Volltext: Descartes' Schule [1. Band. Zweiter Theil, zweite völlig umgearbeitete Auflage] (1,2,2 / 1865)

19 
anderes folgen als die Einsicht in die Unmöglichkeit ihrer natür 
lichen Gemeinschaft. 
: Die Erfahrung zeigt, daß zwischen Seele und Körper ein 
Wechselverkehr stattfindet. Auf gewisse Bewegungen in unserem 
Körper folgen gewisse Empfindungen und Vorstellungen in unse 
rer Seele; eben so folgen auf gewisse Willensbestimmungen Be 
wegungen in unserem Körper, die unsern Absichten entsprechen. 
Es ist leicht gesagt: der Wille bewegt den Körper, die Sinnes 
eindrücke erzeugen die Vorstellungen. Wie ist es möglich, muß 
dagegen gefragt werden, daß die Seele auf den Körper, der Kör 
per auf die Seele einwirken kann, da ja beide ihrem Wesen nach 
grundverschiedene, einander ausschließende Substanzen sind? 
Jede wechselseitige Einwirkung ist in diesem Verhältniß unmög 
lich. Was im Körper geschieht, davon kann niemals die Seele 
die Ursache sein. Ebensowenig kann der Körper bewirken, was 
in der Seele vorgeht. So widerlegt die Philosophie, was die 
Erfahrung in diesem Falle darzuthun scheint: den Causaleinfluß 
zwischen Seele und Körper. 
Wenn nun zwischen beiden dennoch ein Causalverhältniß 
stattfindet, so muß dasselbe so gefaßt werden, daß jeder gegensei 
tige'Einfluß, jede natürliche Einwirkung (influxus physicus) 
ausgeschlossen bleibs. Nicht der Wille ist die Ursache der Bewe 
gung. Nicht der Eindruck oder die Bewegung ist die Ursache der 
Empfindung. Sondern die Sache verhält sich so: wenn in mei 
nen körperlichen Organen ein Eindruck oder eine Bewegung statt 
findet, so wird bei dieser Veranlassung oder bei dieser Gelegenheit 
die entsprechende Empfindung in meiner Seele erzeugt. Und 
ebenso entsteht bei Gelegenheit dieser Willensrichtung diese Bewe 
gung in den körperlichen Organen. Das Causalverhältniß ist also 
lediglich occasionell. Beide Seiten sind von einander ganz 
2*
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.