Volltext: Kriegsfinanzen. Reichstagsrede am 10. März 1915 1. Teil [41/42] (1 / 1915)

staltung gibt, obwohl acht Monate des jetzt ablaufenden Rech¬ 
nungsjahres bereits in die Kriegszeit fallen, keinen genügenden 
Anhalt für eine Veranschlagung. Schon in normalen Zeiten gilt 
ja von dem Lauhaltsentwurf nur allzu oft das Wort: was sind 
Pläne, was sind Entwürfe! Die Wirklichkeit sieht sehr oft 
anders aus als die Anschläge, die wir vorlegen können. Unter 
den jetzigen Verhältnissen eine nur einigermaßen zutreffende Ver¬ 
anschlagung vorzunehmen, dazu gehört mehr Voraussicht, dazu 
gehört mehr Mut, als ich mich zu besitzen rühmen kann. Des¬ 
halb, meine Lerren, verzichten wir auf die Veranschlagung, die 
sonst ja ein wesentlicher Teil des Haushaltsentwurfs ist. Dieser 
Verzicht bedeutet keineswegs, wie Sie an der Tatsache der Vor¬ 
lage sehen, daß wir überhaupt von einem Laushaltsetat Abstand 
nehmen wollen. 
Abgesehen von dem Zwecke der Veranlagung hat ja das 
Budget noch zwei andere Aufgaben. Diese beiden Aufgaben 
sind erstens, die verfassungsmäßige Grundlage für die Reichs- 
sinanzwirtschaft zu schaffen, und auf diese verfassungsmäßige 
Grundlage wollen wir auch jetzt während der Kriegszeit nicht 
verzichten. Der zweite Punkt ist die Sicherung des kalkulatori¬ 
schen technischen Schemas für die gesamte Wirtschaftsführung, 
für die Verrechnung, für die Rechnungslegung und für die Rech¬ 
nungsprüfung. 
Sie finden deshalb in dem Ihnen vorgelegten Entwurf das¬ 
selbe Schema, dieselbe Anordnung von Kapiteln, Titeln und 
Positionen wie gewöhnlich. Sie finden bei diesen Kapiteln, Titeln 
und Positionen Ansätze, die vielleicht, wie noch niemals bisher 
in einem Jahre, bis auf ganz wenige, aber wichtige Ausnahmen 
mit denen des vergangenen Jahres in Übereinstimmung stehen. 
Dies kommt daher, daß wir davon abgesehen haben, soweit es 
sich ermöglichen und durchführen läßt, in diesem Etat mit neuen 
Forderungen an Sie heranzutreten. Wir haben im laufenden 
Etat insbesondere davon abgesehen, Ihnen irgendwelche neuen 
Stellen in Vorschlag zu bringen. Wir haben bei den einmaligen 
Ausgaben des ordentlichen Etats lediglich zweite Raten für die 
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