Volltext: Descartes' Schule [1. Band. Zweiter Theil, zweite völlig umgearbeitete Auflage] (1,2,2 / 1865)

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*) Tract. theol. polit. Cap. III. De Hebraeorum vocatione. 
Op. I. pg. 191 — 205. 
Weisheit und Tugend, der Erkenntniß und Religion keine Er 
wählung. 
Gegenstand der Erwählung oder der äußeren Hülfe Gottes 
kann demnach nur sein was wir von Außen empfangen, was uns 
zufällt durch die Gunst der Verhältnisse, durch den äußeren 
Gang der Dinge: das sind die Glücksgüter der Welt. „Auf 
daß es dir wohlgehe und du lange lebest auf Erden!" Auf dieses 
Ziel richtet sich die jüdische Glaubenshoffnung. Glücklich und 
mächtig sein in der Welt und in diesem Glücke beharren: das ist 
der Zweck, zu welchem das jüdische Volk sich von Gott erwählt 
glaubt. Die Bedingung zur Dauer dieses Glücks ist die Er 
füllung des Gesetzes. Der Ungehorsam hat den Verlust und Un 
tergang zur Folge. Das Glück und dessen Dauer gilt als Lohn 
der Gesetzlichkeit; Verlust und Untergang gelten als Strafe des 
Gegentheils. Dieser Erwählungs- und Gesetzesglaube ist in 
seinem wahren Beweggründe nicht religiös, sondern politisch *). 
Das Wohl eines Volkes, gegründet auf ein unabhängiges, 
sicheres und mächtiges Dasein, ist allemal bedingt durch die ge 
sellschaftliche Ordnung und das staatliche Gesetz, die beide von 
Menschen für Menschen gemacht und von bestimmten geschichtlichen 
Zuständen abhängig sind. Kann nun die Erwählung eines Volks 
kein anderes Ziel haben als die nationale Größe und Macht auf 
Grund eines streng geordneten Gemeingeistes, so können die Mit 
tel zu diesem Zweck auch niemals andere sein, als bürgerlicher, 
menschlicher, durch die geschicktliche Natur der Verhältnisse beding 
ter Art. So bezweckt die mosaische Gesetzgebung die Gründung 
eines jüdischen Staats, und die Mittel, die sie wählt, müssen
	        
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