Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1919 (1919)

aufgegeben werden. — Versendung entweder in amt 
lich aufgelegten Kuverten oder in anderen. Erstere 
sind mit zwei gleichen, letztere mit fünf gleichen 
Siegeln zu versiegeln. Unterstreichungen auf dem 
Kuverte sind unzulässig. Bei den verschlossen auf 
gegebenen Wertbriefen ist die Wertangabe dem Be 
lieben des Absenders überlassen, mit der Einschrän 
kung, daß der angegebene Wert den gemeinen Wert 
der Sendung nicht übersteigen soll. 
8 Pakete: (Frankozwang, Höchstgewicht 
20 Kilogramm.) 
a) Gewichtsgebühr: 
Inland, Ungarn 
Deutschland 
Bosnien-Herz. 
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Bis 5 kg 
1.— 
1.40 
1.— 
1.40 
1 — 
1.40 
„ io „ 
2.20 
3.20 
2.20 
3.20 
2.60 
3.80 
n 1 ^ n 
3.20 
4.70 
3.20 
4.70 
4.40 
6.50 
„ 20 „ 
4.20 
6 20 
4.20 
6.20 
6.20 
9.20 
Deutschland a) — Provinzen Schlesien und 
Sachsen, Königreich Sachsen, Bayern (ohne Rhein 
pfalz), Württemberg, Baden, Herzogtum Anhalt, 
thüringische Staaten, hohenzvllersche Lande. Deutsch 
land b) — übriges Deutschland. 
Als sperrig gelten auch Pakete, die unter 
Druck leicht Schaden erleiden können und wenn sie bei 
einem Gewicht von höchstens 5 kg länger als l m 
5 cm sind und dabei eine Brette und Tiefe von 
zusammen 40 cm überschreiten. 
b) Wertgebühr: Bis 300 K 10 h (Mindest 
gebühr), für je weitere 300 K 10 h mehr. 
9. Postanweisungen (Frankozwang, 
Höchstbetrag 1000 K): Bis 50 K: Inland, Ungarn, 
BosniernH rzegowira — 25 h, bis 100 K — 3(1/r, 
bis 50 K: Deutschland = 25 h, bis 100 K = 50 h 
usw. Für je weitere 50 K: Inland, Ungarn, Bosnien- 
Herzegowma um 5 h, Deutschland um 25 h mehr. 
Für telegraphische Postanweisungen dazu die Tele 
grammgebühr und Eilzustellgebühr wie für Briefe. 
10. Erlagscheine des Postsparkassenamtes: 
Für schriftliche Mitteilungen auf der Rückseite 10 Ji; 
bei Steuereinzahlungen: für behördliche Empfangs 
bestätigungen mit Postkarte 10 h, mit Brief 20 h. 
11. Nach nahmesendungen: (Eingeschriebene 
Briefe, Wertbriese, Pakete. Frankozwang.) Zuschlag 
einer Vorzeigegebühr von 10 h zur sonst entfallenden 
Gebühr. Bei Einlösung der Nachnahme wird die ge 
wöhnliche Postanweisungsgebühr vom Nachnahme 
betrage abgezogen. 
12. Postauftragsbrie fe: a) Inland und 
Deutschland: Bei der Aufgabe die Gebühr wie für 
einen eingeschriebenen Brief gleichen Gewichtes; 
vom eingezogenen Betrage wird die gewöhnliche 
Postanweisungs- und die Einzugsgebühr von 10 h 
abgerechnet, b) Ungarn und Bosnien-Herzegowina: 
Bei der Aufgabe die Briefgebühr wie unter a) und 
die Borzeigegebühr von 10 h; vom eingezogenen 
Betrage wird bloß die Postanweisungsgebühr ab 
gerechnet. 
13. Po st auftragskarten: (Nur im 
Anlande, Ungarn und Bosnien-Herzegowina.) 
a) Inland: Bei der Aufgabe die Gebühr von 10 h 
für die Postauftragskarte; b) Ungarn und Bosnien- 
Herzegowina: Außer dieser Gebühr auch die Bor- 
zeigegebühr von 10 h. Abzug vom eingehobenen 
Betrage wie bei Postauftragsbriefen. 
B. Gebühren bei der Abgabe. 
14. Ungenügend frankierte gewöhn 
liche Briefpostsendungen aller Art: Das Dop 
pelte des zum vollen Franko fehlenden Betrages, 
aufgerundet auf die nächste durch fünf teilbare Zahl. 
Ungenügend frankierte Drucksachen verlieren über 
dies den Anspruch auf eilige Beförderung. 
15. Unfrankierte Briefe und private 
Postkarten: Das Doppelte des vollen Franko 
betrages. (Unfrankierte Drucksachen, Geschäftspapiere 
und Warenproben werden nicht befördert.) 
16. Zustellgebühr: a) Wertbriefe bis 1000Ls: 
10 h, über 1000 K für je 1000 K oder den an 
gefangenen Teil davon 20 h; b) Pakete ohne Wert 
öder bis 1000 K Wert: in Orten mit mehr als 
50.000 Einwohnern 50 h, in Orten mit mehr als 
10.000 Einwohnern oder in Orten mit kleinerer 
Einwohnerzahl, wo ein ärarisckes Postamt besteht, 
30 h; in den übrigen Orten 20 h; c) Post- oder 
Zahlungsanweisungen samt dem Geldbeträge: bis 
10 Z: 5 h, bis 1000 K: 10 h, für je weitere 
1000 K um 20 h mehr. 
17. Ankündigungs-(Aviso-) Gebühr: Für 
jeden Wertbrief oder jedes Paket 5 h. 
18. Postfach gebühren: a) Für gewöhn 
liche, eingeschriebene und Wertbriefe: Brieffach 
gebühr monatlich 2 K f für Schloßfächer 3 oder 
4 K nach der Größe des Faches; b) für Pop- und 
Zahlungsanweisungen: Geldfachgebühr monatlich 
5 K; c) für Pakete: Paketfachgebühr monatlich 5 K 
und außerdem Stückgebühr von 10 h in Orten mit 
mehr als 10.000 Emwohnern oder in Orten mit 
kleinerer Einwohnerzahl, wo ein ärarisches Postamt 
besteht; in den übrigen Orten 5 h. 
19. Taschen dienst gebühr: Monatlich je 
2 K für jede tägliche Uebermittlung. Der Taschen 
dienst vermittelt vorläufig nur gewöhnliche Brief 
sendungen und Zeitungen an Empfänger int Außen 
bezirke eines Postamtes; kann aber gleichzeitig auch 
zur Aufgabe gewöhnlicher Briefsendungen ver-. 
wendet werden. 
20. Lagerzins: Für jedes Paket und jeden 
lagerzinspflichtigen Tag 5 h. 
C. Besondere Gebühren 
21. Eilzustellung (Frankozwang): a) Eil- 
zuflellgebühr im Postorte: Inland, Bosnien-Herze 
gowina, Deutschland: Für jedes Paket 1 K, für 
jede andere Sendung 60 h; Ungarn derzeit unzu 
lässig. b) Botenlohn im Außenbezirke ohne Unter 
schied der Entfernung: 2 K (nur für Inland- 
sendungen Vorauszahlung bei der Aufgabe zulässig), 
e) Zuschlag von 20 h für je weitere 1000 K bei 
Sendungen von mehr als 1000 K Wert. 
22. Spätlingsgebühr: 25 h. (Bei 
der Aufgabe bar zu zahlen) Spätlingssendungen 
sind solche eingeschriebene Briefsendungen und tele 
graphische Postanweisungen, die bei den dazu er 
mächtigten Postämtern auch außerhalb der Amts 
stunden aufgegeben werden können.
	        
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