Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1917 (1917)

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Für Fahrten zur Nachtzeit von 9 Uhr 
abends bis 6 Uhr früh erhöht sich der Tarif, 
bei unveränderter Wärtegebühr, für Fiaker 
um 1 K, für Einspänner um 60 h. 
Handgepäck, das tm Innern des Wagens 
untergebracht werden kann, ist frei Für Ge 
päck, das am Kutschbocke gelagert wird, ist per 
Stück 30 h, für schweres Gepäck, das rück 
wärts am Wagen aufgestellt wird, per Stück 
40 h zu entrichten. 
B. Andere Tourfahrten. 
1. Fahrten bei Tage, und zwar von 8 Uhr 
früh bis 6 Uhr abends innerhalb des Stadt 
gebietes (innerhalb der Verzehrungssteuer- 
Linie) mit Ausschluß jenes bergigen Stadt 
teiles, welcher westlich von einer durch die 
Sandgasse, Hopfengasse, Kapuzinerstraße, von 
der Einmündung der Baumbachstraße bis zur 
Klammstr., dann der Hirschgasse, Schlofsergasse 
und dem Tiefen Graben gezogene Linie liegt. 
a) Vom Standorte des Lohnfuhr 
werkes aus ohne jede Wartezeit . 
d) Mit Abholung und Wartezeit - 
Für Fahrten nach oder von dem aus 
dieser Tarifpost ausgeschlossenen Stadtteile 
hat in Ermanglung einer besonderen Ver 
einbarung der Tarif I A für Zeitfahrten 
zu gelten. 
2. Fahrten bei Tage in oder außer dem 
Stadtgebiete: 
a) Zum Friedhofe 
Hin- und Rückfahrt mit halb- 
' stündigem Aufenthalte .... 
b) Bei Leichenbegängnissen für die 
Begräbnisbegleitung zur Kirche 
und zum Friedhöfe samt Rückfahrt 
e) Bei Kindstaufen Hin- und Rück 
fahrt einschließlich der erforder 
lichen Wartezeit 
d) Zu Trauungen Hin- und Rück 
fahrt einschließlich der erforder 
lichen Wartezeit 
e) Zur neuen städtischen Schwimm 
schule 
3. Fahrten ohne Unterschied der Tages 
und Nachtzeit innerhalb des Stadtgebietes: 
a) In das Theater, zu Konzerten, 
Vorlesungen, Ausstellungen in 
allen öffentlichen Lokalen . . . 
Abholen von denselben . . . 
d) Zu Bällen und Unterhaltungen 
Für Abholen von denselben . 
4. Fahrten ohne Unterschied der Tages 
und Nachtzeit außer des Stadtgebietes: 
Zu Bällen und Unterhaltungen 
im Volksgarten, in den Kellerlokalen 
der Aktienbrauerei und in Urfahr 
Abholen von denselben . . . 
Hat der Mietwagen bei den Tour- oder 
Retourfahrten der Tarifpost II B 3 und 4 
zu mehreren Häusern zu fahren, so ist der 
Fiaker berechtigt, für jedesmaliges Anhalten 
40 h, der Einspänner 20 U zu fordern. 
Wartezeit und Wärtegebühr bei 
Strecken(Tour-)fahrten. 
Bei Abholung zu den Tourfahrten oder 
Tour- und Retourfahrten nach Tarif II A 
und B (mit Ausnahme der Post II B l./a) 
ist, sofern nicht ohnehin für die Fahrt eine 
besondere Wartezeit tarifmäßig bestimmt ist, 
40 
40 
40 
60 
80 
40 
für eine Wartezeit bis zu einer Viertelstunde 
keine Vergütung zu leisten. Für eine längere 
Wartezeit vor Beginn der Fahrt oder eine 
mehr als tarifmäßige Wartezeit zwischen der 
Tour- und Retourfahrt ist eine Wartegebühr 
für je eine halbe Stunde mit i K für den 
Zweispänner und 60 für den Einspänner 
zu entrichten. Jede begonnene halbe Stunde 
ist als voll zu rechnen. 
III. Fahrten in die Umgebung von Linz. 
1. Fahrt nach dem Freinberge, zum 
Jägermayr und zum Irrenhause 
Hin- und Rückfahrt mit halbstündigem 
Aufenthalte 
Vom Westbahnhose nach dem Frein 
berge und zum Jägermayr . . 
Hin- und Rückfahrt mit einem halb 
stündigen Aufenthalte 
2. Fahrt zum Petrinum u. Riesenhofe 
Hin- und Rückfahrt mit einem halb 
stündigen Aufenthalte..... 
3. Fahrten nach Buchenau, Bachl, 
Seyrlufer 
Hin- und Rückfahrt mitzweistündigem 
Aufenthalte 
4. Nach Wilhering, Schörgenhub, 
Jäger im Tal, Leonding, Klein 
münchen, Ebelsberg, Zizlau, Auhof, 
St. Magdalena 
Hin- und Rückfahrt mit zweistündigem 
Aufenthalie 
5. Nach Ottensheim und Kürenberg 
Hin- und Rückfahrt mit zweistündigem 
Aufenthalte 
6. Nach Traun, Pöstlingberg, Dörn 
bach (Maria guten Rat), Bangl- 
mayr, Steyregg 
Hin- und Rückfahrt mit zweistündigem 
Aufenthalte 
Wird bei den Fahrten III Post Nr. » 
bis inkl. 6 der Aufenthalt zwar über zwei 
Stunden ausgedehnt, das Lohnfuhrwerk aber 
doch nicht länger als einen halben Tag, d. i. 
sechs Stunden in Anspruch genommen, so 
erhöht sich die Fahrtaxe um 2 K. 
7. Nach St. Florian, Wildberg, Al 
koven, Nettingsdorf,Gallneukirchen 
und Enns 
Hin- und Rückfahrt mit zweistündigem 
Aufenthalte 
8. Nach Mühllacken, Landshaag, 
Aschach, Eferding 
Hin- und Rückfahrt mit Verwendung 
des ganzen Tages 
9. Nach Kirchschlag, Scharten, Wels 
Hin- und Rückfahrt mit Verwendung 
des ganzen Tages .... 
10. Nach Kremsmünster, Hall und 
Daxberg 
Hin- und Rückfahrt mit Verwendung 
des ganzen Tages 
11. Nach Leonfelden, Neufelden 
Hin- und Rückfahrt mit Verwendung 
des ganzen Tages 
Die in diesem Tarife bestimmten Fahrpreise gelten ohne Ausnahme für alle Tage (auch Sonn- und Feiertage), für jede Jahreszeit 
und Witterung, für Wagen- und Schlittenfahrten und bleiben dieselben, ob nur eine oder die zulässige Mehrzahl von Personen fährt.
	        
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