Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1913 (1913)

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Linz—WilHsring. 
Fahrt 
km 
Halte 
Haltestellen 
Fahrt 
7a 
9a I 
stelle 
8a 
j lOa 
1 
8.30 
3.25 
— 
— 
1 
ab Linz (k. k. Postamt 1, Domgasse 1) 
an 
9.55 
4.50 
— 
8.39 
3.34 
— 
24 
2 
^ Margarethen (Postablage) 2 
9.47 
4.42 
— 
8.57 
3.52 
— 
8'2 
3 
an Wilhering (k. k. Postamt) 
ab 
9.30 
4.25 
— 
K—.80 
Fahrtgebühren der Strecke Linz— Wilhering für 1 Sitzplatz. 
Von Linz nach Margarethen . . . . L —.50 | Von Linz nach Wilhering . . . 
Allgemeine Bestimmungen. 
Die Gebühren gelten auch in der Gegenrichtung. Für Kinder unter vier Jahren, die keinen be 
sonderen Platz einnehmen, wird kein Fahrpreis eingehoben. Reisende nach, beziehungsweise von den 
Bedarsshaltestellen ohne eigene Fahrpreise haben den für die nächstfolgende, beziehungsweise von der 
vorangehenden Haltestelle entfallenden Fahrpreis zu entrichten. Es wird jedem Reisenden für sein Reise 
gepäck ein Freigewicht von 10 Kilogramm gewährt. Für das Uebergewicht wird ohne Rücksicht aus die 
Entfernung eingehoben: 
Für Reisegepäcke im Gewichte von über IO bis 20 Kilogramm ... X —.40 
„ „ „ „ „ * 20 „ 30 „ ... „ -.80 
„ „ „ „ „ . 30 „40 „ ... „ 1.20 
„ „ „ „ „ „ 40 „50 „ ... „ 1.60 
Die Gewichtsgrenze für das Reisegepäck ist nach Zulässigkeit der Belastung mit 50 Kilogramm festgesetzt. 
Wir empfehlen folgende Advokaten: Dr. Hermann Esser, Linz, Domgasse 12. — Dr. Max Mayr, 
Linz, Landstraße 15a (Kaufmann Baumgartnerhaus). — Dr. Karl Salzmann, Wels, Maria Theresia 
gasse im eigenen Hause, nächst dem k. k. Kreisgerichte. 
cirif bet ficikex* in Linz. 
Zwei- 
spann. 
Ein 
spann. 
K | h 
K| h 
1 
60 
1 
1 
60 
2 
1 
40 
1 
60 
1 
3 
2 
I . 
1 
60 
1 
Zwei- 
spänn. 
Ein- 
svänn. 
K 
1 h 
K 
1 h 
2 
1 
40 
3 
- 
2 
— 
2 
60 
2 
— 
3 
40 
2 
40 
4 
— 
3 
— 
6 
— 
4 
— 
2 
— 
1 
20 
3 
— 
2 
— 
I. Fahrten nach der Zeit. 
A. Im Stadtgebiete Linz (innerhalb der Ver 
zehrungssteuerlinie) oder von diesem nach dem 
Stadtgebiete Urfahr und umgekehrt. 
Für die erste halbe Stunde . . . 
Für jede weitere halbe Stunde . . 
B. Vom Stadtgebiete Linz in die Vororte 
Lustenau und Waldegg oder von diesen in das 
Stadtgebiet Linz oder Urfahr. 
Für die erste halbe Stunde . . 
„ jede weitere halbe Stunde . . 
Jede begonnene halbe Stunde ist als voll 
zu rechnen; die Zeit des Wartens und Fahrens 
ist gleich zu berechnen. Zur Nachtzeit, d. i. 
von 9 Uhr abends bis 6 Uhr früh, ist für 
jede halbe Stunde um 40 h mehr zu bezahlen. 
6. Ueber das Stadtgebiet Linz und die Vor 
orte oder über das Stadtgebiet Urfahr hinaus. 
Für eine Stunde 
„ jede weitere halbe Stunde . 
Bei den Zeitfahrten nach Tarif I C wird die 
Rückkehr des Wagens zur Ausfahrtstelle mit 
oder ohne den Fahrgast innerhalb der verein 
barten tarifmäßigen Zeit vorausgesetzt. Ein 
hiezu notwendiger Mehraufwand au Zeit ist 
nach dem Zeittarife I A zu vergüten. 
II. Ztreckenfahrten. 
(Tourfahrten oder Tour- und Retourfahrten), 
d. i. direkte Fahrten nach einem im voraus 
bestimmten Ziele. 
A. Fahrten zu und von den Bahn 
höfen und dem Landungsplätze der 
Dampfschiffe. 
a) Aus allen Teilen der Stadt zu 
den Bahnhöfen in Linz und Urfahr 
oder von diesen in die Stadt 
Hin- und Rückfahrt mit Inbe 
griff eines halbstündigen Wartens 
d) Vom Westbahnhofe nach Urfahr 
oder umgekehrt 
Hin- und Rückfahrt mit In 
begriff eines halbstünd. Wartens 
e) Vom Westbahnhofe zum Petrinum 
oder Riesenhofe 
Hm- und Rückfahrt mit halb 
stündigem Aufenthalte . . 
d) Aus allen Teilen der Stadt und v on 
Urfahr zum Landungsplätze der 
Dampfschiffe und umgekehrt . . 
Hin- und Rückfahrt mit In 
begriff eines halbstünd. Wartens
	        
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