Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1918 (1918)

durch eine Linie über den Großen Ozean begrenzt. Sichtbar ist sie in Nordamerika und einem Teil des 
Atlantischen Ozeans. 
2. Partielle Mondes-Finsternis am 24. Juni. Anfang 10 Uhr 50 Min. morgens, Ende 
12 Uhr 6 Min. mittags. Der Beginn dieser Finsternis ist sichtbar in Südamerika, mit Ausnahme des 
östlichen Teiles, in Nordamerika mit Ausnahme des nördlichen Teiles. Das Ende der Finsternis ist sicht¬ 
bar im südwestlichen Teil von Nordamerika, im nördlichen und südlichen Südamerika und in Australien. 
3. Ringförmige Sonnen-Finsternis am 3. Dezember. Beginn 1 Uhr 12 Min., 
Ende 7 Uhr 20 Min. abends. Diese Finsternis ist sichtbar im südlichen Teil des Großen Ozeans, in 
Südamerika mit Ausnahme der Nordküste, im südlichen Atlantischen Ozean, in der nordwestlichen Hälfte 
Afrikas, begrenzt durch die Orte Kap Verde, Timbukto, Tsad-See und Sambesi-Mündung. 
Uom Iahresregenten. 
Als sogenannter Jahresregent soll nach der abergläubischen Meinung der alten Astrologen im 
Jahre 1918 der Planet Mars fungieren. Von diesem Planeten wissen wir auf Grund der neueren 
Forschungen folgendes: Er ist dreimal kleiner als unsere Erde, bewegt sich in 24|- Stunden um seine 
Achse, um die Sonne aber erst in 667 Tagen. Seine Entfernung von der Sonne beträgt im Mittel 
226 Millionen Kilometer, von der Erde schwankt sie zwischen 57 und 396 Millionen Kilometer. Der 
Planet wird von zwei Monden auf seiner Bahn begleitet, die erst im Jahre 1877 von Professor Hall ent¬ 
deckt wurden. Kennbar ist der Planet an seinem rötlich flimmernden Licht. Unter allen Planeten besitzt er 
die größte Aehnlichkeit mit unserer Erde. Er besitzt wre diese eine Atmosphäre, seine Achse ist gegen feine 
Bahnebene geneigt, daher auch klimatische Veränderungen, z. B. Frühling, Sommer rc. auf selbem bedingt 
sind. An den Polen sieht man große weiße Flecken, welche man als riesige Eis- und Schneefelder erklärt. 
Betrachtet man den Planeten mit starken Fernrohren, so sieht man ganz eigenartige, regelmäßig ver¬ 
lausende Linien, die man die Marskanäle genannt hat. Man glaubte, daß dieselben von intelligenten 
Wesen, den Marsbewohnern, angelegt seien. Infolge seiner großen Aehnlichkeit mit der Erde neigte man 
der Ansicht zu, daß er bewohnt ist. Ob aber die Bewohner dieses Planeten so gebaut und so geartet 
sind wie wir, werden wir wohl nie und nimmer erfahren. Die Alten waren in ihrer abergläu¬ 
bischen Meinung auf denselben gar nicht gut zu sprechen. Nach ihrer Meinung soll er ein sehr hitziger, 
feuriger und zorniger Patron sein, daher auch seine Wahl zum Kriegsgott. Das Jahr, in welchem er 
regiert, soll sehr heiß und trocken sein, es soll sehr viel Schlangen und Ungeziefer geben. Hitzige Krank¬ 
heiten sollen herrschen usw. Die Menschen, so unter ihm stehen, sollen seh<zornig und cholerisch sein und 
zu allem Ueberfluß noch rote Haare haben. 
Kandesfarbcn: 
a) der im Reichsrate vertretenen Königreiche u. Länder 
Böhmen 
rot-weiß. 
Bukowina 
blau-rot. 
Dalmatien 
blau-gelb. 
Galizien 
blau-rot. 
Görz und Gradiska 
weiß-rot. 
Istrien 
gelb-rot-blau. 
Kärnten 
rot-weiß. 
Krain 
weiß-blau-rot. 
Mähren 
gelb-rot. 
Niederösterreich 
blau-gelb. 
Oberösterreich 
weiß-rot. 
Salzburg 
rot-weiß. 
Schlesien 
schwarz-gelb. 
Steiermark 
grün-weiß. 
Tirol 
weiß-rot. 
Triest (mit Territorium) rot-weiß-rot. 
Vorarlberg rot-weiß. 
d) der Länder der ung. Krone: 
Ungarn rot-weiß-grün. 
Kroatien rot-weiß-blau. 
Slavonien blau-weiß-grün. 
Bosnien und Herzegowina gelb-rot. 
Stadtfarben von Wien weiß-rot. 
Kriegsflagge von Oesterreich-Ungarn. 
. Rot-weiß (österr. Wappen) -rot. 
Handelsflagge von Oesterreich-Ungarn 
Rot-weiß (österr. und vereinigtes alt- und neu-ung. 
Wappen) rot-grün. 
Uorrnatage. 
Die drei letzten Tage in der Karwoche (28., 29. und 30. März). * Am Ostersonntage (31. März). * Am 
Pfingstsonntage (19. Mai). Am Fronleichnamstage (30. Mai). Am Christabend (24. Dezember). * Am 
Christlage (25. Dezember). 
An den oben genannten Tagen dürfen weder Theatervorstellungen gegeben, noch öffentliche Tanz- 
mufik oder Bälle abgehalten werden; mit Bewilligung der politischen Behörde können jedoch an den mit * 
bezeichneten Tagen Theatervorstellungen zu wohltätigen Zwecken stattfinden. — Andere öffentliche Belusti¬ 
gungen, wie Konzerte oder andere Musik-Produktionen, Schaustellungen und dergleichen, dürfen an den 
drei letzten Tagen der Karwoche und am 24. Dezember nicht stattfinden.
	        
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