Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1914 (1914)

1 
Senennung der steuerbaren Gegenstände 
.3 u § 
^ N 
N 
CD 
^0 0 d 
S gcc 
aH 
egg 
H 
© 
S u u 
8 
ü 
k| 
h 
k| 
h 
K 
h 
K|h 
© 
16 
Frisches Fleisch ohne Unterschied, einzelne Teile des geschlachteten 
Viehes, dann eingesalzenes, geräuchertes und eingepökeltes Fleisch, 
Salami und andere Würste 
Anmerkung. Von Tieren, welchen nur einzelne Teile, wie der 
Kopf oder die Füße abgenommen sind, ist die Svuergebühr nach dem 
rür das ganze Stück Vieh bemessenen Tarifsätze zu entrichte, < Statt- 
100% 
3 
12 
62-4 
3 
73-4 
350/0 
103 % 
Haltereikundmachung vom 24. Juli 1875, G.- u. V.-Bl. Nr. 29.) 
17 
Kahmes Geflügel: Truthühner,Gänse, Enten,Kapaunen.dgl. 
1 Stück 
11 
02-2 
13-2 
1 Stück 
18 
„ „ Hühner und Tauben 
1 Paar 
04 
00 8 
04-8 
19 
Wildbret: Hirsche • • 
1 Stück 
2 
10 
42 
2 
52 
20 
„ Wildschweine von 17 % und darüber, dann Damhirsche 
1 
58 
31-6 
1 
89-6 
21 
„ Frischlinge (Wildschweine unter 17 /eg),Rehe, Gemsen 
53 
10-6 
63'6 
22 
„ Hasen 
11 
02-2 
13-2 
23 
„ Ausgehacktes Rot- und Schwarzwild 
100 kg 
3 
74 
74-8 
4 
48-8 
0'86 % 
24 
Federwild: Fasanen, Auerhühner, Birkhühner .... 
1 Stück 
2t 
04-2 
25-2 
25 
„ Hasel-, Schnee- und Steinhühner, Wildgänse, 
Trappen, Wildenten (mit Ausnahme der Duckenten), 
Waldschnepfen, Rebhühner und Wildtauben . 
11 
_ 
02-2 
13-2 
26 
,, Rohrhühner, Duckenten, Moos-, Heide- und 
Wiesenschnepfen 
04 
00-8 
04-8 
27 
Drosseln, Krammetsbögel, Wachteln, Lerchen und alle anderen 
8 Stück 
kleinen Bügeln zum Genusse 
1 Dutz. 
04 
00-8 
04-8 
28 
Fische und Schaltiere, die nicht besonders genannt sind, aus dem 
Meere, aus Flüssen, Bächen, Seen und Teichen, frisch, eingesalzen, 
geräuchert und mariniert, dann Fischrogen, in Oel eingelegte 
0 86 kg 
Sardellen und Sardinen (Sardines de Nantes) 
100% 
3 
74 
74-8 
4 
48-8 
29 
Weißfische, gemeine Meerfische, als: Calamari, Cospettoni, 
Rase, Sgomveri, Sippe, Tonine, Stock-, Flach- und Klipp 
fische, Rotscheren oder Rundfische, Schollen oder Butten, 
Heringe, Pücklinge und Sprotten, Sardellen; ferner Krebse, 
Schnecken, Frösche, Austern, Meerspinnen, Meerkrebse . 
1 
24 
24 8 
1 
48.8 
2-60% 
30 
Reis 
3 
74 
74 8 
4 
48'8 
0‘86 % 
31 
Mehl aus Getreide, Kartoffel und Hülsenfrüchte aller Art, 
Grieß, gerollte und gebrochene Gerste, Hafergrütze, inländischer 
Sago, Heidemehl, Heidegrütze und derlei Graupen, Hirse 
brei, Stärke, Kraftmehl und Haarpuder, Brot und über 
haupt jede Bäckerware; ferner Backwerk, Lebzelten, Pfeffer 
12-4 
74-4 
5-20% 
kuchen und Zwieback 
62 
32 
Brotfrüchte, als: Weizen und Spelzkörner, türkischer Weizen, 
Roggen, Halbsrucht in Körnern, Heidekorn 
Anmerkung. Die mit Regierungszirkular vom 31. Jänner 1831, 
Z. 2569, kundgemachte Bestimmung wegen Freilassung der Brotfrüchte 
bei der Einfuhr nach Linz bleibt bis auf weiteres aufrecht. (Statt 
haltereikundmachung vom 24. Juli 1875, G.- ü. B.-Bl. Nr. 29.) 
10 
60 
6-41% 
33 
Hafer in Körnern 
100% 
) 
50 
— 
34 
a) Heu, ohne Unterschied, ebenso Mischling, als Viehfutter . 
b) Stroh, Häckerling, Kleie, Riedstroh 
Anmerkung. Getreide in Halmen ist wie Stroh zu behandeln. 
(Statthaltereikundmachnng vom 27. Juli 1875, G.- u. V.-Bl Nr. 29.) 
20 . 
0t 
24 
" 
16-12 % 
) " 
35 
Gemüse und Küchenwaren, als: Blumenkohl, Spargel, grüne 
38 
07 6 
45-6 
8-47 % 
Erbsen, Bohnen und Gurken 
— 
36 
Frisches Obst, wozu auch alle genießbaren Beerenfrüchte (Erd 
beeren, Himbeeren u. dgl.) und frische Feigen gehören, 
Kastanien, Nüsse 
74 
— 
14-8 
88-8 
4*35 % 
37 
Gedörrtes, getrocknetes und eingelegtes Obst, Salsen .... 
Butter, frische und gesalzene, Schmalz, Gänsefette, Stearin 
1 
.50 
— 
30 
1 
80 
2-14 % 
38 
3 
74 
74'8 
4 
48-8 
0*86 % 
und Stearinsäure, Kerzen aus Unschlitt und Spermazet, auch 
Stearin- und Paraffinkerzen • • • 
39 
Talg und Unschlitt, roh und geschmolzen, auch Elain, dann 
Knochen- und Klauenschmalz, Leimfett (Beinfett), Paraffin- 
12 
62-4 
3 
74-4 
1-03 % 
masse, Erdwachs, Berg- und Naphthawachs, Glyzerin . 
Schweinfett u. Schweinschmalz, Schmer, Speck u. Knochenmark 
3 
40 
2 
50 
50 
3 
1‘28 % 
41 
42 
Seife, gemeine, wohlriechende, Oelseife, Glyzerinseife . . . 
Käse 
" 
4 
2 
50 . 
82 
90 
56'4 
5 
3 
38-4 
" 
0*71 -% 
1 14 % 
43 
Eier 
100 St. 
11 
— 
02-2 
13-2 
29 Stück 
44 
Wachs, gebleichtes und ungebleichtes, Wachskerzen und andere 
100 % 
38 
87-6 
11 
25-6 
0-34 % 
Wachsfabrikate ' 
9 
1 
45 
Hanf-, Lein- und Rübsamenöl 
3 
12 
— 
62‘4 
3 
1 33 kg 
46 
Andere dergleichen Brennöle, dann Oliven-, Mandel-, Mohn 
12 
62-4 
74-4 
103 % 
samen- und gemeines Nntzöl, Palm- und Kokosöl .... 
1 m 3 
3 
3 
47 
Brennholz, hartes, Kien- und Wacholderholz 
16 
03'2 
19'2 
0 20 m 3 
48 
Brennholz, weiches, und Bürtelholz . . , 
10 
02 
14-4 
0*32 ni 3 
49 
Holzkohlen 
100 % 
12 
02'4 
26'88 % 
50 
Steinkohlen, Braunkohlen und Koks 
" 
07'2 
014 
08 6 
" 
45*04^ 
Anmerkung. 1. Zu den Tarifsätzen der staatlichen Verzehrungssteuer ist ein außerordentl. ärarischer Zuschlag von 200/0 zu ent 
richten. — 2.Bei der Einfuhr nach Linz werden diejenigen Gegenstände steuerfrei behandelt, welche in so geringer Menge vorkommen, 
daß die Gebühr mit Inbegriff des städt. Zuschlages 5 h nicht erreicht. — 3. Bei der Berechnung der zu entrichtenden Gebühren 
sind Bruchteile eines Hellers auf einen ganzen Heller aufzurunden, wenn sie einen halben Heller oder mehr betragen; Bruch 
teile unter einem halben Heller sind fallen zu lassen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.