Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1913 (1913)

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oder abgekürzt: 
x : 53 — tJ-4- ♦ 4Hr 
9 11 
_ 53 X 9 _ 477 43-36 K 
mittelst des Zweisatzes (Regel de Tri) 
Auflösung 
*) Durch Auslassung der Dezimalen ergibt sich zugunsten 
des D eine Differenz (ein Unterschied) von 8 h. 
16. November aus dem Dienste trat, so kann er 
von je 1 K des Jahreslohnes nur 54'44 h 
(rund 54 7i*) beanspruchen. 
Wir haben somit nachstehende Aufgabe zu lösen: 
Wenn D von je 1 K des Jahreslohnes 66 h 
erhält (nämlich für die Zeit vom 24. Juni bis 
31. Dezember), fo sind ihm (die vereinbarten) 
53 K auszuzahlen; wie viel K bekommt er, 
wenn auf je 1 K des Jahreslohnes nur 54 h 
entfallen? (Für die Zeit vom 24. Juni bis 
16. November) 
Auflösung mittelst einfacher Schlüffe. 
66 h (v. je 1 K des Jahreslohnes) geben 53 K; 
1 h dto. gibt den 66. Teil v. 53 K, 
d. i. 80-3 h 
54 Isi dto. geben somit 54 X 80'3 h — 
43 K 36 h 
Anmerkung. Den obigen Berechnungen 
wurden die Bestimmungen der derzeit geltenden 
Dienstboten-Ordnung zu Grunde gelegt. Hiernach 
entfallen auf die Zeit vom 
Jänner bis März . . 10% des Jahreslohnes 
April „ Juni . . 25% „ „ 
Juli „ September 40°/o „ „ 
Oktober „ Dezember. 250/0 „ „ 
Es sind somit von je 1 K des Jahreslohnes 
per Tag zu verabfolgen für die Zeit vom 
Jänner bis März . . 0-111 h 
April „ Juni . 0'277 „ 
Juli „ September 0-444 „ 
Oktober „ Dezember. 0'277 „ 
Wird nach Guldenwährung gerechnet, so setzt man statt 
K und h fl. und kr. 
Auflösung mittelst der Proportion: 
66 h geben 53 K 
54 h geben x K. 
x ; 53 = 54 : 66 
x = X 54 = = 43 36 K 
66 66 
DupitiNrsichsrs Dnpi^rs 
zur Ilntsgung von Nuifsugsidsrn, NAutionsn usw. 
Einheitliche Rente in Silber und Noten. 
Die Staatslose vom Jahre 1860 und 1864 
österr. Goldrente, österr. Kronenrente und österr. 
Jnvestitionsrente. 
Eisenbahn-Staatsschuld - Verschreibungen der 
Albrecht-, Elisabeth-, Franz Josef-, Rudolfbahn usw. 
Tie abgestempelten Aktien der Elisabethbahn. 
Die vom Staate zur Zahlung übernommenen 
Prioritäten der Albrechtbahn, Elisabethbahn in Mark, 
Franz Josesbahn, galiz. Karl Ludwigbahn, Rudolf- 
bahn, Mährisch-schlesische Zentralbahn, österr. Lokal 
bahnen 30/y, Vorarlberger Bahn u. s. w. 
Oeffentliche Anlehen (mit Ausnahme der bosni 
schen) als: die Landesanlehen, die Propinations- 
anlehen von Bukowina und Galizien. Anlehen der 
Städte Graz, Triest, Wien usw. 
Pfandbriefe als: der allgem. Bodenkreditanstalt 
in Wien, der österr.-ungar. Bank als Hypotheken 
anstalt, der Landes-Hypothekenanstalten von Kärnten, 
Niederösterreich und Overösterreich, der Landesbanken 
von Böhmen und Galizien, der ersten österr. Spar 
kasse, des steiermärkischen Sparkassenvereines usw. 
Alle vom Staate zur Zahlung übernommenen 
Eisenbabn-Prioritätsobligationen, wie Albrechtsbahn, 
Franz Josefbahn, Feroinands-Nordbahn, Rudolf- 
oayn usw., sowie von den Eisenbahn-Prioritäts- 
obligationen (ohne Staatsgarantie) die Lambach — 
HaagLokalbahn, Mauthausen—Grein-Bahn,Unler- 
krainer Bahn u'w.
	        
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