Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1919 (1919)

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23. Dringende Pakete (Frankozwang, 
nur Inland und Deutschland zulässig): Zu den 
sonstigen Gebühren die Sondergebühr von 1 K 20 h 
und die Eil Zustellgebühr. 
24. B a h n h o f b r i e f e: (Nur Inlands- 
Verkehr.) Zu den Gebühren für jeden einzelnen Brief 
(Frankozwang) die Monatsgebühr von 10 K. 
25. Po st ausweiskarten: 50 Für 
das reisende Publikum die praktischeste Legitimation. 
Postausweis karten können von jedem Postamte für 
jedermann ausgestellt werden, der den vollgültigen 
Nämlichkeitsnachweis liefert. Die Gültigkeit lauft 
mit dem Ende eines Jahres ab, vom Tage der 
Ausstellung gerechnet. 
26. Sonstige besondere Leistungen: 
Gebühr von je. 25 h für Rückscheine oder Aus 
zahlungs-Bestätigungen, auch bei nachträglichem Be 
gehren; für die'Zurückforderung einer Postsendung, 
die Adreßänderung, die Aenderung der Nachnahme 
oder des Postauftrages im Jnlandsverkehre, wenn 
die Verfügung dem Abgabeamte schriftlich über 
mittelt werden soll (wenn die Aenderung noch beim 
Aufgabeamte möglich ist: 10 h; im Verkehre mit 
Ungarn, Bosnien-Herzegowina u. Deutschland 40 h; 
bei telegraphischer Uebermittlung an das Abgabe- 
postamt: Telegrammgebühren); für das Verlangen 
des Empfängers um Aenderung einer Nach 
nahme (nur Inland; bei telegraphischer Vermitt 
lung: Telegrammgebühren); für das Verlangen der 
Benachrichtigung darüber, an welchen von mehreren 
Empfängern ein Paket zugestellt wurde (Inland, 
Ungarn, Bosnien-Herzegowina), oder daß ein Post 
auftragsbrief nicht eingelöst wurde (Inland); für 
die Benachrichtigung über unbestellbare Pakete; 
für eine Auszahlungs-Ermächtigung im Post 
anweisungsverkehre (Deutschland gebührenfrei); für 
die Nachforschung nach einer bescheinigten Sendung; 
für ein Doppel der Aufgabebescheinigung (in beiden 
letzteren Fällen für umfangreichere Nachforschungen 
Ersatz der, besonderen Kosten vorbehalten). 
D. Gebühren im Zollverkehre. 
27. Post ämtliche Freimachung von Zoll 
sendungen: Für jede verzollte Briefsendung 10 li f 
für jedes Paket oder jede Wertschachtel 25 h. 
28. Selbstfreimachung durch den Emp 
fänger: a) Vormerkgebühr für jedes Kalenderjahr 
5 üs; b) außerdem für jedes Paket oder jede Wert 
schachtel eine Traggebühr von IO h für die Ueber- 
stellung zum Zollamte und eine Gebühr von 5 li 
für die Zustellung der Benachrichtigung; letztere 
Gebühr kann bei Vorbehalt der Abholung der Be 
nachrichtigungen durch eine Bauschgebühr monat 
licher 2 K ersetzt werden. 
29. Zo llfr ankoz ettel-V er fahren: Für 
jede Sendung 25 h. 
30. Reparatur-, Muster- und Losungs 
waren: Vormerk-Vermittlungsgebuhr von 50 Ji für 
jedes Paket bei der Versendung ins Ausland; Aus- 
gargs-Vermitilungsgebühr von 5t) h für jedes 
Paket bei der Rückleituug ins Ausland. 
31. Verpackungs gebühren: Nach den wirk 
lichen Kosten. 
E. Telegrammgebühren. 
32. Gewöhnliche Telegramme (Inland, 
Ungarn, Bosnien-Herzegowina und Deutschland): 
Wortgebühr 8 Ji, mindestens 1 K; pauschalierte 
Zeitungstelegramme (Inland, Ungarn, Bosnien- 
Herzegowina): für die ersten 500 Worte 15 K, 
für je weitere begonnene 100 Worte 3 K. Außer 
den tarifmäßigen Gebühren wird noch ein besonderer 
Zuschlag von 20 h für jedes Telegramm eingehoben. 
j0upi{{arfic(>£rc Rapiere 
zur Ilntsgung von Wnissugsldsru^ Neutron sn usw. 
A. Allgemeine Staatsschuld. 
Alle Ausgaben der österr. Kriegsanleihe. 
Einheitliche Rente steuerfreie Mal-November- 
Rente, Jänner-Juli-R'nte. 4'2o/o Noten-Rente 
Februar-August. 4*2% Silber-Rente April-Oktober. 
B. Oesterreichische Staatsschuld. 
4/2% amort. österr. Staats-Schatz-Anweisung 
vom Jahre 1914. 4% östew. Gold-Rente. 4% österr. 
Kronen-Rente März September. 4% österr. Kronen- 
Rente Lit. B Juni-Dezember. 3^4% österr. Inve 
stitions-Rente. 
Eisenbahn - Staatsschuld - Verschreibungen und 
zu Schuldverschreibungen abgestempelte Eisenbahn- 
Aktien u. zw.: Albrechtsbahn, Elisabethbahn in 
Gold, Franz-Josefbahn, Nordwestbahn, Ost- und 
Südnorddeutsche Verbindungsbahn, Rudolsbahn 
steuerfrei, Elisabethbahn-Aktien I., II., III. Em., 
Kremstalbahn-Aktien usw. 
Alle vom Staate zur Zahlung übernommenen 
Eisenbahn-Prioritäts-Obligationen u. zw.: Albrecht 
bahn, Elisabethbahn, Ferdinand-Nordbahn, Franz- 
Josefbahn, Kremstalbahn Em. 1905, Nordwestbahn, 
Rudolsbahn (Salzkammergut) u. v. I. 1884, Süd- 
norddeutsche Verbindungsbahn usw. 
Oeffentliche Anlehen (mit Ausnahme der bosni 
schen Landes- u. Eisenbahnanlehen) u. zw.: Donau 
regulierungsanleihe, Wiener Verkehrsanleihe, Lan- 
desanlehen, Anlehen der Städte Czernowitz, Graz, 
Innsbruck, Klagenfurt, Krakau, Lemberg, Salzburg, 
Triest, Triest Handelskammer, Wien. 
Pfandbriefe: der österr.-ungar. Bank, der allg. 
österr. Bodenkreditanstalt, österr. Beamtenkredit 
anstalt, Wiener Baukreditbank, Zentral-Boden 
kreditbank, österr. Kreditinstitut für öff. Arbeiten, 
die Landes-Hypothekenanstalten von Kärnten, Meder- 
österreich, Oberösterreich, Mähren, <§örz. Salzburg, 
Tirol, Vorarlbera, Krainische Landesbank, der Spar 
kassen: Böhm. Sparkasse, Innsbrucker, Lir zer allg., 
Mährische, I. Oesterreichische, Steiermärkische usw. 
Eiseubahn-Prioritären: Lambacb—Haag Lokal 
bahn, Mauthausen—Gi ein Lokalbahn, Schwarzen 
berg—Zwettl Lokalbahn, Unterkrainer Bahn, Nieder- 
österreichische Waldviertelbahn usw.
	        
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