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gemachten Stelle der Anweisung aufzukleben sind.
— Auf Verlangen des Absenders werden den Post
anweisungen auch Rückscheine beigegeben, wofür die
Gebühr von 25 h zu entrichten ist.
Die Postanweisungs-Blankette sind ohne ein
gedruckte Marke, und können zum Preise von
2 Heller bei allen Postämtern und Briefmarken-
Verschleißern bezogen werden.
Die Anweisungs-Blankette sind in deutscher,
dann in deutscher und böhmischer, polnischer,
italienischer, slovenischer, ruthenischer und illyrischer
Sprache aufgelegt. Andere als die von der Post
anstalt ausgelegten Blankette dürfen nicht ver
wendet werden, und es ist daher die Erzeugung
derselben durch Private nicht gestattet.
Für die Retour- oder Nachsendung der Post
anweisungen ist keine besondere Gebühr zu entrichten.
Der Aufgeber hat in den gedruckten Formu
larien zu den Postanweisungen den Betrag der An
weisung in Kronenwährung — die Kronen in Zahlen
und Buchstaben — sowie die möglichst genaue Adresse
des Empfängers und den Bestimmungsort deutlich
anzusetzen. Kann die Wohnung des Adressaten nicht
mit Bestimmtheit angegeben werden, so ist derselbe
durch andere Merkmale so zu bezeichnen, daß er
von anderen Personen gleichen Namens wohl unter
schieden werden kann. Dieses gilt insbesondere bei Post
anweisungen, welche mit poste restante bezeichnet sind.
Dem Absender bleibt es überlassen, auch seinen
Namen und Wohnort auf der betreffenden Stelle der
Postanweisung anzusetzen, was wesentlich in seinem
eigenen Interesse gelegen ist, damit er im Falle
der Unbestellbarkeit einer solchen Anweisung aus
findig gemacht und die Rückzahlung des Anweisungs
betrages an ihn geleitet werden könne. Nur ausnahms
weise, z. B. bei Personen, welche des Schreibens un
kundig sind, ist es den Postbediensteten gestattet, die
Ausfüllung der Vorderseite des Postanweisungs-Blan-
kettes für den Absender auf dessen Wunsch vorzunehmen.
Postanweisungen können von den Parteien auch
mittelst Druckes, und zwar mit Einschluß des an
gewiesenen Geldbetrages ausgefüllt werden.
Es ist gestattet, auf dem Coupon der post
amtlichen Geldanweisungen schriftliche Mitteilungen
jeder Art, daher auch die auf Zeitungs-Pränume
rationen bezüglichen Daten beizufügen. Bei Zeitungs-
Pränumerationen, welche auf diesem Wege ver
mittelt werden, kann auch die Adreßschleife auf die
Rückseite des Coupons angeklebt werden. Auch
Stempelmarken können auf den Coupon aufgeklebt
werden, dieselben dürfen jedoch von den Postämtern
nicht obliteriert werden, da der Coupon bei derlei an
öffentliche Behörden uyd Aemter adressierten Postan
weisungen die Natur einer Eingabe an sich trägt
und als solcher der Stempelpflicht unterliegt. Ab
änderungen oder Radierungen in den Geldeinträgen
oder in der Adresse des Empfängers sind gänzlich
unstatthaft, und sind solche Postanweisungen, sowie
auch jene, welche außerhalb des Coupons Privat
notizen enthalten, von der Annahme ausgeschlossen.
Die Postanstalt erteilt über den Betrag der Post
anweisung einen Aufgabeschein.
Unter den oben angeführten Bestimmungen
werden auch Postanweisungen, welche an Empfänger
im eigenen Bestellungsbezirke lauten, bis 1000 K
angenommen. Für die im Lokalverkehr vorkommenden
Postanweisungen sind die gleichen Gebühren wie für
Postanweisungen überhaupt zu entrichten. Auch ist
die Expreßbestellung von Postanweisungen im
Lokal verkehr zulässig.
Die Postanstalt haftet für den einbezahlten
Betrag in demselben Umfange und innerhalb der
selben Frist wie für Geldsendungen.
Die am Bestimmungsorte einlangenden An
weisungen werden, insofern dieselben nicht poste
restante bezeichnet sind, dem Adressaten oder dessen
Bevollmächtigten gegen einen Abgabeschein zugestellt.
Bei der Zustellung der Postanweisungen wird mit
derselben Vorsicht vorgegangen, wie bei Bestellung
von Geldbriefen. Der Adressat hat die auf der Rück
seite des Postanweisungs - Formulars befindliche
Quittung durch eigenhändige Einsetzung des Ortes
und Datums, sowie seiner Namensunterfertigung
auszufüllen; dem Ueberbringer der so quittierten
Anweisung wird der Betrag bei der Abgabspost
anstalt gegen Einziehung der Postanweisung aus
bezahlt. In größeren. Orten geschieht die Zustellung
der Postanweisung samt den angewiesenen Geld
beträgen. An Bestellgebühr ist zu entrichten:
a) für eine Postanweisung bis 10 K 3 h
b) „ ,, ,, über 10 „ 5 „
Der der Anweisung beigefügte Coupon kann abge
trennt und zurückbehalten werden.
Wenn der Adressat einer Postanweisung nach
Verlauf von sieben Tagen (bei poste restante-An-
weifungen von 1 Monat) sich zur Behebung des an
gewiesenen Betrages nicht gemeldet hat, so ist die
Giltigkeit der Postanweisung erloschen und wird der
angewiesene Betrag an den Aufgabeort zurückgemeldet
und dem Absender, wenn derselbe zu ermitteln ist,
zurückbezahlt. Kann der letztere nicht ermittelt werden,
so sind derlei Postanweisungen gleich den unanbring-
lichen Fahrpostsendungen zu behandeln, d. h. der ein
gezahlte Betrag wird vom Aufgabepostamte an die
vorgesetzte Postdirektion eingesendet, und kann derselbe
auch fernerhin vom Aufgeber noch dortselbst reklamiert
werden. Eine Rückerstattung der für die postmäßige
Beförderung der Anweisungen bezahlten Gebühren
findet nicht statt.
Die Zurücknahme einer Postanweisung durch den
Aufgeber kann unter denselben Bedingungen erfolgen,
wie die Zurücknahme einer Fahrpostsendung.
Die Haftung der Postanstalt erlischt mit der
erfolgten Zustellung der Anweisung an den darauf
bezeichneten Empfänger.
Wenn eine dem Adressaten bereits zugestellte
Postanweisung demselben vor erfolgter Erhebung des
Geldbetrages in Verlust geraten ist, so muß zur
Verhütung eines Mißbrauches der abhanden ge
kommenen Postanweisung der Adressat den Fall
rechtzeitig bei der Postanstalt des Bestimmungsortes
anzeigen, welche letztere über diese Anmeldung eine
amtliche Bestätigung auszustellen und die Auszahlung
der Anweisung bis auf weiteres zu unterlassen hat.
Wegen der Ausfertigung einer Auszahlungs-Ermäch
tigung hat der Adressat sich unter Einsendung der
oben erwähnten amtlichen Bestätigung an den Ab
sender zu wenden, und dieser unter Vorweisung des