Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1922 (1922)

26 
* 
5. Warenproben: a) Inland, Deutsch 
land und Ungarn, Höchstgewicht 500 Gramm, für 
je 50 Gr. 80 h 'mindestens 2 K); Weltpostverein 
bis 350 Gr. Gebühren: für je 50 Gr. 2 K (min 
destens aber 4 K). Außer Mustern und Proben 
von Waren sind kleine Mengen von Waren selbst 
und kleine Gegenstände überhaupt zugelassen, auch 
(wenn sie einen Kauf- oder Handelswert haben. 
Nur im Auslandverkehr dürfen die Warenproben 
keinen Kaufwert haben). Zulässige Ausdehnung: 
30 cm in der Länge, 20 ein in der Breite und 
10 cm in der Höhe oder bei Sendungen in 
Rollenform 30 ein in der Länge und 15 cm im 
Durchmesser. Einschreibung zulässig. Schriftliche 
Mitteilungen unzulässig. Müssen wenigstens teil 
weise freigemacht werden 
6. Eingeschriebene Briefe: Außer der 
gewöhnlichen Briefgebühr noch die Einschreibegebühr. 
Selbe beträgt: Inland, Deutschland, Ungarn 5 X. 
Weltpostverein, auch Kgr. 8. 8. 8. und Tschecho 
slowakei 10 X. 
7. Wertbriefe (Geldbriefe, Freimachungs 
zwang). Gewicht unbegrenzt: a) Gewichtsgebühr 
wie für einen gleichschweren eingeschriebenen Brief; 
b) Wertgebühr für je 3000 K 5 K. - Für offen 
aufgegebene Wertbriefe (nur Inland) dreifache 
Wertgebühr. Die offene Aufgabe von Wertbriefen 
ist nur gestattet, wenn sie inländische Banknoten 
im Werte von mehr als 3000 X enthalten. 
Offen dürfen Wertbriefe nur von Privaten auf 
gegeben werden. — Versendung entweder in amtlich 
ausgelegten oder in anderen Briefumschlägen 
(ämtl. Wertbriefumschläge dürfen als Umhüllung 
für andere Postsendungen nicht verwendet werden). 
Erstere sind mit zwei, letztere mit fünf gleichen 
Siegeln zu versehen. Starke Unterstreichungen 
auf dem Briefumschläge sind unzulässig. Bei den 
verschlossen aufgegebenen Wertbriefen ist die Wert 
angabe dem Belieben des Absenders überlassen, 
mit der Einschränkung, daß der angegebene Wert 
den wirklichen Wert der Sendung nicht über 
steigen soll. 
8. Pakete (Freimachungszwang, Höchst 
gewicht 20 Kilogramm): a) Gewichtsgebühr: 
Inland bis 1 kg 25 K, bis 5 kg 50 X, bis 
10 kg 120 K, bis 15 kg 180 K, bis 20 kg 250 K; 
Sperrgut um die Hälfte mehr. 
Als sperrig gelten auch Pakete, die unter 
Druck leicht Schaden erleiden können, wenn sie 
bei einem Gewicht von höchstens 5 kg länger'als 
1 in 5 cm sind und dabei eine Breite und Tiefe 
von zusammen 40 cm überschreiten. 
b) Wertgebühr: für je 3000 X des ange 
gebenen Wertes oder den angefangenen Teil 
davon 5 X. 
c) Abfertigungsgebühr bei Paketen mit 
Wertangabe über 1000 K und zwar bis 
20.000 X 15 X, bei Wertangaben über 20.000 X 
25 K (neu). 
Gewichtsgebühr für Pakets I. nach 
Deutschland: a) direkt: bis 5 kg 70 K, bis 
10 kg 160 K, bis 15 kg 240 K, bis 20 kg 
330 K; Sperrgut die Hälfte mehr; b) via Tschecho 
slowakei: bis 5 kg 90 K, bis 10 kg 200 K, bis 
15 kg 300 K, bis 20 kg 410 K; Sperrgut die 
Hälfte mehr. II. nach Ungarn: bis 5 kg 80 X, 
bis 10 kg 180 K, bis 15 kg 270 K, bis 20 kg 
370 K. III. nach Kgr. 8. II. 8.: bis 5 kg 155 K, 
bis 10 kg 235 X, bis 15 kg 315 K, bis 20 kg 
395 K; außerdem bei Paketen mit Wertangabe 
noch die Wertgebühr für je 30 Franken ^ 3000 K 
5 X it. die Abfertigungsgebühr bis 200 Franken = 
20.000 K 15 K, bei einer höheren Wertangabe 
einheitlich 25 X. 
9. Postanweisungen, Verkaufspreis 
einer Postanweisung 60 b (Freimachungszwang, 
Höchstbetrag 10.000 X): Für je 500 K 2 50 K. 
Nach Deutschland bereit nur bis 500 Mk. Gebühr 
für je 500 X 5 X. Für telegraphische Post 
anweisungen dazu die Telegrammgebühr und Eil- 
zustellgebühr wie für Briefe. Gebühren sind bar 
zu bezahlen. 
10. Erlagscheine des Postsparkassenamtes: 
Für schriftliche Mitteilungen auf der Rückseite 
2 K; bei Steuereinzahlungen: für behördliche 
Empfangsbestätigungen mit Postkarte 2 K, 
Briefe 4 K. 
11. Nachnahmesendungen, derzeit nur 
Inland, Höchstbetr. 10.000 X: a) bei eingeschriebenen 
und Wertbriefen: Zuschlag einer Vorzeigegebühr 
von 4 K zur sonst entfallenden Gebühr. Bei 
Einlösung der Nachnahme wird die gewöPrliche 
Postanweisungsgebühr vom Nachnahmebetrag ab 
gezogen; b) bei Paketen zu den sonstigen Gebühren 
Zuschlag der Nachnahmegebühr für je 500 K 5 K; 
bei Paketen mit Nachnahme wird der volle 
Betrag ohne Abzug überwiesen. 
12. Postauftragsbriefe (derzeit nur In 
land, Höchstbetrag 5000 X): Bei der Aufgabe die 
Gebühr wie für einen eingeschriebenen Brief 
gleichen Gewichtes; vom eingezogenen Betrage 
wird die Vorzeigegebühr von 4 K und die ge 
wöhnliche Postanweisungsgebühr abgerechnet. 
13. Postauftragskarten (nur im In 
land, Höchstbetrag 200 X): Bei der Aufgabe die 
Gebühr von 4 K 60 b für die Postauftragskarte. 
Abzug vom eingehobenen Betrage wie bei Post 
auftragsbriefen. 
B. Gebühren bei der Abgabe. 
14. Nicht oder zuwenigfreigemachte 
Briefsendungen, Inland: Das Doppelte des 
entfallenden bezw. des zur vollen Freimachung 
fehlenden Betrages aufgerundet auf die nächst 
höhere, durch 50 teilbare Zahl. Drucksachen, 
Geschäftspapiere u. Warenproben müssen wenig 
stens teilweise freigemacht sein. Ausland: Die 
Nachgebühr beträgt im Verkehre mit dem Jnlande 
aus Deutschland und Ungarn mindestens 2 K, 
im sonstigen Auslandsverkehre aber mindestens 6 K. 
15. Zustellgebühr: a) Wertbriefe ohne 
Unterschied des Wertes 5 K; b) Pakete ohne 
oder mit einer Wertangabe in Orten, in denen die 
Pakete ohne Rücksicht auf das Gewicht zugestellt 
werden bis 5 kg 10 K, über 5 kg 15 K, in den 
übrigen Orten'bis zu 5 kg 5*X, über 5 kg 10 K; 
c) für Post- oder Zahlungsanweisungen bis 
100 K 1 K, darüber 5 K. 
16. Ankündigungs- (Aviso-) Gebühr: 
Für jeden Wertbrief oder jedes Paket 1 X. Post-
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.