Volltext: Ueber die Vornahme der Fleischbeschau auf dem Lande

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stimmen, ein lebendes Schlachtthier für krank zu halten, und 
sich bei und nach der Schlachtung von der wirklichen Krankheit 
zu vergewissen. 
II.— 
Beschau des geschlachteten Viehes. 
Im Allgemeinen muß der Fleischbeschauer die Zeichen 
des gesunden und kranken Fleisches kennen, welche hier 
in Kürze angegeben werden: Gesundes Fleisch hat beim 
Anfühlen und Zerstücken eine gewisse Festigkeit und Derbheit, 
eine lebhaft rothe Farbe, ist mit Fett durchwachsen, auf 
der Schnittfläche sieht es roth und weiß marmorirt aus 
und hat einen eigenthümlichen, angenehmen Fleischgeruch, 
das Fett ist weiß und fest, nur bei älteren Thieren und 
je nach der Beschaffenheit des Futters und längeren Aus— 
setzen an der Luft mehr gelb. 
Schlechtes Fleisch, nämlich von alten, zu jungen 
oder kranken Thieren ist hart, zähe oder weich, schmierig 
blaß, wässerig, das Fett weich, schmierig blaß, von Farbe 
grüngelb, der Geruch unangenehm. 
Findet der Fleischbeschauer außer diesen Zeichen von 
schlechtem Fleisch und Fett das Blut dick, dunkel und selbst 
schwarz, oder dünne, blaß und wässerig, zwischen Haut und 
Fleisch blaue Flecken, Wasser und Sulze, zeigen sich im 
Maul und an der Zunge, im Rachen, an Lungen und Leber, 
Milz, Nieren und an anderen Theilen Blattern, Beulen, 
Geschwüre, Geschwulste, Eiter und Brandstellen, ist das 
Fett in den Mägen ganz vertrocknet und wie verbrannt, 
ist die Brust oder Bauchhöhle mit Wasser, die Gallenblase 
mit verdorbener Galle gefüllet, sind die Gedärme mit 
schwarzen brandigen Flecken oder mit Knoten und Eiter— 
stücken besetzt und sind mehrere dieser Erscheinungen gleich— 
zeitig vorhanden, so hat der Fleischbeschauer den Genuß des 
Fleisches solcher Thiere als gesundheitsschädlich zu unter— 
sagen, und nur in dem Falle, als sich der Schlächter gegen 
seinen Ausspruch auflehnt, die Entscheidung eines Thierarztes 
zu verlangen.
	        
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