Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1888 (1888)

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Befugnis-Gesuche in Städten mit 
mehr als 50.000 Seelen 4 fl. 
— in Städten mit 10—50.000 Seelen 
3 fl. 
— in Städten mit 5—30.000 Seelen 
2 fl. 
— in allen übrigen Orten 1 fl. 50 kr. 
— um andere Befugnisse 1 fl. 
Begnadigungs-Gesuche, im allge 
meinen 50 kr. 
— wegen Gefällsübertretungen 1 fl. 
— wegen Verbrechens oder Polizeiüber 
tretung frei. ' 
Beilagen zu stempelpflichtigen Ein 
gaben und Protokollen mit Aus 
nahme der Armutszeugnisse 
15 kr. 
Beneficien-Verleihungen, Gesuch 
50 kr. 
Bestand-Verträge nach dem mit der 
Anzahl der Jahre, für welche der 
Bestand-Vertrag geschlossen wurde, 
multiplicirten Bestandpreise Scala II. 
Bürgerrechts-Verleihung, Gesuch 
hierum 2 fl. 
Bürgschafts-Urkunden, wenn die 
Verbindlichkeit, für die gebürgt wird, 
nicht schätzbar ist, per Bogen 50 kr. 
— ist die Verbindlichkeit schätzbar, vom 
Werte der verbürgten Verpflichtung, 
Scala 11. 
Cautions-, Bestellungs- oder Wid 
mungsurkunden nach dem Werte 
Scala II. 
— Militär - Heiratscautionen, wenn aus 
dem Vermögen der Braut geleistet, 
50 kr. 
— wird die Caution von dritten Per 
sonen geleistet, außer 50 kr. noch 
Percentualgebür (von Eltern 1%, 
von Seitenverw. 4%, von Fremden 
8°/ 0 , Wiederlage frei). 
Cessionen, unentgeltliche, erfordern 
gleich den Schenkungen für die Ur 
kunde selbst per Bogen 50 kr. 
— überdies aber bei nicht getrennten 
Eheleuten, Eltern und Kindern nach 
dem Werte 1 °/ 0 , bei Verwandten bis 
einschließlich Geschwisterkindern nach 
dem Werte 4°/ 0 , unentgeltliche in 
allen andern Fällen. 
Cessionen, entgeltliche, aber über keine 
Schuldforderung, sondern über andere 
Rechte gleich den Kauf- und Ver 
kaufsverträgen nach dem Werte des 
Entgeltes, Scala III. 
— bezügl. Schuldforder, (auch Cessionen 
von Actien) nach dem Werte nicht 
der Forderung, sondern des Entgeltes, 
Scala II. 
— auf Ladescheinen, Lagerscheinen, von 
jeder Abtretung 5 kr. 
Codi eilte, von 1 Bogen 1 fl. 
Conti, Noten, Ausweise, Einschreibe 
bücher u. s. w., welche von Handels 
und Gewerbetreibenden über Gegen 
stände ihres Handels- und Gewerbe 
betriebes an Handels- und Gewerbe 
treibende oder andere Personen aus 
gestellt werden, ohne Unterschied, ob 
dieselben die Saldirung enthalten 
oder nicht, mit Ausschluß der bilan- 
cirten Conti bis 10 fl. stempelfrei, 
über 10 fl. bis 50 fl. 1 kr. und über 
50 fl. 5 kr. 
Werden saldirte Conti zu einem 
gerichtlichen Gebrauche oder anstatt 
der Quittung bei einer öffentlichen 
Casse beigebracht, so unterliegen sie 
der für Empfangscheine festgesetzten 
Gebür nach Scala II. 
Die Verpflichtung zur Zahlung 
dieser festen Gebür tritt auch dann 
ein, wenn derlei Rechnungen in den 
Text einer kaufmännischen Corres- 
pondenz aufgenommen oder einer 
solchen als Anhang, Beilage u. dgl. 
beigefügt werden. 
Die Unterschrift des Ausstellers 
ist zur Begründung der Gebüren- 
pflicht nicht erforderlich, sondern es 
genügt, wenn die Anstalt oder Person, 
in deren Geschäfte die Ausstellung 
erfolgte, aus der Rechnung z. B. 
aus einer Druckbezeichnung, Stam 
piglie u. dgl. entnommen werden kann. 
Unter dieser Voraussetzung unter- 
. liegen daher auch die in den Ge 
schäften der Hotelbesitzer, Gastwirte 
u. dgl. ausgestellten Rechnungen dieser 
Gebür. 
Dien st boten - Zeugnisse und Reise- 
Urkunden 15 kr. 
Dispensgesuche an öffentliche Be 
hörden und Aemter 50 kr. 
Ehepacte, Vertrag, welcher in Absicht 
auf die eheliche Verbindung über das 
Vermögen geschlossen wird, nach dem 
Werte des Heiratsgutes nach Scalall. 
— Wird das Heiratsgut von anderen 
(dritten u. s. w.) Personen geleistet, 
nebstbei Percentualgebür nach dem 
Verwandtschaftsgrad. — Siehe oben. 
— Aufgebots-Nachsicht, Gesuche darum 
per Bogen 50 kr. Stempel. 
— Dispensen, Gesuch hierum 50 kr. 
Eingaben an öffentliche Behörden, so 
wie Anzeigen über das Versamm 
lungsrecht 50 kr. 
Eingaben, im gerichtlichen Verfahren 
in und außer Streitsachen, per Bogen 
36 kr. 
— wenn jedoch der Wert des Gegen- 
standes im Streitverf. 50 fl. nicht 
übersteigt, per Bogen 12 kr. 
— alle andern per Bogen 50 kr. 
Ausgenommen sind: 
— um Befugnis zum Betriebe von Ge 
werben, Unternehmungen u. s. w. s. 
Befugnis 
— um Kundmachung öffentlicher Ver 
steigerungen, vom 1. Bogen 1 fl 
— um Verleihung des Staats- oder Ge 
meinde-Bürgerrechtes, Aufnahme in 
den Gem.-Verband, vom 1. Bogen 
2 fl. 
— Jntabulation, Pränotation oder Lö 
schung in den öffentlichen Büchern 
b. z. einem Werte von 50 fl. vom 
ersten Bogen 36 kr. 
— um Jntabulation u. dgl. bei 50 
bis 100 fl., vom ersten Bogen 
75 kr. 
— um Eintragung der bestehenden oder 
geänderten Firma oder eines Gesell 
schaftsvertrages, dann Protokollirung 
von Filial-Niederlagen, vom ersten 
Bogen 10 fl. 
— um Eintragung der Procura für 
jeden Berechtigten 5 fl. 
Eingaben, um Eintragung der Ver 
mögensrechte, welche die Ehefrau eines 
Kaufmannes durch Ehepacte erwirbt, 
vom 1. Bogen 5 fl. 
— der Liquidation vom ersten Bogen 
5 fl. 
Erziehungs-Beiträge. Gesuche 50 kr. 
— Quittungen darüber nach Scala II. 
Expensnoten zum gerichtlichen Ge 
brauch, wenn darüber selbst als eine 
Rechnung ein Streit geführt wird, 
50 kr. 
— zu einem anderen gerichtlichen oder 
ämtlichen Gebrauche 15 kr. 
Extracte (Grundbuchs-, Landtafel-, De 
positen-) per Bogen 1 fl. 
Fassionen zur Bemessung von Ab 
gaben stempelfrei. 
Feilbietungs-Gesuche vom 1. Bo 
gen 1 fl. 
Frachtbriefe, per Stück 5 kr. 
— über Sendungen (nicht durch die k. k. 
Post) bis auf fünf Meilen vom Auf 
gabsorte, per Stück 1 kr. 
Frequentations-Zeugnisse 15 kr. 
F r i st - G e s u ch e zur Terminverlängerung 
36 kr. 
— bei einem Streitgegenstände unter 
50 fl. 12 kr. 
Großjäh rigk eits-Erklärungen, 
Gesuch 36 kr. 
Grundbuchs-Extracte aus demJn- 
lande 1 fl., aus dem Auslande 50 kr. 
Gutachten von Sach- oder Kunstver 
ständigen in Parteisachen oder als 
Beweismittel 50 kr. 
Handels- und Gewerbebücher. Die 
Haupt- und Conto-Current-, ferner 
Saldo - Contobücher, der Kaufleute, 
Fabrikanten und Gewerbetreibenden 
für das doppelseitige Flächenausmaß 
von 5040 Qu.-Ctm. 25 kr. 
— alle anderen u. z. Journal (Tage 
buch), Strazze (Ladenbuch), Cassabuch, 
Primanota, Facturenbuch, (Verkaufs 
buch), Magazinbuch (Jnventarbuch), 
Bilanzbuch, per Bogen (2640 Qu.- 
Ctm.) 5 kr. 
Handelslose Bogen bis 1750 Qu.- 
Ctm. zu obigen Büchern 5 kr., brs 
2640 Qu.-Ctm. 10 kr., darüber 15 kr. 
Das Briefcopirbuch, Wechselcopir- 
buch, Indices (Register) sind stem 
pelfrei. 
Hausierpässe, auf das Gesuch hierum 
1 fl. 
Heimatscheine ä 50 kr. 
— für Dienstboten, Gesellen, Tag 
löhner re. 15 kr. 
— Gesuch um Ertheilung eines Heimat 
schein (an die Gemeinde) frei. 
Heirats-Contracte nach Scala II. 
Hypothekar-Verschreibungen nach 
dem Werte der Verbindlichkeit, für 
welche die Hypothek verpfändet wird, 
Scala II. 
Kalender, per Stück 6 kr. 
Kaufvertrag, bei beweglichen Sachen 
nach dem Werte, Scala III. 
Klagen per Bogen 36 kr. 
— wenn der Streitgegenstand 50 fl. nicht 
übersteigt, per Bogen 12 kr. 
Lebenszeugnisse 50 kr., für Tag 
löhner u. dgl. 15 kr. 
Legitimationen, ämtliche, frei. 
— von Privatpersonen ausgestellt 50 kr. 
Legitimations-Karten als Reise 
urkunden 1 fl. 
Legalisirungen 
a) von Behörden für die Bestätigung einer 
Parteiunterschrift 1 fl. — für die Be 
stätigung jeder weiteren Parteiunter 
schrift 50 kr. 
b) vom Notar für die Bestätigung einer 
Parteiunterschrift 50 kr. — für die
	        
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