Empfangsbestätigungen siehe Quittungen.
Erziehungs-Beiträge. Gesuche 1 K. — Quit
tungen darüber nach Skala 1l.
Expensnoten von Handels- und Gewerbe
treibenden siehe „Rechnungen"; von anderen
Personen, z. B. Advokaten und Notaren, insoferne
sie die Empfangsbestätigung über den aufgerech
neten Betrag enthalten, nach Skala II, sonst frei.
Extrakte (Grundbuchs-, Landtafel-, Depositen-)
ans den öffentlichen Büchern des Inlandes per
Bogen 2 K, aus denen des Auslandes II,
n. zw. letztere nur bei einem amtlichen Gebrauche.
Fassionen zur Bemessung von öffentlichen Ab
gaben stempelfrei.
Feilbietungs-Gesuche, insoferne die Ausfertig.
eines Ediktes unvermeidlich ist, vom 1. Bg. 2 K.
Frachtbriefe, per Stück 10 h.
— über Sendungen (nicht durch die k. k. Post) bis
auf fünf Meilen (gleich 38 Kilometer) vom Auf
gabsorte, per Stück 2 h. Für Eisenbahnfracht
briefe sind Blankette mit eingedruckten Stempel
zeichen zu 2 h und 10 h obligatorisch
eingeführt. — Seit 1. November 1894 wird auf
den von Privatdruckerüen hergestellten ^racht-
briefblanketten das Stempelzeichen von2-r.bezw.
10 Ji und zwar für Oberösterreich bei der Stempel
signatur der k. k. Finanz-Landeskaffe (Hauplzoll-
amtsgebäude) in Linz aufgedruckt. Bei Stempel
übertretungen in Ansehung der Frachtbriefe ist
die 50 fache Stempelgebühr einzuheben. Nach
sicht gesetzlich unzulässig.
Frequentations-Zeugnisse 20 h.
Frist-Gesuche zur Terminverlängerung im ge
richtlichen Verfahren 1 K; bei einem Streit
gegenstände von nicht mehr als 100 K 24 h.
Gesuche, siehe „Eingaben".
Gewerbe-Anmeldungen und Gewerbe-Kon-
zessions-Gesuche siehe „Befugnis-Gesuche".
Großjährigkeits-Erklärungen, Geiuch 1 K.
Grundbuchs-Extrakte s. „Extrakte".
Gutachten von Sach- oder Kunstverständigen in
Parteisachen oder als Beweismittel 1 K.
Handels- und Gewerbebücher, a) Die Haupt-
undK onto-Korrent-^fernerSaldo-Konto-
bücher, der Kaufleute, Fabrikanten und Ge
werbetreibenden für das doppelseitige Flächen
ausmaß von je 5040 Qu.-Ctm. 50 h; b)
Journal (Tagebuch), Strazze (Ladenbuch),
Kassabuch, Primanota, Fakturenbuch
(Verkaufsbuch), Magazinbuch, Inventar-
buch, Bilanz buch für das doppelseitige
Flächenausmaß von 2640 Qu.-Ctm. jedesmal
10 h, d h. die Stempelgebühr von 60 h r be-
ziehungsw. 10 h ist so oftmal zu nehmen, als
sämtliche Blätter des Buches das Jnhaltsflächen-
maß von 5040 Qu.-Ctm., beziehungsw. 2640
Qu.-Ctm.. in sich enthalten. Reste unter 5040, be-
zgsw. 2640 Qu.-Ctm. werden ganz genommen.
Dieinlosen Bogen bestehenden Geschäfts-
Aufschreibungen unterliegen, wenn sie einem der
8ub a) gedachten Bücher entsprechen, insoferne das
Ausmaß des Bogens nicht 1750 Qu.-Ctm. über
steigt, der Gebühr von 50 h f sonst der Gebühr
von II; wenn sie einem der mb b) gedachten
Bücher entsprechen, bei einem Bogen-Ausmaße bis
2640 Qu.-Ctm. 10 Tz., bei einem Bogen-Ausmaße
von über 2640 bis 5040 Qu.-Ctm. 20 h t bei einem
Bogen-Ausmaße von über 5040 Qu.-Ctm. 30 h.
Alle nicht ausdrücklich als stempelpflichtig be
zeichneten Bücher sind stempelfrei, so z. B.
das Brief-Kopierbuch, das Wechsel-Kopierbuch,
die Indices (Register), und insbesondere Bücher,
welche bloß über die Manipulation und den
inneren Geschäftsbetrieb geführt werden; des
gleichen sind stempelfcei die Einschreibbücher,
welche von dem Arbeitgeber an den Arbeitnehmer
über die übergebenen Stoffe oder geleisteten
Arbeiten erfolgt werden u. zw. selbst dann, wenn
die Abstattung des Arbeitslohnes von dem
Arbeitgeber eingetragen wird; die Stempelfrei
heit ist aber hier nur eine bedingte, d. h. sie
gilt nur so lange, als von dem Schriftstücke
kem gerichtlicher oder anderer ämtlicher Gebrauch
gemacht wird.
Uebrigens kommt es nicht auf den Namen
sondern auf den Jnh al t des Buches od. der in losen
Blättern bestehenden Geschäfts-Ausschreibung an.
Hausierpässe 27^, auf das Gesuch hierum ebenfalls
2 K. Ebenso jede Verlängerung des Hausierpasses
und jedes Ansuchen um Verlängerung desselben.
Heimatscheine a 1 K.
— für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Tag
löhner rc. 30 h. (Vergl. Zeugnisse.)
— Gesuch um Erteilung eines Heimatscheines (an
die Gemeinde) frei.
Heimatscheine. Gesuche um Zuerkennung des
Heimatsrechtes im Grunde des 10jährigen Auf
enthaltes sind stempelfrei, desgleichen die nötigen
Behelfe, aber nur für diesen Zweck.
Heirats-Kontrakte, s. „Ehepakte".
Hypothekar-Verschreibungen nach dem Werte
der Verbindlichkeit, für welche die Hypothek ver
pfändet wird, Skala II (s. „Rechtsbefestigungen").
Kaufvertrag, bei beweglichen Sachen nach
dem Werte Skala III, bei unbeweglichen
Sachen für die Urkunde 1 K, für das Rechts
geschäft die Jmmobiliargebühr nach der kais. Ver
ordnung vom 16. Aug. 1899, R.-G.-Bl. Nr. 158,
über Bemessung bar zu entrichten.
K a u t i o n s-, Bestellungs- oder Widmungsurkunden
nach dem versicherten Werte Skala II (siehe
„Rechtsbefestigungen").
— Militär - Heiratskautionen, wenn aus dem Ver
mögen der Braut geleistet, 1 K.
— wird die Militär - Heiratskaution von dritten
Personen unentgeltlich geleistet, wie Schenkungen.
K l a g e n per Bogen 1 K; wenn der Streitgegenstand
1<)(H nicht übersteigt, per Bogen 24 h.
Kodicille, vom 1. Bogen 2 K (siehe „letztwillige
Anordnungen").
Konti, Noten, Ausweise, siehe Rechnungen.
Lebenszeugnisse 1 K, für Taglöhner und
dergleichen 30 h.
Legitimationen, ämtliche, frei.
— von Privatpersonen ausgestellt 1 K.
Legitimations-Karten als Reiseurkunden 2 K.
Für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Tag