Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1886 (1886)

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öffentliche Verehrung des Seligen auf Grund der 
Bestimmungen des Concils von Trient nicht blos, ein 
fach gut hiess, sondern auch für alle kommenden Zeiten 
den Gläubigen au's Herz legte. Es möge uns gestattet 
sein, den Hauptinhalt dieses fürftbischöflichen Erlasses 
hier folgen zu lassen. 
Nach kurzer Erwähnung der Martergeschichte des 
Seligen, der Auffindung der hl. Ueberreste und des 
ununterbrochenen Cultus, der dem Märtyrer gezollt 
wurde, fährt er fort: „HieAius ergiebt sich klar und 
zuverlässig, dass derselbe (Selige Konrad) als wahrer 
Märtyrer, durch Wunder verherrlicht, seit vielen Jahr 
hunderten immer unter die Diener und Heiligen Gottes 
gezählt, mit schuldiger Verehrung verherrlicht, und 
von den Christgläubigen in ihren Anliegen mit frommen, 
Vertrauen wirksam angerufen werde und angerufen 
worden sei. Da aber nach den kirchlichen Satzungen 
die Reliquien der Heiligen nicht zur Verehrung aus 
gestellt werden dürfen, bevor sie nicht von den Bischöfen 
als solche anerkannt und gutgeheißen sind, so haben 
Wir diese Sache gelehrten und einsichtsvollen Männern, 
Theologen und Canonisten, die Uns treu mit ihrem 
Rathe zur Seite stehen, zur genauen Untersuchung und 
Prüfung übergeben und die Einleitung eines canonischen 
Processes über diese Angelegenheit angeordnet 
Diese Männer nun haben sich mit großer Sorgfalt' 
und Gewissenhaftigkeit ihrer Aufgabe entledigt, die 
Gebeine beziehungsweise den Leib, welcher in dem er 
wähnten Grabe aufgefunden und erhoben worden ist, 
als die wahren Gebeine beziehungsweise den wahren 
Leib des Dieners Gottes, des seligen Konrad, weiland 
Abtes im Kloster Mondsee, der .... den grausamsten 
Martertod erduldete und an oben genannter Stelle 
begraben ward, einmüthig anerkannt, und den hierauf 
bezüglichen juridischen Process mit allen erforderlichen 
Formalitäten Uns unterbreitet. Wir haben nun Alles 
und Jedes nach eingehender Prüfung, wozu Uns di? 
canonischen Vorschriften verhielten, reiflichst in Erwä 
gung gezogen, und die einzelnen Punkte, die Uns vor 
gelegt wurden, nämlich, dass besagter Abt Konrad als 
eifriger Vorkämpfer und Vertheidiger der Kirche Gottes 
und der kirchlichen Rechte und Güter wirklich so grau 
sam ermordet worden und das eigentliche Martyrium 
erlitten, und au jener Stelle seine Grabstätte gefunden 
habe, sowohl mit den uralten Documenten, als nament 
lich mit der Inschrift auf dem Marmor, der das Grab 
schliesst, auf's genaueste in Uebereinstimmung gefunden, 
und Uns überzeugt, dass hierbei nicht der geringste 
Verdacht einer fälschlichen Entstellung und trügerischen 
Bosheit vorliegen könne. Hierauf haben Wir den 
Namen Gottes angerufen, und, einzig bedacht auf die 
ac Devotus in Christo nobis dilectus Coelestinns Abbas inclyti 
Monasterii Lunaelacensis superioris Austriae Passayiensis 
nostrae Dioecesis, quatenus in Ecclesia moclo dicti Monasterii 
sui, sepultura Beati Chunradi &c &c 
.... exponi possint atque valeant. In quorum omnium 
fidem Dato in civitate nostra Passaviensi die prima 
mensis Novembris, quae omnium sanctomm Festivitate cele- 
bris habetur. MPCLXXIX. 
Sebastianus. Joan. Maximus Stainer 
Praepositus in Mattsee, Cancellarius 
(L. 8.) Adam Camerpauer, J. U. L. 
Officialat. Pass. Notarius. 
Verherrlichung und Ehre Gottes, der ja in seinen 
Heiligen gelobt und geehrt zu werden verlangt, den 
Leib beziehungsweise die Gebeine, die in dem mehr 
mals erwähnten Grabe gefunden und aus demselben 
erhoben wurden, als wahren, wirklichen und eigent 
lichen Leib beziehungsweise wahre, wirkliche und eigent 
liche Gebeine des seligen Konrad, weiland Abtes von 
Mondsee und Märtyrers, anerkannt und erklärt, wie 
Wir das auch durch gegenwärtige Urkunde mit Unserer 
bischöflichen Vollmacht anerkennen und erklären. Ueber- 
dies bestimmen, gestatten und befehlen Wir. 
dass besagte Reliquie für den wahren Leib 
und die wahren Gebeine des seligen Abtes 
und Märtyrers Konrad betrachtet und in 
gebärende r Weise verehrt werden, und dass 
dieselben auch in der Klosterkirche zu Mond 
see öffentlich zur allgemeinen und wirk 
lichen Verehruuq ausgestellt werden können 
und dürfen." 
Hoch erfreut, seine vielen Bemühungen für die 
'Verherrlichung. des Seligen mit so schönein Erfolge ge 
krönt zu sehen, hatte Abt Cölestin nichts Eiligeres zu 
thun, als im Sinne des fürftbischöflichen Diploms den 
Cultus des Seligen nach Kräften zu fördern. Zunächst 
ließ er die, hl,. Geheine kostbar einfassen und in einem 
herrlichen Schreine beisetzen. Alsdann veranstaltete 
er den 27. September 1682 eine großartige Procesfion, 
in welcher der hl. Leib unter dem Zusammenströmen 
eines zahlreichen Volkes feierlich umhergetragen und 
in der Klosterkirche ausgestellt wurde. Bei dieser Ge 
legenheit wurde eine prachtvolle Triumphpforte mit 
sinnreichen Symbolen errichtet. Diese Symbole erklärte 
Abt Cölestin in einer ergreifenden Lobrede, die er 
auf den Seligen hielt. Das erste Symbol war eine 
Hand, die ein Schwert trug, mit der Inschrift „juste“ 
„gerecht"; das zweite ein Kelch mit der Hostie und 
der Inschrift „sancte"“ „heilig"; das dritte eine Kirche 
mit einem Storchenneste und dem Worte „tuende“ 
„durch seinen Schutz"; das vierte eine Krone aus 
Olivenzweigen mit der Schrift „legitime eeitantilms“ 
„den rechtmäßig Streitenden"; das fünfte ein Pelikan, 
der mit seinem eigenen Blute seine Jungen nährt, 
und dein Beisatze „Beatus Chunradus pascit nos“ 
„der selige Konrad -weidet uns"; das sechste ein Adler, 
der mit seinen Jungen sonneuwärts fliegt mit dem 
Spruch „in exemplum“ „als Vorbild." 
Nach Erneuerung und Wiederbelebung der Ver 
ehrung unseres Seligen verflossen ungefähr 60 Jahre, 
als Abt Bernhard demselben eine neue Ehre und 
Huldigung durch die sechste Säcularfeier im Jahre 1745 
zu erweisen beschloss. 
Schon im Jahre 1732 hatte er die Gebeine des 
Heiligen zu einer Menschenfigur in fitzender Stellung 
zusammengefügt, mit Perlen und Edelsteinen geschmückt, 
am Hochaltare, unmittelbar über dem Tabernakel in 
einem großen, gläsernen Schrein angebracht, wo der 
so innigst Verehrte noch heute thront und vom Volke 
angerufen wird?) 
y Das Chronicon sagt: „Bernardus abbas anno 1)32 
corpori B. Chunradi Martyris et Abbatis solemnitatem im- 
pendit, quod Passavii in iustam hominis staturam compositum,
	        
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