Volltext: Ueber die Vornahme der Fleischbeschau auf dem Lande

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Bläschen im Zellgewebe, an den Muskeln, im Fette, im 
Gehirne, dem Herzen, Rachen, Zunge, Kehlkopf u. s. w. 
Diese Krankheit kommt sehr häufig vor und der Fleisch— 
bveschauer hat alle Aufmerksamkeit darauf zu verwenden, um 
nicht getäuscht zu werden, daher mehrere Stellen, wo die 
Finnen gewöhnlich vorkommen, durch Einschnitte bloßlegen 
zu lassen und bei Zweifeln die Beiziehung eines Sach— 
verständigen durch den Gemeindevorsteher anzusuchen. 
Eine Krankheit der Rinder, Schafe und Schweine, 
welche dem Fleischbeschauer wohl selten zur Amtshandlung 
vorkömmt, weil sie in der Regel in 14 bis 21 Tagey 
geheilt wird, ist die Maul- und Klauenseuche. — 
Besteht diese Krankheit für sich, so ist das Fleisch der 
Thiere als genießbar zu erlauben. Die Erscheinungen an 
den lebenden Thieren sind: ein blasiger Ausschlag im Maul, 
Rachen und an der Zunge, und schmerzhafte Geschwüre an 
den Klauen, daher die Thiere einen beschwerlichen Gang 
haben. — 
Durch den Biß wüthender Thiere verletzt, können 
Schlachtthiere von Wuth befallen werden, sie äußern dann 
solche Erscheinungen, die das Einschreiten von Sanitäts— 
beamten nothwendig machen, daher der Fleischbeschauer außer 
der zu machenden Anzeige kaum in die Lage kommen wird, 
einen Befund über die Schlachtung und Genießbarkeit eines 
— W 
Vergiftungen kommen bei Thieren durch den Genuß 
von Giftkräutern, als: Eisenhut, Eselsgurke, Fingerhut, 
Nießwurz, Lolch u. s. f. dann von mineralischen Sub—⸗ 
stanzen: Arsenik, Wismuth, Kupfer, Blei u. s. f. selten 
vor, erregen heftige Zufälle und erheischen die Zwischenkunft 
von Sachverständigen, daher auch in dieser Beziehung die 
Amtswirksamkeit des Fleischbeschauers auf die Anzeige be— 
schränkt bleitt. — 
Die Wahrnehmung der angedeuteten Erscheinungen 
wird der Fleischbeschauer, auch wenn sie vereinzelt vor— 
kommen, auf das Vorhandensein einer allfälligen Krankheit 
hinleiten, kommen aber deren mehrere zugleich vor, ihn be—
	        
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