Volltext: Der Musikalische Gottesdienst, oder: Anleitung, wie dieser nach höchster Vorschrift solle gehalten werden

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Diese sind mit einem Sternchen , welches 
heißt: An diesem Tage ist gebohren N. N., 
bezeichete. 
d) Erinnerung der Sterbetage vorbe⸗ 
meldter Personen, welche mit einem * ange⸗ 
zeigt sind, nebst einigen andern Bemerkungen. 
Das Jahr wird auf drey Arten angefangen: 
Das gemeine Jahr fängt mit 1. Jänner an. 
Das Militär- und polütische Geschäfts— 
Jahr fängt mit 1. November an. 
Das Kirchen-J ahr fängt mit dem ersten Ad— 
vent⸗ Sonntag an. 
Der Gewohnheit gemaͤß ist bey folgendem Ka⸗ 
lender das gemeine Jahr angenommen. 
Einige Bemerkungen. 
Mit Beyhilfe des jährlichen Kirchen-Direkto— 
riums, worin das zu feyernde Fest, die Messe mit— 
oder ohne Gloria in excellis, und Credo „ die 
Vesper mit den Commemorationen angezeigt sind, 
findet man für jeden Tag die gehörigen Gradualia, 
Offertoria, Psalmos, Hymnos, Verficula Re- 
si ponsoria Commémorationes mit beygefügter 
Hinweisung auf die Texte in der zweyten Abtheilung, 
wo alle Texte im Ganzen, in so fern als sie für 
Musik nöthig sind, zum Behuf derer, welche neue
	        
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