von 
jedem Bogen I — 
Einzelne Sonderbestimmungen über den 
Eingabenstempel. 
Außer dem gerichtlichen Verfahren: 
1. Eingaben, wodurch der selbständige Be 
trieb eines freien oder handwerksmäßigen 
Gewerbes bei d'er Behörde angemeldet 
oder um die zum Gewerbebetriebe erfor 
derliche Konzession angesucht wird, dann 
um Befugnisse zu Privatagentien: 
a) in Wien und in Orten mit einer Be 
völkerung von mehr als 60.000 Seelen, 
vom ersten B'ogen 
b) . in Orten mit einer Bevölkerung von 
mehr als 10.000 bis 60.000 Seelen, 
vom ersten Bogen 
c) in Orten mit einer Bevölkerung von 
mehr als 6000 bis 10.000 Seelen, vom 
ersten Bogen 2— 
d) in allen übrigen Orten, vom ersten 
Bogen 1'— 
Jeder weitere Bogen unterliegt einer 
Stempelgebühr von 1* 
Die gewerbebehördliche Konzession unter 
liegt einer Gebühr von . 20— 
2. Eingaben um Verleihung der Staats 
bürgerschaft, des Gemeindebürgerrechtes, 
um Aufnahme in den Gemeindeverband, 
vom ersten Bogen 4* 
von den folgenden Bogen je . . . . V 
3. Eingaben um Ausstellung eines Heimat 
scheines stempelfrei. 
4. Gesuche um Ausfolgung von Reiseurkun 
den sind stempelfrei. 
Gewerbescheine stempelfrei 
Hausgehilfen (Hausgehilfinnen) 
a) Dienstkarte stempelfrei; 
b) Dienstzeugnis —'26 
g) Dienstschein, wenn nicht unterschrieben 
stempelfrei, wenn unterschrieben, wie 
Dieüstverträge (Skala III); 
d) ReiseurkundenfürHausgehilfen(Haus 
gehilfinnen) —25
	        
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