Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1907 (1907)

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gemachten Stelle der Anweisung aufzukleben sind. 
— Auf Verlangen des Absenders werden den Post 
anweisungen auch Rückscheine beigegeben, wofür die 
Gebühr von 25 h zu entrichten ist. 
Die Postanweisungs-Blankette sind ohne ein 
gedruckte Marke, und können zum Preise von 
2 Heller bei allen Postämtern und Briefmarken- 
Verschleißern bezogen werden. 
Die Anweisungs-Blankette sind in deutscher, 
dann in deutscher und böhmischer, polnischer, 
italienischer, slovenischer, ruthenischer und illyrischer 
Sprache aufgelegt. Andere als die von der Post 
anstalt ausgelegten Blankette dürfen nicht ver 
wendet werden, und es ist daher die Erzeugung 
derselben durch Private nicht gestattet. 
Für die Retour- oder Nachsendung der Post 
anweisungen ist keine besondere Gebühr zu entrichten. 
Der Aufgeber hat in den gedruckten Formu 
larien zu den Postanweisungen den Betrag der An 
weisung in Kronenwährung — die Kronen in Zahlen 
und Buchstaben — sowie die möglichst genaue Adresse 
des Empfängers und den Bestimmungsort deutlich 
anzusetzen. Kann die Wohnung des Adressaten nicht 
mit Bestimmtheit angegeben werden, so ist derselbe 
durch andere Merkmale so zu bezeichnen, daß er 
von anderen Personen gleichen Namens wohl unter 
schieden werden kann. Dieses gilt insbesondere bei Post 
anweisungen, welche mit poste restante bezeichnet sind. 
Dem Absender bleibt es überlassen, auch seinen 
Namen und Wohnort auf der betreffenden Stelle der 
Postanweisung anzusetzen, was wesentlich in seinem 
eigenen Interesse gelegen ist, damit er im Falle 
der Unbestellbarkeit einer solchen Anweisung aus 
findig gemacht und die Rückzahlung des Anweisungs 
betrages an ihn geleitet werden könne. Nur ausnahms 
weise, z. B. bei Personen, welche des Schreibens un 
kundig sind, ist es den Postbediensteten gestattet, die 
Ausfüllung der Vorderseite des Postanweisungs-Blan- 
kettes für den Absender auf dessen Wunsch vorzunehmen. 
Postanweisungen können von den Parteien auch 
mittelst Druckes, und zwar mit Einschluß des an 
gewiesenen Geldbetrages ausgefüllt werden. 
Es ist gestattet, auf dem Coupon der post 
amtlichen Geldanweisungen schriftliche Mitteilungen 
jeder Art, daher auch die auf Zeitungs-Pränume 
rationen bezüglichen Daten beizufügen. Bei Zeitungs- 
Pränumerationen, welche auf diesem Wege ver 
mittelt werden, kann auch die Adreßschleife auf die 
Rückseite des Coupons angeklebt werden. Auch 
Stempelmarken können auf den Coupon aufgeklebt 
werden, dieselben dürfen jedoch von den Postämtern 
nicht obliteriert werden, da der Coupon bei derlei an 
öffentliche Behörden uyd Aemter adressierten Postan 
weisungen die Natur einer Eingabe an sich trägt 
und als solcher der Stempelpflicht unterliegt. Ab 
änderungen oder Radierungen in den Geldeinträgen 
oder in der Adresse des Empfängers sind gänzlich 
unstatthaft, und sind solche Postanweisungen, sowie 
auch jene, welche außerhalb des Coupons Privat 
notizen enthalten, von der Annahme ausgeschlossen. 
Die Postanstalt erteilt über den Betrag der Post 
anweisung einen Aufgabeschein. 
Unter den oben angeführten Bestimmungen 
werden auch Postanweisungen, welche an Empfänger 
im eigenen Bestellungsbezirke lauten, bis 1000 K 
angenommen. Für die im Lokalverkehr vorkommenden 
Postanweisungen sind die gleichen Gebühren wie für 
Postanweisungen überhaupt zu entrichten. Auch ist 
die Expreßbestellung von Postanweisungen im 
Lokal verkehr zulässig. 
Die Postanstalt haftet für den einbezahlten 
Betrag in demselben Umfange und innerhalb der 
selben Frist wie für Geldsendungen. 
Die am Bestimmungsorte einlangenden An 
weisungen werden, insofern dieselben nicht poste 
restante bezeichnet sind, dem Adressaten oder dessen 
Bevollmächtigten gegen einen Abgabeschein zugestellt. 
Bei der Zustellung der Postanweisungen wird mit 
derselben Vorsicht vorgegangen, wie bei Bestellung 
von Geldbriefen. Der Adressat hat die auf der Rück 
seite des Postanweisungs - Formulars befindliche 
Quittung durch eigenhändige Einsetzung des Ortes 
und Datums, sowie seiner Namensunterfertigung 
auszufüllen; dem Ueberbringer der so quittierten 
Anweisung wird der Betrag bei der Abgabspost 
anstalt gegen Einziehung der Postanweisung aus 
bezahlt. In größeren. Orten geschieht die Zustellung 
der Postanweisung samt den angewiesenen Geld 
beträgen. An Bestellgebühr ist zu entrichten: 
a) für eine Postanweisung bis 10 K 3 h 
b) „ ,, ,, über 10 „ 5 „ 
Der der Anweisung beigefügte Coupon kann abge 
trennt und zurückbehalten werden. 
Wenn der Adressat einer Postanweisung nach 
Verlauf von sieben Tagen (bei poste restante-An- 
weifungen von 1 Monat) sich zur Behebung des an 
gewiesenen Betrages nicht gemeldet hat, so ist die 
Giltigkeit der Postanweisung erloschen und wird der 
angewiesene Betrag an den Aufgabeort zurückgemeldet 
und dem Absender, wenn derselbe zu ermitteln ist, 
zurückbezahlt. Kann der letztere nicht ermittelt werden, 
so sind derlei Postanweisungen gleich den unanbring- 
lichen Fahrpostsendungen zu behandeln, d. h. der ein 
gezahlte Betrag wird vom Aufgabepostamte an die 
vorgesetzte Postdirektion eingesendet, und kann derselbe 
auch fernerhin vom Aufgeber noch dortselbst reklamiert 
werden. Eine Rückerstattung der für die postmäßige 
Beförderung der Anweisungen bezahlten Gebühren 
findet nicht statt. 
Die Zurücknahme einer Postanweisung durch den 
Aufgeber kann unter denselben Bedingungen erfolgen, 
wie die Zurücknahme einer Fahrpostsendung. 
Die Haftung der Postanstalt erlischt mit der 
erfolgten Zustellung der Anweisung an den darauf 
bezeichneten Empfänger. 
Wenn eine dem Adressaten bereits zugestellte 
Postanweisung demselben vor erfolgter Erhebung des 
Geldbetrages in Verlust geraten ist, so muß zur 
Verhütung eines Mißbrauches der abhanden ge 
kommenen Postanweisung der Adressat den Fall 
rechtzeitig bei der Postanstalt des Bestimmungsortes 
anzeigen, welche letztere über diese Anmeldung eine 
amtliche Bestätigung auszustellen und die Auszahlung 
der Anweisung bis auf weiteres zu unterlassen hat. 
Wegen der Ausfertigung einer Auszahlungs-Ermäch 
tigung hat der Adressat sich unter Einsendung der 
oben erwähnten amtlichen Bestätigung an den Ab 
sender zu wenden, und dieser unter Vorweisung des
	        
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