Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1907 (1907)

Empfangsbestätigungen siehe Quittungen. 
Erziehungs-Beiträge. Gesuche 1 K. — Quit 
tungen darüber nach Skala 1l. 
Expensnoten von Handels- und Gewerbe 
treibenden siehe „Rechnungen"; von anderen 
Personen, z. B. Advokaten und Notaren, insoferne 
sie die Empfangsbestätigung über den aufgerech 
neten Betrag enthalten, nach Skala II, sonst frei. 
Extrakte (Grundbuchs-, Landtafel-, Depositen-) 
ans den öffentlichen Büchern des Inlandes per 
Bogen 2 K, aus denen des Auslandes II, 
n. zw. letztere nur bei einem amtlichen Gebrauche. 
Fassionen zur Bemessung von öffentlichen Ab 
gaben stempelfrei. 
Feilbietungs-Gesuche, insoferne die Ausfertig. 
eines Ediktes unvermeidlich ist, vom 1. Bg. 2 K. 
Frachtbriefe, per Stück 10 h. 
— über Sendungen (nicht durch die k. k. Post) bis 
auf fünf Meilen (gleich 38 Kilometer) vom Auf 
gabsorte, per Stück 2 h. Für Eisenbahnfracht 
briefe sind Blankette mit eingedruckten Stempel 
zeichen zu 2 h und 10 h obligatorisch 
eingeführt. — Seit 1. November 1894 wird auf 
den von Privatdruckerüen hergestellten ^racht- 
briefblanketten das Stempelzeichen von2-r.bezw. 
10 Ji und zwar für Oberösterreich bei der Stempel 
signatur der k. k. Finanz-Landeskaffe (Hauplzoll- 
amtsgebäude) in Linz aufgedruckt. Bei Stempel 
übertretungen in Ansehung der Frachtbriefe ist 
die 50 fache Stempelgebühr einzuheben. Nach 
sicht gesetzlich unzulässig. 
Frequentations-Zeugnisse 20 h. 
Frist-Gesuche zur Terminverlängerung im ge 
richtlichen Verfahren 1 K; bei einem Streit 
gegenstände von nicht mehr als 100 K 24 h. 
Gesuche, siehe „Eingaben". 
Gewerbe-Anmeldungen und Gewerbe-Kon- 
zessions-Gesuche siehe „Befugnis-Gesuche". 
Großjährigkeits-Erklärungen, Geiuch 1 K. 
Grundbuchs-Extrakte s. „Extrakte". 
Gutachten von Sach- oder Kunstverständigen in 
Parteisachen oder als Beweismittel 1 K. 
Handels- und Gewerbebücher, a) Die Haupt- 
undK onto-Korrent-^fernerSaldo-Konto- 
bücher, der Kaufleute, Fabrikanten und Ge 
werbetreibenden für das doppelseitige Flächen 
ausmaß von je 5040 Qu.-Ctm. 50 h; b) 
Journal (Tagebuch), Strazze (Ladenbuch), 
Kassabuch, Primanota, Fakturenbuch 
(Verkaufsbuch), Magazinbuch, Inventar- 
buch, Bilanz buch für das doppelseitige 
Flächenausmaß von 2640 Qu.-Ctm. jedesmal 
10 h, d h. die Stempelgebühr von 60 h r be- 
ziehungsw. 10 h ist so oftmal zu nehmen, als 
sämtliche Blätter des Buches das Jnhaltsflächen- 
maß von 5040 Qu.-Ctm., beziehungsw. 2640 
Qu.-Ctm.. in sich enthalten. Reste unter 5040, be- 
zgsw. 2640 Qu.-Ctm. werden ganz genommen. 
Dieinlosen Bogen bestehenden Geschäfts- 
Aufschreibungen unterliegen, wenn sie einem der 
8ub a) gedachten Bücher entsprechen, insoferne das 
Ausmaß des Bogens nicht 1750 Qu.-Ctm. über 
steigt, der Gebühr von 50 h f sonst der Gebühr 
von II; wenn sie einem der mb b) gedachten 
Bücher entsprechen, bei einem Bogen-Ausmaße bis 
2640 Qu.-Ctm. 10 Tz., bei einem Bogen-Ausmaße 
von über 2640 bis 5040 Qu.-Ctm. 20 h t bei einem 
Bogen-Ausmaße von über 5040 Qu.-Ctm. 30 h. 
Alle nicht ausdrücklich als stempelpflichtig be 
zeichneten Bücher sind stempelfrei, so z. B. 
das Brief-Kopierbuch, das Wechsel-Kopierbuch, 
die Indices (Register), und insbesondere Bücher, 
welche bloß über die Manipulation und den 
inneren Geschäftsbetrieb geführt werden; des 
gleichen sind stempelfcei die Einschreibbücher, 
welche von dem Arbeitgeber an den Arbeitnehmer 
über die übergebenen Stoffe oder geleisteten 
Arbeiten erfolgt werden u. zw. selbst dann, wenn 
die Abstattung des Arbeitslohnes von dem 
Arbeitgeber eingetragen wird; die Stempelfrei 
heit ist aber hier nur eine bedingte, d. h. sie 
gilt nur so lange, als von dem Schriftstücke 
kem gerichtlicher oder anderer ämtlicher Gebrauch 
gemacht wird. 
Uebrigens kommt es nicht auf den Namen 
sondern auf den Jnh al t des Buches od. der in losen 
Blättern bestehenden Geschäfts-Ausschreibung an. 
Hausierpässe 27^, auf das Gesuch hierum ebenfalls 
2 K. Ebenso jede Verlängerung des Hausierpasses 
und jedes Ansuchen um Verlängerung desselben. 
Heimatscheine a 1 K. 
— für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Tag 
löhner rc. 30 h. (Vergl. Zeugnisse.) 
— Gesuch um Erteilung eines Heimatscheines (an 
die Gemeinde) frei. 
Heimatscheine. Gesuche um Zuerkennung des 
Heimatsrechtes im Grunde des 10jährigen Auf 
enthaltes sind stempelfrei, desgleichen die nötigen 
Behelfe, aber nur für diesen Zweck. 
Heirats-Kontrakte, s. „Ehepakte". 
Hypothekar-Verschreibungen nach dem Werte 
der Verbindlichkeit, für welche die Hypothek ver 
pfändet wird, Skala II (s. „Rechtsbefestigungen"). 
Kaufvertrag, bei beweglichen Sachen nach 
dem Werte Skala III, bei unbeweglichen 
Sachen für die Urkunde 1 K, für das Rechts 
geschäft die Jmmobiliargebühr nach der kais. Ver 
ordnung vom 16. Aug. 1899, R.-G.-Bl. Nr. 158, 
über Bemessung bar zu entrichten. 
K a u t i o n s-, Bestellungs- oder Widmungsurkunden 
nach dem versicherten Werte Skala II (siehe 
„Rechtsbefestigungen"). 
— Militär - Heiratskautionen, wenn aus dem Ver 
mögen der Braut geleistet, 1 K. 
— wird die Militär - Heiratskaution von dritten 
Personen unentgeltlich geleistet, wie Schenkungen. 
K l a g e n per Bogen 1 K; wenn der Streitgegenstand 
1<)(H nicht übersteigt, per Bogen 24 h. 
Kodicille, vom 1. Bogen 2 K (siehe „letztwillige 
Anordnungen"). 
Konti, Noten, Ausweise, siehe Rechnungen. 
Lebenszeugnisse 1 K, für Taglöhner und 
dergleichen 30 h. 
Legitimationen, ämtliche, frei. 
— von Privatpersonen ausgestellt 1 K. 
Legitimations-Karten als Reiseurkunden 2 K. 
Für Dienstboten, Gesellen, Lehrjungen, Tag
	        
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