Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1909 (1909)

   
     
     
      
       
       
     
   
    
   
     
     
    
      
    
    
     
       
Is 
_ Onmpfangsbestätigungen ſiehe Quittungen. 
Erziehungs- Beiträge. Geſuche 1 K. – Quit- 
tungen darüber nach Skala II. 
Expensnoten von Handels- und Gewerbe- 
treibenden siehe „Rechnungen“ ; von anderen 
Personen, z. B. Advokaten und Notaren, inſoferne 
ſie die Empfangsbeſstätigung über den aufgerech- 
neten Betrag enthalten, nach Skala II, sonst frei. 
_ Extrakte (Grundbuchs-, Landtafel-, Depoſiten-) 
aus den öffentlichen Büchern des Inla ndes per 
Bogen 2 K, aus denen des Auslandes 1 XK, 
u. zw. leßtere nur bei einem ämtlichen Gebrauche. 
Faſſionen zur Bemeſſung von öffentlichen Ab- 
gaben stempelfrei. ] | 
Feilbietungs-Geſuche, inſoferne die Ausfertig. 
eines Ediktes unvermeidlich ist, vom 1. Bg. 2 K. 
Frachtbriefe, per Stück 10 NZ. 
~ über Sendungen (nicht durch die k. k. Poſt) bis 
auf fünf Meilen (gleich 38 Kilometer) vom Auf- 
gabsorte, per Stück 2 R. Für Eiſenbahnfracht- 
briefe ſind Blankette mit eingedruckten Stempel- 
zeichen zu 2 h und 10 K obligatoriſch | 
eingeführt. – Seit 1. November 1894 wird auf 
den von Privatdruckereien hergestellten Fracht- 
_ briefblankelten das Stempelzeichen von 2 R bezw. 
10 R und zwar für Oberöſterreich bei der Stempel- | 
ſignatur der k. k. Finanz-Landeskasſe (Hauptzoll- 
amtsgebäude) in Linz aufgedruckt. Bei Stempel- 
übertretungen in Ansehung der Frachtbriefe iſt 
die 50 fache Stempelgebühr einzuheben. Nach- 
ſicht geſetlich unzulässig. 
_ gHdFrequentations-Zeugniſſe 20 h. 
F riſt-Geſuche zur Terminverlängerung ini ge- 
î richtlichen Verfahren 1 K ; bei einem Streit- 
gegenſtande von nicht mehr als 100 K 24 h. 
 Geſuche, ſiehe „Eingaben“. | 
G. werbe-Anmeld ungen und Gewe!be.-Kon- 
zeſſions-Geſuche ſiehe „Befugnis-Geſuche“. 
_ Grureoßjährigkeits-Erktlärungen, Geſuch 1 K. 
Grundbuchs-Extrakte ſ. „Extrakte“. 
Gutachten von Sach- oder Kunſtverſtändigen in 
z Parteiſachen oder als Beweismittel 1 XK. 
Handels- und Gewerbebücher. a) Die Haupt- 
und K ont o-Korrent-,fernerSaldo-Konto- | 
bücher, der Kaufleute, Fabrikanten und. Ge- 
werbetreibenden für das doppelseitige Flächen- 
ausmaß von je 5040 Qu..Ctm. 50 H; b) 
Journal (Tagebuch), Straz ze (Ladenbuch), 
Kaſſabuch, Primanota, Fakturenbuch 
(Verkaufsbuch), Mag azinbuch, JInventar- 
buch, Bilanz buch für das doppelſeitige 
Flächenausmaß von 2640 Qu.-Ctm. jedesmal 
10 R, d. h. die Stempelgebühr von 50 H, be- 
ziehungsw. 10 H ist ſo oftmal zu nehmen, als 
ſämtliche Blätter des Buches das Inhaltsflächen- 
maß von 5040 Qu.-Ctm., beziehungsw. 2640 
Qu.-Ctm. insich enthalten. Reste unter 5040, be- 
zgsw. 2640 Qu.-Ctm. werden ganz genommen. 
Die in loſen Bog en bestehenden Geschäfts- 
Aufſchreibungen unterliegen, wenn sie einem der 
sub a) gedachten Bücher entſprechen, inſoferne das 
Ausmaß des Bogens nicht 1750 Qu.-Ctm. über- 
ſteigt, der Gebühr von 5s0 h, ſonst der Gebühr 
von 1 K; wenn ſie einem der sub b) gedachten 
  
  
Bücher entſprechen, bei einem Bogen-Ausmaße bis 
2640 Qu.-Ctm. 10 N, bei einem Bogen-Ausmaße 
von über 2640 bis 5040 Qu.-Ctm. 20 H, beieinum 
Bogen-Auswaße von über 5040 Qu.-Ctm. 30 h. 
Alle nicht ausdrücklich als stempelpflichtig ben. 
zeichneten Bücher ſind stempelfrei, ſo z. B. 
das Brief-Kopierbuch, das Wechſel-Kopierbue. 
die Indices (Regiſter), und insbeſondere Bücher, 
welche bloß über die Manipulation und den 
inneren Geschäftsbetrieb geführt werden ; des- 
gleichen sind stempelfrei die Einſchreibbücher, 
welche von dem Arbeitgeber an den Arbeitnehmer g , 
über die übergebenen Stoffe oder geleisteten 
Arbeiten erfolgt werden u. zw. ſelbſt dann, wenn 
die Abstattung des Arbeitslohnes von dem 
Arbeitgeber eingetragen wird; die Stempelfrien.. 
heit iſt aber hier nur eine bedingte, d. h. sie 
gilt nur so lange, als von dem Schriftstücke 
kein gerichtlicher oder anderer ämtlicher Gebrauch 
gemacht wird. 
Uebrigens kommt es nicht auf den Namen 
_  ondern aufden Jnhalt des Buches od. der in loten 
Blättern bestehenden Gesſchäfts-Aufschteibung an. 
Hauſierpäſſe 2K, auf das Geſuch hierum ebenfale. 
2 K. Ebenſo jede Verlängerung des Hauſierpaſſes| 
und jedes Anſuchen um Verlängerung desſelben. 
Heimatſcheine à 1 K. 
~ für Dienſstboten, Geſellen, Lehrjungen, Tag- ' 
löhner rc. 30 N. (Vergl. Zeugnisse.) 
~ Geſuch um Erteilung eines Heimatſcheines (an Ö 
die Gemeinde) frei. 
Heimatſcheine. Geſuche um Zuerkennung des 
Heimatsrechtes im Grunde des 10jährigen Auf. 
enthaltes sind ſtempelfrei, desgleichen die nötigen 
Behelfe, aber nur für dieſen Zweck. 
Heirats-Kontrakte, ſ. „Ehepakte“. 
Hypothekar-Verſchreibungen nach dem Werte | 
der Verbindlichkeit, für welche die Hypothek ver- | 
pfändet wird, Skala II (s. „Rechtsbefestigungen“). . 
.* uſoerteas Leu q qus ea Sagen zT 
Sachen für die Urkunde 1 K, für das Rechts- 
geſchäft die Immobiliargebühr nach der kaiſ. Ver- 
ordnung vom 16. Aug. 1899, R.-G.-Bl. Nr. 158, 
über Bemesſung bar zu entrichten. 
Kautions-, Beſtellungs- oder Widmungsurkunden . 
nach dem versicherten Werte Skala Il (siehe | 
HRechtsbefeſtigungen“]. 
f Militär- Heiratskautionen, wenn aus dem Ver- | Uu 
~~ sts Milte Grrtislarcion von dritten : 
Perſonen unentgeltlich geleiſtet, wie Schentungke. 
Klagen per Bogen 1 X; wenn der Streitgegenstand | 
dY1U0 K nicht überſteigt, per Bogen 24 h. 
Kodicille, vom 1. Bogen 2 K (siehe „legtwillige. 
Anordnungen“). 
Konti, Noten, Ausweiſe, ſiehe Rechnungen. 
Lebenszeugniſſe. 1 A, 
dergleichen 30 ke. 
Legitimationen, ämtliche, frei. 
— von Privatperſonen ausgestellt 1 A. 
Legitimations-Karten als Reiſeurkunden 2 &. 
Für Dienſstboten, Gesellen, Lehrjungen, Ta- 
für Taglöhner und ' | 
  
  
  
    
 
	        
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