Full text: Streifzüge im Gebiete der österreichischen Geschichte und Sage

19 
Wenceslai werdende, und vorhero ungeadelt geweste Primi 
Philosophiae Magistri, für und für recht nobilitirte Personen, in 
mehr - berühmtem Unserem Erb-Königreich Böheim sein, und 
von Männiglich, aller Orten und Enden, dafür geehrt, gehalten, 
erkannt, und geschrieben werden, darzu alle und jede Ade- 
liche Ehr, Würde, Vortheil, Recht, und Gerechtigkeiten haben 
sollen, mit Beneficien auf Thum-Stifften, Aembtern, und Lehen, 
Geist- und Weltliche zu empfahen, zu halten, zu tragen, Lehen 
und andere Gericht zu besitzen, Urtheil zu schöpften, und Recht 
zu sprechen, dessen allen würdig, theilhafftig, und empfänglich 
seyn, auch an allen Orten, und Enden darzu gelassen und ge 
nommen werden, und sich dessen allen, nebst obbeschriebenen 
Adelichen Wappen, und Kleinod, auch aller anderer Gnaden 
und Freyheiten, deren sich die Nobilitirte in viel - erwehntem 
Unserem Erb - Königreich Böheim anjetzo gebrauchen, oder 
welche Sie ins künfftig noch überkommen möchten, in allen 
und jeden ehrlich- und redlichen Sachen und Geschafften, es 
seye zu Schimpff, und Ernst, in Streitten, Stürmen, Schlachten 
Kämpften, Gestechen, Gefechten, Feld-Zügen, Gezeiten auf- 
schlagen, Insiegeln, Pettschafften, Kleinodien, Begräbnüssen, 
Gemählden, und sonsten, an allen Orten und Enden, nach 
ihren Ehren, Nothdurfften, Willen, und Wohlgefallen, ebenfalls 
gebrauchen, und geniessen sollen, können, und mögen, von 
männiglich ungehindert. Jedoch wollen Wir mit dieser Unserer 
gnädigsten Concession des obbeschriebenen Wappens, denen 
jenigen, so dasselbe vel pro parte, vel in totum gleich führeten, 
am mindesten nicht praejudiciret, hingegen aber öffters er 
wehntem Unserem Königlichen Seminario S. Wenceslai, in gnä 
digster Erwegung, dass ohne dem, nach Anleitung Unserer ver- 
neuerten Königlichen Landes - Ordnung, die Landes - Kinder, 
und Eingebohrne, caeteris paribus, vor andern Ausländern zu 
Aembtern befördert werden sollen, noch ferners die ob-ver 
standene Gnaden ertheilet haben, dass nemlichen die daselbst 
studirende, und in offt - berührtem Unserem Erb - Königreich
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.