Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1922 (1922)

einem Stempel von 2 X 50 h. Wird der Erfolg 
mehrerer Semester oder Jahrgänge gleichzeitig 
bestätigt, ohne daß es Absolutorien sind, 
so ist für jedes Sömester oder jeden Jahrgang 
ein Stempel von 2 X 50 h p entrichten. Volks 
schulzeugnisse (Schulnachrichten und Volks 
schulentlassungszeugnisse) sind stempelfrei. 
Absolutorien über Studien und zwar an 
Staatslehranstalten 15 X, an Landes-, Ge 
meinde- oder Privatanstalten 10 X-Stempel. 
Die wichtigsten stempelfreien Zeugnisse 
sind außer den vorgedachten Volksschul 
zeugnissen: a) Armutszeugnisse; b) Zeugnisse, 
die zur Erlangung einer Armenpfründe, zur 
unentgeltlichen Aufnahme in ein Kranken-, Ge 
bär-, Findel-, Siechen-, Waisen-, Erziehungs 
haus u. dgl. beigebracht werden müssen; 
c) Christenlehrzeugnisse; cl) Religionszeugnisse 
für Brautleute; e) Zeugnisse über die An 
meldung des Uebertrittes von einem christlichen 
Glaubensbekenntnisse zu einem anderen; 
f) Jmpfzeugnisse; g) Zeugnisse über die erfüllte 
Verbindlichkeit zur Lesung von Messen behufs 
Erhalt des hiefür gewidmeten Betrages (Sti 
pendium oder Rente); b) die in die Wander 
oder Dienstbücher eingetragenen Dienst- und 
Verhaltungszeugnisse; i) ärztliche Zeugnisse, 
welche bestimmt sind, das Ausbleiben der Schü- 
. ler aus dem Unterrichte der Volks- und Bürger 
schulen zu rechtfertigen, insoweit zu deren Be 
such eine gesetzliche Verpflichtung besteht; 
k) Zeugnisse in Angelegenheit der Kranken- 
und Unfallversicherung der Arbeiter. 
Zollverfahren, Eingaben, und zwar: 
1. um Einfuhr- und Ausfuhrbewilligung 100 K 
von jedem^ Bogen; 
2. im übrigen: a) wenn eine gesetzliche Be 
günstigung als Recht in Anspruch genommen 
wird, stempelfrei; b) wenn es sich um eine 
Ausnahme handelt oder um etwas, wozu 
eine besondere Bewilligung erforderlich ist, 
10 K; c) Rekurse bis 100 K - 2 K 50 h, - 
über 100 K — 5 K. 
Anmerkung: Die im Stempel- und Gebühren 
anzeiger enthaltenen Ansätze über die festen Ge 
bühren gelten erst seit 1. Oktober 1921. 
Verbrauchs st e mp el für Spielkarten:Für 
ein Kartenspiel bis zu 36 Blätter 2 X, über 
36 Blätter 4 K; für lackierte oder waschbare oder 
solchen gleichgehaltene Kartenspiele das Dop 
pelte der vorgedachten zwei Stempelbeträge. 
Dost- und %eieQxapfy(2txvoe}en. 
Nene Post- und Telegraphengebühren 
für den Verkehr im Jnlande, mit Liechtenstein, Ungarn, Deutschland, der tschecho-slowakischen 
Republik, dem Königreich 8. H. 6 
Gültig vom 1 
A. Gebühren bei der Aufgabe. 
1. Gewöhnliche Briefe: a) Oesterreich 
(Höchstgew. 500 Gr.), Deutschland (Gew. unbeschr.), 
Ungarn (Höchstgew. 250 Gr.) im Ortsverkehr 3 K, 
im Fernverkehr 4 K bis 20 Gramm, darüber für 
je weitere 20 Gr. ohne Rücksicht aus die Entfernung 
um 1 X mehr; b) nach der Tschechoslowakei, 
dem Kgr. 8. H. 8. (Höchstgewicht 2 kg) und dem 
sonstigen Auslande einschließlich den zu Italien, 
Polen und Rumänien gehörigen Gebieten der 
ehemaligen öst.-ung. Monarchie (Höchstgewicht 
unbeschr.): Bis 20 Gr. 10 X, darüber für jede 
weiteren 20 Gr. um 5 K mehr. 
2. Postkarten: a) Inland, Deutschland 
und Ungarn einfach 2 X, mit Antwort 4 X; 
b) Tschechoslowakei, Kgr. 8. 8. 8., Südtirol und 
den sonstigen Weltpostvereinsländern: einfach 6 X, 
mit Antwort 12 X. 
3. Drucksachen: Inland, Deutschland, Un 
garn (Höchstgew. 2000 Gr., Ausdehnung d. Druck 
sachen auf 45 cm in jeder Richtung in Rollenform 
auf 75 cm Länge und 10 cm Durchmesser beschr.): 
Freimachungszwang, a) Inland, Deutschland und 
Ungarn: Nichteilige: für je 50 Gramm nicht- 
». und den Weltpostvereinsländern. 
August 1921. 
sperrig (flach) 80 b, sperrige (Rollen) 160 b; 
für eilige Drucksachen ins Inland, nach Deutsch 
land und Ungarn außerdem der Eilzuschlag von 
20 b. Drucksachen in Rollenform zur eiligen Be 
förderung nicht zugelassen; b) Weltpostvereins 
verkehr (mit den zu Italien, Polen u. Rumänien ge 
hörigen Gebieten der ehem. öst.-ung. Monarchie): 
für je 50 Gramm 2 X. Sondertarif für Blinden 
drucksendungen (bloß Inland, Deutschland, Tschecho 
slowakei), bis 100 Gramm 20 b, darüber für 
je 500 Gramm 40 b; im Weltpostvereinsverkehr 
für je 500 Gr. 1 X; zul. Höchstgewicht 3 kg . 
Drucksachen in Rollenform können eilig nicht 
befördert, daher auch nicht eingeschrieben werden. 
Briefe und schriftliche Mitteilungen verboten. Ge 
druckte Visilkarten, auch Ansichtskarten, welche mit 
Glückwünschen oder anderen Höflichkeitsformeln 
mit höchstens fünf Worten oder herkömmlichen 
Abkürzungen (p. f. usw.) beschrieben sind, können 
als Drucksachen versendet werden. 
4. Geschäftspapiere. Inland, Deutschland, 
Ungarn (Höchstgewicht 2 kg): Gebühren: für ie 
50 Gr. 80 b (mindestens aber 4 K); Ausland: 
für je 50 Gr. 2 X (mindestens 10 X). Müssen 
wenigstens teilweise freigemacht werden. Die Ein 
schreibung ist zulässig.
	        
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