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Für gewöhnliche Anweiſungen im Jnlandsverkehr
und im Verkehre mit Bosnien ſind die Gebühren
auf der Poſtanweiſung ersichtlich.
Poſtanweiſungen ins Ausland müssen in der
Währung des Beſtimmungslandes ausgestellt und
in lateiniſcher Schrift geſchrieben werden.
Poſtanweiſungsgeblihren nach Tarif 1: Für
Poſtanweiſungen nach Oesterreich-Ungarn und den
in fremden Gewäſſern befindlichen k. u. k. Kriegs-
ſchiffen bis 20 K 10 h, über 20 K bis 100 K
20 h, über 100 bis 300 K 40 h, über 300 bis
600 K 60 Rh und über 600 bis 1000 K 1 K.
Nach Tarif Il: Für Poſtanweiſungen nach
Bosnien, Herzegowina und dem Sandſcha-Novi-
bazgar bis 50 K 20 N, von 50 bis 100 K 30 h,
bis 300 K 60 h, bis 600 K 90 H und bis
1000 K 1 K 5s0 h. ü
Nach Tarif Il: Für Poſtanweiſungen nach
Montenegro, Serbien und den k. k. Poſtämtern in
der Türkei (ausgenommen Adrianopel) bis 50 K
20 h, bis 100 K 40 h, bis 300 & 80 h, bis
600 1 K 20 h bis 1000 K 2 K.
Nach Tarif 1V : Für Poſtanweiſungen nach
Deutſchland und Luxemburg bis 40 K 20 h und
für jede weiteren 20 K 10 H mehr.
Nach Tarif V: Für Poſtanweiſungen nach
Großbritannien und den britiſchen Kolonien (außer
Nanada, Malta, Neu-Seeland, Transvaal. Hong-
ung) dgttt Mexiko, Peru und Rußland für je
Nach Tarif VI: Für Poſtanweiſungen nach
allen übrigen Ländern bis 50 K 25 N.
Dieſe Gebühr iſt vom Aufgeber durch Briefmarken
zu entrichten, welche auf der durch Vordruck erſichtlich
gemachten Stelle der Anweiſung aufzukleben sind.
~ Alrutft Verlangen des Abſenders werden den Poſt-
anweiſungen auch Rückſcheine beigegeben, wofür die
Gebühr von 25 N zu entrichten iſt. :
Die Poſtanweiſungs-Blankette sind ohne ein-
gedruckte Marke, und können zum Pereiſe von
8 Heller bei allen Poſtämtern und Briefmarken-
Verſchleißern bezogen werden.
Die Anweiſungs -Blankette ſind in deutſcher,
dann in deutſcher und böhmischer, polniſcher,
italieniſcher, ſloweniſcher, rutheniſcher und illyriſcher
Sprache aufgelegt. Andere als die von der Poſt-
anstalt aufgelegten Blankette dürfen nicht ver-
wendet werden, und es iſt daher die Erzeugung
Für die Retour- oder Nachſendung der Poſt-
[ anweiſungen. iſt keine besondere Gebühr zu entrichten.
Der Aufgeber hat in den gedruckten Formu-
larien zu den Poſtanweiſungen den Betrag der An-
î weiſung in Kronenwährung — die Kronen in Zahlen
und Buchstaben + ſowie die möglichſt genaue Adresse
des Empfängers und den Bestimmungsort deutlich
anzuſeßen. Kann die Wohnung des Adressaten nicht
mit Bestimmtheit angegeben werden, so iſt derſelbe
durch andere Mertmale so zu bezeichnen, daß er
von anderen Personen gleichen Namens wohl unter-
ſchieden werden kann. Dieſes gilt insbesondere bei Poſt-
ganweiſungen, welche mit poste restante bezeichnet ſind.
_ Dem Abÿſsender bleibt es überlaſſen, auch ſeinen
î Namen und Wohnort auf der betreſfenden Stelle der
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Poſtanweiſung anzuſeßen, was wesentlich in ſeinem
eigenen Interesſſe gelegen iſt, damit er im Falle
der Unbeſtellbarkeit einer ſolchen Anweiſung aus-
findig gemacht und die Rückzahlung des Anweiſungs-
betrages an ihn geleitet werden könne. Nur ausnahms-
weiſe, z. B. bei Perſonen, welche des Schreibens un-
kundig sind, iſt es den Poſtbedienſteten gestattet, die
Ausfüllung der Vorderſeite des Poſtanweiſungs-Blan-
kettesfür den Abſender auf deſſen Wunſch vorzunehmen.
Poſstanweiſungen können von den Parteien auch
mittelſt Druckes, und zwar mit Einſchluß des an-
gewieſenen Geldbetrages ausgefüllt werden.
Es iſt geſtattet, auf dem Coupon der poſt- U
amtlichen Geldanweiſungen ſchriftliche Mitteilungen
jeder Art, daher auch die auf Zeitungs - Prkinume-
rationen bezüglichen Daten beizufügen. Bei Zeitungs-
Pränumerationen, welche auf dieſem Wege ver-
mittelt werden, kann auch die Adreßſchleifte auf de.
Rückſeite des Coupons angeklebt werden. Auch
Stempelmarken können auf den Coupon aufgeklebt
werden, dieſelben dürfen jedoch von den Poſtämtern
nicht obliteriert werden, da der Coupon bei derlei an
öffentliche Behörden und Aemter adreſſierten Poſtan-
weiſungen die Natur einer Eingabe an sich tréät .
und als ſolcher der Stempelpflicht unterliegt. Ab-
änderungen oder Radierungen in den Geldeinträgen
oder in der Adreſſe des Empfängers ſind gänzlich
unſtatthaft, und sind ſolche Poſtanweiſungen, sowie
auch jene, welche außerhalb des Coupons Privat-
notizen enthalten, von der Annahme ausgeſchloſſen. ;
Die Poſtanstalt erteilt über den-:Betrag der Poſt-
anweiſung einen Aufgabeſchein.
Unter den oben angeführten Bestimmungen
werden auch Poſtanweiſungen, welche an Empfänger
im eigenen Beſtellungsbezirke lauten, bis 1000 K
Poſtanweiſungen sind die gleichen Gebühren wie für
oſtanweiſungen überhaupt zu entrichten. Auch iſt
!! Expreßbeſtellung von Poſtanweiſlunzken im ; . .
Lok alverkehr zuläſſig.
Die Poſtanſtalt haftet für den einbezahlten
Betrag in demſelben Umfange und innerhalb der-
ſelben Friſt wie für Geldſendungen. :
Die am Bestimmungsorte einlangenen ane
weiſungen werden, insofern dieſelben nicht poste
restante bezeichnet ſind, dem Adressaten oder deſſen
Bevollmächtigten gegen einen Abgabesſchein zugestellt.
Bei der Zuſtellung der Poſtanweiſungen wird mit U
derſelben Vorsicht vorgegangen, wie bei Bestellung
von Geldbriefen. Der Adressat hat die auf der Rück-
seite des Poſtanweiſungs - Formulars befindliche
Quiittung durch eigenhändige Einſeßzung des Oten.
und Datums, ſowie seiner Namensunterfertitnnn.
auszufüllen. Der der Anweiſung beigefügte Coupon
kann abgetrennt und zurückbehalten werden.
Wenn der Adressat einer Poſtanweiſung naeh
Verlauf von ſieben Tagen (bei poste restante-An-
weiſungen von 1 Monat) sich zur Behebung des an.
gewieſenen Betrages nicht gemeldet hat, ſo iſt dien.
Giltigkeit der Poſtanweiſung erloſchen und wird der
angewieſene Betrag an den Aufgabeort zurückgemeldet
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ſo ſind derlei Poſtanweiſungen gleich den unanbring-
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angenommen. Für die im Lokalverkehr vortomme nen. H :
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