Volltext: Kriegsfinanzen. Reichstagsrede am 10. März 1915 1. Teil [41/42] (1 / 1915)

kann, steht im Zusammenhang mit der Löhe der von uns im 
außerordentlichen Etat angeforderten Kriegskredite. Wenn die 
10 Milliarden Mark, um deren Bewilligung wir Sie bitten, auf¬ 
gebraucht werden sollten, so würde das heißen, daß der Krieg un¬ 
gefähr bis zum Spätherbst dauert, daß also bis zum Spätherbst 
zu Lasten des ordentlichen Etats für Leer und Marine Ausgaben 
überhaupt nicht zu leisten sind. Geht der Krieg früher zu Ende, 
so wird allerdings der ordentliche Etat für mehr als für den Be¬ 
darf eines halben Jahres in Anspruch genommen werden müssen; 
aber dann wird ein großer Teil der außerordentlichen Kredite 
frei. Dauert umgekehrt der Krieg länger, so wird die rechnungs¬ 
mäßige Ersparnis bei den fortdauernden Ausgaben des ordent¬ 
lichen Etats entsprechend höher sein, während auf der anderen 
Seite weitere Kredite von Ihnen wohl würden verlangt werden 
müssen. 
Unter allen Umständen aber — das habe ich schon vorher 
erwähnt — werden wir beim Friedensschlüsse gezwungen sein, mit 
einem Nachtragsetat zu kommen, der den dann erst zu übersehen¬ 
den Friedensbedürfnissen für Leer und Flotte Rechnung trägt. 
Bei diesem inneren Zusammenhang zwischen dem außer¬ 
ordentlichen Kriegsbudget und den fortdauernden Ausgaben für 
Leer und Marine haben wir geglaubt, daß die vorgeschlagene 
Regelung der inneren Ökonomie des Gesamtetats entspricht. 
Meine Lerren, so gern ich nun die Erörterung im einzelnen 
der Budgetkommission überlassen möchte, so glaube ich mich doch 
verpflichtet, gleich hier im Plenum noch auf einen wichtigen Punkt 
im Etat Hinweisen zu sollen, nämlich auf den Etat der Reichs- 
schuld. Zunächst möchte ich seststellen, daß wir uns nicht ver¬ 
laßt gesehen haben, die planmäßige Tilgung der Reichsschuld 
einzustellen. Sie finden im ordentlichen Etat für Tilgungszwecke 
rund 68 Millionen, gegen 63V, Millionen Mark im Vorjahre. 
Ob diese Tilgung im Wege von Rückkäufen auf dem Markt oder 
durch Absetzung von den bewilligten Krediten vorgenommen wird, 
das dürfen Sie wie in den früheren Jahren der Reichsfinanz- 
verwaltung überlassen. Wichtig und wesentlich erschien mir nur, 
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